DEFO an der FU - Politisches Mandat | |||
Von der Rechtsprechung der Gerichte, Zwangsverbänden wie der Studentenschaft und ihren Organen (also den ASten) keine sogenannten "allgemeinpolitischen" Tätigkeiten zuzugestehen, kann man halten, was man will. Es ist zwar reichlich merkwürdig, wenn der AStA die zwangsweise eingetriebenen Beiträge der Studenten zu Zwecken verwendet, die mit den Problemen der Beitragszahler nichts zutun haben, aber das Argument, man könne einen AStA ja auch abwählen, ist nicht völlig von der Hand zu weisen. Man kann sich ebenso trefflich darüber streiten, ob es angemessen ist, seine studentischen Vertreter auf Unterlassung solcher Praktiken zu verklagen. Das DEFO lehnt ein solches Vorgehen ab und unterstützt die Klage des RCDS nicht. Voll und ganz verurteilen muß man aber in jedem Fall, was sich die AStA-Vertreter kürzlich geleistet haben: Im Januar wurden ihnen vom Verwaltungsgericht "allgemeinpolitische, nicht hochschulbezogene" Äußerungen untersagt. Das wurde vom Oberverwaltungsgericht bestätigt, das außerdem deutlich machte, daß darunter auch schon die Unterstützung solcher Äußerungen fällt. Zuerst konnte man meinen, unser AStA (der ja sonst recht wenig vom geltenden System und seiner Rechtsordnung hält und dies im StuPa immer wieder demonstriert) würde sich zumindest an ein gegen ihn ergangenes Gerichtsurteil halten. Anfang Juli 1998 jedoch startete der AStA-FU zusammen mit anderen, ebenfalls verklagten ASten die Kampagne "Wir nehmen den Maulkorb ab!". Damit sollte nicht nur die Rechtsprechung kritisiert, sondern auch plakativ zu solchen Themen Stellung genommen werden, zu denen Äußerungen ausdrücklich verboten worden waren. Die ASten aber kümmerte es nicht, daß die Gerichte nicht bloß abstrakt, sondern konkret für ihre Fälle entschieden hatten. Es kümmerte sie ferner nicht, daß sie damit einfach die Rolle, die Gerichte in unserem Rechtsstaat wahrnehmen sollen, ignorierten. Und es kümmerte sie auch nicht, daß dadurch die Verhängung von Ordnungsgeldern zur Durchsetzung der Urteile geradezu herausgefordert wurde. So ist es dann auch geschehen: Der AStA-FU kündigte eine Veranstaltung "Asyl und Abschiebung - Rassistische Politik in dieser Gesellschaft" an, ein eindeutig allgemeinpolitisches Thema. Die Kläger beantragten ein Ordnungsgeld. Der AStA kündigte zwar vollmundig an, er werde sich auch davon nicht abschrecken lassen - vielleicht auch in der Erwartung, die Mühlen der Verwaltungsgerichte würden langsam mahlen. Nachdem das Gericht jedoch innerhalb weniger Tage reagierte und ein Ordnungsgeld in Höhe von 5000 DM verhängte sowie für weitere Verstöße ein deutlich höheres Ordnungsgeld androhte, zog es der AStA dann doch vor, die Veranstaltung kleinlaut abzusagen. Der AStA der FU hat damit sehenden Auges einen Schaden von immerhin 5000 DM angerichtet, der aus den Beiträgen aller Studierenden zu bezahlen ist. Daß sich die Verantwortlichen dadurch auch der Untreue strafbar gemacht haben, hat sie offenbar ebenfalls nicht interessiert. Es ist schon schäbig genug, wie im AStA absichtlich - nicht bloß wissentlich - mit fremdem Geld umgegangen wird. Noch schäbiger wird es, wenn der AStA sich jetzt als armes verfolgtes Unschuldslamm darstellt. Er hat eine Reaktion der Gerichte provoziert und er hat sie bekommen. Schlimm, daß dies auf Kosten aller Studierenden geschehen mußte. (erschienen im DEFO-Info-Update Nr. 37/1 im SS 1998) |
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