DEFO am FB Jura - Vorlesungskommentierung - WS 03/04 | |||||||||||||||||||||||||||
Ihr träumt von einer Karriere als Staranwalt, der es schafft, auch in den aussichtslosesten Fällen seine Mandanten "rauszuhauen"? Dann solltet Ihr an dieser Projektgruppe von Rechtsanwalt und Notar Mildebrath teilnehmen. In der praxisorientierten Veranstaltung bekommt Ihr eine Einführung in die Strafverteidigung und werdet über die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Strafverteidigers im Vorverfahren und in der Hauptverhandlung informiert. Es folgt eine Diskussion mit Richtern und Staatsanwälten über Fehler von Verteidigern. Geplant sind auch Besuche in Haftanstalten, bei denen Ihr vielleicht die Chance habt, Fälle in der Praxis zu erleben, bei denen solche Fehler passiert sind. Es wird empfohlen, dass Ihr bereits Kenntnisse in der StPO sowie den großen Schein im Strafrecht besitzt. Wichtig zu erwähnen ist noch, dass Ihr "nur" einen außerrechtlichen Schein, also keinen Wahlfach- oder Seminarschein bekommt. Dafür müsst Ihr ein mündliches Referat halten.
Diese Projektgruppe wird in der Zeit vom 24. November bis zum 19. Dezember jeweils montags und freitags stattfinden. Ihr habt also die Möglichkeit, den Wahlfachschein noch vor Weihnachten zu erschlagen. Voraussetzung ist, dass Ihr Euch bereits mit dem materiellen Strafrecht und am Besten auch mit dem Strafprozessrecht auskennt. Der Leitende Oberstaatsanwalt Dr. Wulff wird Euch den Gang des strafprozessualen Ermittlungs-(Vor-)Verfahrens mit Beispielen aus der Praxis verständlich machen. Ihr müsst ein 20 bis 30-minütiges Referat halten. Als Begleitliteratur sind "Strafverfahrensrecht" sowie "Prüfe Dein Wissen (StPO)" von Kern-Roxin zu empfehlen. Die endgültige Themenvergabe erfolgt entsprechend dem zeitlichen Eingang der Meldungen am 25. November. Ob allerdings noch Plätze frei sind, war bei Redaktionsschluss nicht zu ermitteln.
Diese sicherlich höchst interessante Veranstaltung findet erstmalig am 27. Oktober 2003 am Institut für forensische Psychiatrie statt. Gegenstand der Veranstaltung werden Themen wie: Schuldfähigkeit, Prognose künftiger Gefährlichkeit und die Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen, besonders bei Zeugen im Kindesalter sein. Hier kann gleich die Fähigkeit, sich in neue Fragestellungen und in fremde Materie einzuarbeiten, erprobt werden. Wichtig sind Kenntnisse auf dem Gebiet des Strafrechts und ausreichende Vorstellungen vom Strafverfahren. Zu Beginn des Seminars werden an die Teilnehmer Referate ausgegeben, welche nach Einführung in die Thematik des Seminars durch die Dozenten sich jeweils mit einem Fall aus der Praxis handeln werden. Das Ergebnis darf dann in mündlicher Form, unter Begutachtung von Professoren der Psychologie und Psychiatrie, vorgetragen werden. Diese lernen hier mit Sicherheit auch etwas über den Referenten hinzu. Aber keine Angst Psychologen und Psychiater sind auch nur Menschen genau wie Juristen, auch wenn man ständig das Gefühl hat analysiert zu werden ... Ertappen wir uns nicht auch manchmal im Gedanken, während des Einkaufens beim durchgehen des Abstraktionsprinzips? Jurastudenten erhalten jedenfalls einen Seminarschein nach Maßgabe von § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 b JAG, § 1 Abs.1 Satz 2 JAO alter Fassung. Viel Spaß!
Auch in diesem Semester bietet Prof. Rogall den Studierenden mit einem Seminar im Strafrecht wieder die Möglichkeit, Ihren Wahlfachschein zu erschlagen. Doch sollten die von Euch, die erst jetzt davon erfahren, sich nicht zu früh freuen, schließlich konnte ich im letzten Semester nur berichten, dass alle Plätze zum Rogall-Seminar bereits besetzt waren. Doch dieses Mal scheint es auf den ersten Blick besser zu sein. Dem Ankündigungsblatt entnehme ich, dass sich Interessenten "ab sofort" im Sekretariat von Prof. Rogall anmelden können. Doch dem Eingangsstempel auf dem Ankündigungsblatt entnehme ich, dass sich "ab sofort" auf den 19. Juli bezieht. Man braucht also kein Prophet zu sein, um sagen zu können, dass die Veranstaltung höchstwahrscheinlich bereits belegt sein wird, wenn Ihr diese Zeilen lest. Also, entweder Ihr habt alles Glück dieser Welt und bekommt doch noch einen Platz, oder Ihr versucht es im nächsten Jahr etwas früher. Allen, die einen Platz bekommen haben, kann ich nur viel Spaß bei einem sicherlich interessanten und unterhaltsamen Seminar wünschen.
Das Völker- und Europarecht steht im Mittelpunkt des Seminars. Die Themen bilden aktuelle Probleme, die Euch aus der täglichen Zeitungslektüre bestens bekannt sein werden. Der europäische Haftbefehl wurde von italienischer Seite torpediert. Nun könnt Ihr im Seminar auch Eure Meinung dazu kundtun. Viele weitere Themen stehen noch auf dem Programm. Prof. Lecheler blüht im Seminar auf und der Diskussion sind keine Grenzen gesetzt.
Die staatliche Entscheidungsfindung und gerichtliche Kontrolle haben es Prof. Kunig angetan, so fand in den letzten Semestern eine Vorlesung und nun ein Seminar zum Thema statt. In der Zukunft wird es sogar einen Schwerpunktbereich mit dem gleichen Namen geben. Im Vordergrund des Seminars stehen der Verwaltungs- und Verfassungsprozess. Die Themenwahl soll sich an den Problemen im Examen orientieren, wobei die aktuelle Judikatur wissenschaftlich aufbereitet wird. Die Themen sind weit gefächert, so dass für jeden Interessierten etwas dabei sein wird. Den Dozenten muss ich wohl niemandem mehr empfehlen.
Auch wenn zukünftige Anwälte und Richter es vielleicht nicht gern hören, landen viele Konflikte nicht vor Gericht. Besonders wenn beide Parteien kein Interesse daran haben können, den Streit eskalieren zu lassen, müssen andere Lösungsmöglichkeiten gefunden werden. Die Mediation ist ein Weg, mit Hilfe eines Dritten einen für alle zufriedenstellenden Kompromiss zu finden. Im Familienrecht hat sich dieses Verfahren seit Jahren etabliert. Aber auch in der Wirtschaft hat es Potential, Ausbildungsgänge zum/zur Mediatior/in etablieren sich in Deutschland. Wer Lust hat, in das Verfahren hineinzuschnuppern, ist in der Projektgruppe von Rechtsanwältin Walzberger genau richtig. Ziel ist die Vermittlung von theoretischen und praktischen Grundlagen es Mediationsverfahrens wobei der thematische Schwerpunkt bei Konflikten in der Wirtschaft liegt. Die Themen werden am ersten Tag vergeben, die maximale Teilnehmerzahl wurde von der Dozentin mit 26 beziffert. Ein Seminarschein im Pflichtfach kann mittels Referat und schriftlicher Arbeit erschlagen werden. Im Zuge der Ausbildungsreform wird von den Examenskandidatinnen ab 1. Juli 2006 der Nachweis von Schlüsselqualifikationen verlangt, wer dafür vorsorgen will, der kann auch den Schlüsselqualifikationsschein erhalten.
Es überrascht einen nicht, dass vor allen Dingen in dieser doch politisch so unruhigen Zeit gerade so ein Thema angeboten wird. Was allerdings ein bisschen verwundert, ist dass so ein Thema am Fachbereich Rechtswissenschaft angeboten wird. Würde diese Veranstaltung sich nun mit dem Kriegsrecht oder dem Völkerrecht intensiv auseinandersetzen, und verschiedene rechtliche Perspektiven (z.B. UN-Resolution 1441) behandeln, könnte man da eine Brücke schlagen, und wäre somit sogar eine sehr interessante und vor allen Dingen auch informative Veranstaltung, aus der man viel Nutzen ziehen könnte. Laut Titel wird es aber wahrscheinlich eine sehr dogmatische Diskussionsrunde, die doch nicht das verspricht, was ein angehender Examenskandidat gerne Angeboten bekommen wollen würde. Nun, bestimmt werden Hobbes, Machiavelli und Co angesprochen und auch in Bezug auf die Gegenwart gesetzt. Dieses wird aber mannigfaltig im Studienfach Politik und Philosophie angeboten, mit weitaus sachverständigeren Seminarteilnehmern. Zudem Prof. Münkler an der HU nun einer der wirklichen Koryphäen auf dem Gebiet ist (meines Erachtens einer von zweien). Da diese Veranstaltung in der Form eines Seminars angeboten wird, bekommt man auch einen Schein. Vielleicht sogar einen Außerrechtlichen. Diesen hat man aber auch schon, wenn man im Grundstudium ein Grundlagenfach belegt hat. Und eine Vorlesung von Prof. Münkler (auch ohne Schein) über das Thema "Krieg" ist sehr zu empfehlen.
Nun mal zu einem Seminar, dessen Thema nicht häufig zur Befassung in einer Veranstaltung angeboten wird. Aber durch die momentanen Reformvorschläge und den daraus resultierenden kontroversen Diskussionen bietet es sich mehr als an. Zwar ist das Thema nicht unbedingt examensrelevant, aber betreffen wird es fast jeden. Man sieht jetzt schon, was für Lockerungen im Bereich Werbung für Anwälte und ähnliches vorgenommen wurde. Auch die "Rechtsinfo-Hotline" ist eine Neuerung. Jetzt wollen manch findige Anwälte überall in Deutschland kleine Anwaltsbüro-Franchises mit billigen aber standardisierten Beratungen aufmachen ... es passiert also momentan viel in diesem Bereich. Das Seminar wird sich mit Themen aus der Geschichte, der Gegenwart, der Zukunft und der Entwicklung des Rechtsberatungsgesetzes befassen. Die Vorbesprechung findet mitten in der vorlesungsfreien Zeit statt (23. September 2003). Es ist fraglich, ob noch Plätze frei sind, aber versuchen kostet ja nichts.
Gegenstand des Seminars wird die Rechtsprechung des Berliner Kammergerichts in der Schöneberger Elßholzstraße zur Zeit des Nationalsozialismus sein. Mit Professor Ebel, der übrigens mit Prof. Schröder von der HU zusammenarbeitet, habt ihr einen Garanten für Rechtsgeschichte vor euch, was wiederum für die Qualität der Veranstaltung spricht. Euch steht sicherlich eine besonders interessante Reflexion in unsere nicht besonders rühmliche Vergangenheit bevor, war Berlin doch die Machtzentrale des Dritten Reiches. Man erinnere sich nur an Ereignisse wie den Reichstagsbrand, die Bücherverbrennung auf dem Opernplatz, den Judenverfolgungen oder die Olympischen Spiele 1936. Die Betrachtung der Rechtsprechung dürfte sicherlich nicht uninteressant sein. Für geneigte Studierende bittet Prof. Ebel sich in seinem Sekretariat unter 838-52644 anzumelden.
Um es vorweg zu sagen, bei diesem Seminar handelt es sich um ein Blockseminar, das erst am Ende des Semesters stattfinden wird. Das tolle daran ist, daß es in Cottbus stattfinden wird. Nein, Ihr/Sie habt/haben richtig gelesen, in Cottbus! Die Themenvergabe begann schon im Juli und es ist eigentlich recht zweifelhaft, daß bei Erscheinen des DEFO-INFO noch Themen frei sein werden. Das Thema des Seminars wird die unterschiedliche Behandlung von Gewinnen und Verlusten sein. Dabei geht es einerseits um die Analyse des geltenden Rechts, insbesondere der §§ 2 Abs. 3, 2 a, 2 b 15 Abs. 4, 15 a, 21 Abs. 1 Satz 2 und 23 Abs. 3 Satz 8 EStG, sowie andererseits um deren verfassungsrechtliche Würdigung. Das Seminar wendet sich vornehmlich an Studierende der WFG 4. Zur Teilnahme sind Vorkenntnisse im Unternehmenssteuerrecht unbedingt notwendig.
"Vertragsgestaltung ist Wirklichkeitsgestaltung mit den Mitteln des Rechts." schreibt Dr. Mutschler über diese Veranstaltung. Es handelt sich um ein Blockseminar mit vier Terminen. Kenntnisse im Gesellschaftsrecht sind erforderlich. Wer sich also noch nicht zutraut, einen Gesellschaftsvertrag zu verfassen, und die Wirklichkeit dennoch gestalten möchte, ist in dieser Veranstaltung richtig. Weitere wirklichkeitsnahe Verträge, die diese Veranstaltung behandelt sind Satzungen von Kapital- und Personengesellschaften, Verträge zur Koordinierung unternehmerischer Interessen, Unternehmensveräußerungen und -erwerbe. Eine Anmeldung in der Festung Säcker ist erforderlich, leider haben wir keine Informationen darüber, ob noch Themen frei sind. Der Dozent ist ein Praktiker aus einer Düsseldorfer Wirtschaftskanzlei und wird sicher viele praktische Probleme des Gesellschaftsrechts für Euch verständlicher machen.
Prof. Raue gibt sich die Ehre, dieses Blockseminar anzubieten, dass der Vertiefung von Kenntnissen zum Recht der persönlichen Ehre und zum Urheberrecht dient. Damit Ihr maximalen Nutzen aus der Veranstaltung ziehen könnt, ist zu empfehlen, dass Ihr bereits Kenntnisse von den Grundzügen des Urheberrechts besitzt. Eine Vorbesprechung sowie die Vergabe der Themen für die anzufertigenden Referate findet am 9. Oktober um 18 Uhr in der Bibliothek des Institutes für deutsches und europäisches Wirtschafts-, Wettbewerbs- und Energierecht statt. Wenn Ihr es erst einmal geschafft habt, Euch den Namen dieses Veranstaltungsortes zu merken, wird es Euch sicherlich nicht schwer fallen, den Wahlfachschein zu erwerben.
Da ist er wieder, der Säcker-Klassiker: Seminar zum deutschen und europäischen Wirtschafts- und Arbeitsrecht. Seit Jahren im Angebot, richtet sich die Veranstaltung auch in diesem Semester wieder an die Studierenden der Wahlfachgruppe V und soll dem Meinungs- und Erfahrungsaustausch zwischen Wissenschaft und Praxis dienen. Kenntnisse des deutschen und europäischen Kartellrechts werden vorausgesetzt. Die Hälfte der Seminarbeiträge wird von wissenschaftlichen Assistenten beigesteuert. Übrigens, ich habe es ja immer für ein Gerücht gehalten - aber jetzt habe ich es auch aus erster Hand - die Seminararbeiten dürfen tatsächlich schon mal 100 Seiten lang sein. Nehmt euch also für die Ferien nichts vor, falls ihr plant, das Seminar im kommenden Semester zu belegen. Falls es für dieses Semester schon zu spät ist, könnt ihr darüber schon mal nachdenken. Denn eins dürfte sicher sein: Die Neuauflage kommt bestimmt.
Im Arbeitskampfrecht brodelt es, die IG Metall ist an der 35-Stunden-Woche im Osten fast zerbrochen, die GDL durfte nicht streiken, weil ja zu teuer für die deutsche Bahn, CDU und FDP wollen die Trennung zwischen Betriebsparteien und Tarifparteien lockern ... Viele Probleme, die ihr mit Prof. Adomeit in diesem Seminar diskutieren könnt. Leider kann ich nichts weiter zu den Themen schreiben, weil wir keine Dozentenhinweise erhalten haben. Aus Erfahrung kann ich berichten, dass das Arbeitskampfrecht auch im Examen gern geprüft wird. So auch in dieser Sommerkampagne - ein Problem war beispielsweise einstweiliger Rechtsschutz gegen Streikmaßnahmen und der ewige Klassiker: Mitbestimmungsrechte während des Arbeitskampfes!
Zivilrechtliche Probleme bei Sachverhalten mit islam-rechtlichen Bezügen: nach einer Einführung durch den Dozenten sollen Probleme des materiellen Rechts und Fälle mit kollisionsrechtlichem Schwerpunkt in Referaten behandelt werden. Der Themenbogen spannt sich von "Bank- und Versicherungsgeschäfte aus muslimischer Sicht", über "Arbeitsrechtliche Probleme aufgrund Religionsausübung" bis hin zu "Anerkennung ausländischer islam-rechtlicher Scheidungen". Dabei könnt Ihr Euch beispielsweise fragen, ob die außerordentliche Kündigung eines muslimischen Arbeitnehmers, der sich in der Arbeitszeit zum Beten zurückzog wirksam ist, ob eine islam-rechtliche Scheidungserklärung auch per e-mail erklärt werden kann oder ob mein Kumpel Oli im Studentenwohnheim gegen das Abspielen des Ruf des Muezzin in Orginallautstärke vorgehen kann... Vorkenntnisse sind nicht erforderlich, Kenntnisse im IPR aber hilfreich.
Diese Veranstaltung beginnt mit der ersten Sitzung erst ab dem 27. Oktober 2003. Hier werden dann auch die Referate in der Reihenfolge der Anmeldung vergeben. Die komplexe Thematik des Strafvollzuges soll möglichst von den verschiedensten Blickpunkten beleuchtet werden, um so dieses Gebiet den Studierenden näher zu bringen und schmackhaft zu machen. Es soll ja genügend Staatsanwälte geben, die eine Justizvollzugsanstalt noch nie von innen gesichtet haben. Aber auch hier wird Abhilfe durch den Dozenten geschaffen. Die Besichtigung von einer der Vollzugsanstalten in Berlin ist nämlich vorgesehen. Ein Außerrechtlicher bzw. Wahlfachschein kann bei bestandenem mündlichen Referat mit schriftlicher Ausarbeitung erworben werden.
Auch in diesem Semester veranstaltet Prof. Eisenberg wieder ein Seminar auf den Gebieten der Wahlfachgruppe 8, also der Kriminologie, des Jugendstrafrechts und des Strafvollzugs. Etwa 14 Teilnehmer werden das Glück haben, in dieser Blockveranstaltung ihren Wahlfachschein zu erschlagen. Ein paar Vorkenntnisse auf den Gebieten der Wahlfachgruppe 8 solltet Ihr allerdings schon mitbringen. In der Auswahl der Themen für den Vortrag und die Art der Recherche sind Euch (fast) keine Grenzen gesetzt, sodass Ihr Eurer Kreativität freien Lauf lassen könnt. Sogar die Reise einer Studentin nach Amerika zur Recherche für das Eisenberg-Seminar ist historisch belegt. Wenn Ihr also mal so richtiges Engagement zeigen wollt: Auf zu Eisenberg!
Der Begriff Gesundheitsrecht lässt bei mir viele Fragen aufkommen. Wieso nennt man dieses Rechtsgebiet nicht Krankheitsrecht, denn eigentlich stehen doch die Krankheiten im Vordergrund und nicht der gesunde Teil der Bevölkerung? Hier schließt sich gleich ein Problem an, denn es gibt Krankenhäuser aber das Gesundheitswesen. Wie kann man sich diese Differenzierung nur erklären? Das ist nicht das einzige Problem, denn selbst die Kommission für Nachhaltigkeit in der Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme (Rürup-Kommission) konnte sich nicht auf eine Empfehlung bezüglich der Finanzierung des Gesundheitswesen einigen. Die Entscheidung zwischen Bürgerversicherung und Kopfprämien wurde an die Politiker zurückgegeben. Ihr werdet Euch mit dem umfangreichen und kurzlebigen Bereich des Rechts der gesetzlichen Gesundheitsvorsorge umfassend im Seminar beschäftigen.
Im April 2004 wird die FU beim englischsprachigen Willem C. Vis Moot Court in Wien ein Team ins Rennen schicken. Der renommierte Wettbewerb wird von der New Yorker Pace University und der United Nations Commission on International Trade Law (UNCITRAL) veranstaltet. Für die Betreuung des Teams sorgen die Mitarbeiter am Lehrstuhl Grothe. Inhaltlich geht es bei dem Wettbewerb um UN-Kaufrecht. Die FU-Mannschaft wird zu einem fiktiven Fall eine Klage- und eine Klageerwiderungsschrift ausarbeiten, bevor es im April in die mündliche Verhandlung geht. In Wien treffen 120 Teams aus mehr als 40 Ländern aufeinander. Die "Schiedsgerichte" sind mit international tätigen Anwälten, Professoren und 'echten' Schiedsrichtern besetzt. Sprachlich werdet Ihr bestens u.a. von einer Muttersprachlerin betreut. Für die Teilnahme am Wettbewerb gibt es einen Wahlfachschein.
Das Einwanderungs- und Asylrecht spielt in der Juristenausbildung an der Universität im Prinzip keine Rolle, in der Praxis beschäftigt es dagegen ein große Zahl von Verwaltungsjuristen. Nachdem in Deutschland die Wogen um das Zuwanderungsgesetz gerade etwas verebbt sind, bleibt das Politikfeld im europäischen Kontext hoch aktuell. Denn die seit Amsterdam kompetente Union möchte ihre Harmonisierungsbemühungen bis zur Osterweiterung abschließen und steht somit unter höchstem Zeitdruck. Angesichts der inhaltlichen Differenzen zwischen den Mitgliedstaaten in der von den Regierungen meist ungeliebten Materie erscheint dieses Anliegen illusionär. Ein Richtlinienentwurf jagt den nächsten und aus ambitionierten Kommissionsentwürfen machen die nationalen Regierungen billige Mindeststandards. In der Projektgruppe wird die Entwicklung der jungen europäischen Disziplin von Schengen über die Vergemeinschaftung durch Amsterdam bis zur den aktuellen Richtlinien- und Verfassungsentwürfen anhand von Referaten behandelt. Einen Schein gibt auch, falls das Referat "brauchbar" war.
Mit dem Titel "Das Spiel mit dem Feuer: Bei der UNO-Simulation übten Studenten die Kunst der Politik ein - in Schlips und Anzug." berichtete der Tagesspiegel, vom 28. November 2002, plastisch von dem seinerzeitigen Planspiel in Kooperation mit dem Auswärtigen Amt als einer Art Mikrokosmos der Vereinten Nationen, bei dem es ganz wesentlich darum geht, zu kommunizieren. Wenn Peggy Wittke als Wissenschaftliche Angestellte und Präsidentin der Konferenz am 23. und 24. Oktober im Senatssaal des Henry-Ford-Baus wieder die blaue UNO-Flagge hissen wird, verspricht auch diese Sondersitzung des UN-Sicherheitsrates zur Situation im Irak unter dem Motto "UNO in der Uni" spannend zu werden. Dabei wird es vor dem Hintergrund zahlreicher Anschläge auf die Koalitionstruppen, auf die jordanische Botschaft und am 19. August 2003 auf das Hauptquartier der Vereinten Nationen in Bagdad primär um die Rolle der Vereinten Nationen im Nachkriegsirak gehen. Nach dem Prinzip des "Learning by doing" werden die studentischen Teilnehmer direkt in die Mitte des Verhandlungsgeschehens gestellt und vertreten "ihren" UN-Mitgliedsstaat im Sicherheitsrat mit Rederechten, Anträgen und Abstimmungsmodi, die auf dem "Schlachtfeld" der strengen Geschäftsordnung strategisch und taktisch klug eingesetzt werden wollen. Da kein Teilnehmer sein tatsächliches Heimatland vertreten soll, arbeiten sich die Delegierten in die Politik, Geschichte und Kultur "ihres" Landes ein und erhalten einen detailgenauen Background Guide mit hilfreichen Informationen auch zur Geschäftsordnung. Ehemalige Teilnehmer und Beobachter dieses Planspiels vertreten die einhellige Meinung, dass sich die gründliche Vorbereitung auf jeden Fall lohnt und dabei zugleich juristische Schlüsselqualifikationen gefördert werden. Peggy Wittke begeistert in besonderem Maße für die UN und ist dafür bekannt, diese Konferenzen stets professionell bis hin zum Catering zu organisieren und ihre Delegationsmitglieder zu motivieren. Belohnt wird die Teilnahme mit einem außerrechtlichen Schein. Zur Vorbereitung empfiehlt die Dozentin auch einen Blick auf die Homepage der Vereinten Nationen unter www.un.org. Durch eine möglichst wirklichkeitsgetreue ("in character") Simulation der diplomatischen Regeln erhalten die Teilnehmer nicht nur "Insider"-Kenntnisse über die UN, sondern vor allem auch vertiefte Einblicke in formelle und informelle Verhandlungsstrategien sowie Konfliktlösungsmechanismen der multinationalen Diplomatie. Dabei hatten die Teilnehmer bei der Wahrnehmung politischer Realitäten und der Umsetzung von multilateralem Krisenmanagement immer wieder "die Nase vorn", denn regelmäßig erzielten die Studenten unterschiedlicher Fachbereiche auch angesichts der kurzen Zeit während des Planspiels beeindruckende Ergebnisse, wenn sie etwa Resolutionen ausarbeiten oder ein Sanktionsregime basteln und dabei den "echten" Diplomaten nicht nachstehen. In erfreulicher Tradition findet das Planspiel seit Juni 2001 in Kooperation mit dem Auswärtigen Amt statt. Dass dieses Planspiel auch im diplomatischen Corps anerkennende Beachtung findet, beweist bereits die Eröffnung der Sondersitzung des UN-Sicherheitsrates zum "Kampf gegen den internationalen Terrorismus" am 22. - 23. November 2002 durch S. E. Hamidullah Nasser Zia, Afghanistans Botschafter in Berlin. Das Bewerbungsverfahren läuft ab September 2003 - beachtet bitte die regelmäßig aktualisierten Informationen im Internet. Allen, die als Teilnehmer einen Platz in dieser Projektgruppe errungen haben: Herzlichen Glückwunsch und good luck!
Auf diese zum Klassiker avancierte Projektgruppe werden manche von Euch schon gewartet haben. Nachdem eine FU-Delegation vom 23.-27. März 2003 erfolgreich in Heidelberg für Harvard WorldMUN angetreten war, ruft nun wieder die Freiheitsstatue in das einzigartige New York, und Ihr habt nun wieder die Chance zur Teilnahme an der National Model United Nations 2004 als der weltweit größten UN-Simulation für Hochschulstudenten mit über 2900 Teilnehmern aus Nordamerika, Kanada, Asien und Europa. Stattfinden wird diese Konferenz vom 6.-10. April 2004 im Hilton in New York City, für die Opening Ceremony und die Voting Procedures steht sogar das Hauptquartier der Vereinten Nationen offen. Seit 1995 organisiert Peggy Wittke, Wissenschaftliche Angestellte am Lehrstuhl von Herrn Prof. Dr. Kunig, mit professionellem Geschick und Überblick die Teilnahme von Studierenden an der NMUN-Konferenz und arbeitet dabei als Leiterin nunmehr seit 2002 Hand in Hand mit Franziska Kehrer, als wissenschaftlicher Mitarbeiterin, von Prof. Dr. Kunig zusammen. Noch bis zum 30. September 2003 können sich interessierte Studierende unterschiedlichster Fachbereiche schriftlich - auch per E-Mail - bei Franziska Kehrer als aktive Diplomaten am National Model United Nations bewerben. Zu den Teilnahmevoraussetzungen zählen sehr gute Englischkenntnisse, da ja die Verhandlungssprache auch Englisch als sein wird, sowie jedenfalls Grundkenntnisse über die Vereinten Nationen und selbstverständlich auch ein überdurchschnittliches Engagement, das mit einem außerrechtlichen bzw. Grundlagenschein bzw. einem Wahlfachschein honoriert wird. Wer in dieser interdisziplinären Projektgruppe einen der begehrten Plätze errungen hat, sei an dieser Stelle ausdrücklich beglückwünscht, denn ehemalige Teilnehmer sind sich darin einig, daß diese Konferenz in New York und der dafür notwendige Teamgeist ein unvergessliches Erlebnis darstellen. Im Rahmen dieser Projektgruppe werden Euch die beiden Dozentinnen in fünf Monaten gezielt vorbereiten. In dieser Vorbereitungsphase besteht die Hauptaufgabe der zukünftigen studentischen Delegierten insbesondere darin, sich detailliert in die Geschichte und die politischen Strukturen eines Landes einzuarbeiten, um dieses realitätsnah während der Konferenz vertreten zu können. Das setzt zwingend die engagierte Erarbeitung einer "eigenen" Position zu den in den Committees behandelten Sachthemen voraus, wobei die Teilnehmer unter anderem von ranghohen Diplomaten der Botschaft und der Ständigen Vertretung des jeweils repräsentierten Staates in New York willkommene Hintergrund- und Insiderinformationen erhalten. Als krönender Abschluß werden die auf der fünftägigen NMUN-Konferenz angenommenen Resolutionen schließlich dem Generalsekretär der Vereinten Nationen übergeben.
In der Projektgruppe wird die Vorlesung "Einführung in das öffentliche und betriebliche Umweltmanagement" begleitet. Die Fragen zum Umweltrecht werden anhand aktueller und praxisrelevanter Problembereiche vertieft. Des Weiteren wird die Grundlage für das Verständnis des Umweltrechts geschaffen. Eure Mitarbeit und die Methoden anderer Fachrichtungen sollen den Reiz der Veranstaltung erhöhen. Das Sahnehäubchen bilden die Erfahrungen des Dozenten aus der Praxis des Umweltschutzes, die viele Rechtsprobleme veranschaulichen. Für Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht garantiert werden. Die Daten geben regelmäßig den Stand vorm Beginn des Semesters wieder. Die Benutzung der Daten geschieht auf eigene Gefahr. |
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