DEFO am FB Jura - Vorlesungskommentierung - WS 03/04 | |||||||||||
Diese Veranstaltungsrubrik ist eines der Ergebnisse der in Kraft getretenen Ausbildungsreform. Auch der Bundesgesetzgeber hat nun im dritten Jahrtausend gemerkt, dass Fremdsprachen und Schlüsselqualifikationen als wichtiger Bestandteil zur Ausbildung eines Juristen gehören. Nach dem Motto "besser spät als nie" nehmen wir nun also gerne diese Kategorie zur Kenntnis. Doch reicht es für einen Ausbildungserfolg leider nicht, eine neue Kategorie aufzumachen und einen Schein zu verlangen. Vielmehr wird es darauf ankommen, welches Angebot den Studierenden hier in Zukunft gemacht wird und wie diese sich darin engagieren. Zwar verlangen die einschlägigen Vorschriften nicht mehr, als beispielsweise eine Vorlesung zur englischen Rechtssprache zu besuchen und eine Klausur zu bestehen. Doch ob dies bereits für das angestrebte Ziel "Fremdsprachenkompetenz" ausreichend ist, ist doch eher fraglich. Machen kann man jedoch auch mehr. Denkbar ist ein fremdsprachliches Rechtsstudium oder die Teilnahme an einem der fremdsprachlichen Moot Courts oder an einem der UN-Models. Entbehrlich ist der Fremdsprachennachweis übrigens für Studierende die ein Auslandssemester absolviert haben.
T he Men in Black - am Fachbereich werden daraus zwei Veranstaltungen, gehalten von einem Mann. Nun aber genug des billigen Wortwitzes. Aber: Der Redaktion liegen keinerlei Kommentierungshilfen vor (dies schaffte nur noch ein weiterer Dozent). Nach der somit unmöglichen wörtlichen Auslegung gehen wir also historisch und systematisch vor. Ein Gang in den Keller und ein Blick in unser Archiv sollten genügen, um irgendetwas über den Dozenten herauszufinden, der ja auch nicht erstmals am Fachbereich auftritt. Aber auch dort: Fehlanzeige! Also geht man ins WorldWide und sucht: Zwei e-mail-Adressen des Autors sind zu finden, aber beide sind tot (wir haben es versucht). Uns liegen somit unverändert keinerlei Angaben zum Dozenten vor. Wir wissen somit nur, dass Donald Black wöchentlich mittwochs gegenüber unserem Raum englisch sprechen wird. Halt, da war noch etwas: Ich blicke in das Sommersemester-KVV unseres Fachbereichs und sehe Angaben, die offensichtlich vom Dozenten stammen. Da die Veranstaltungen damals recht ähnliche Titel trugen, dürfte sich daraus etwas entnehmen lassen: Es wird um eine Einführung ins anglo-amerikanische Rechtssystem gehen (Englisch I) und in Englisch II werden u.a. Rechtstexte des Vertrags- und Deliktsrechts im kommerziellen Bereich ausgewertet. Damit wären wir dann beim nicht zu übersehenden Anliegen des Dozenten: Kohle, Kies, Schotter - neudeutsch Cash. Da preist der Dozent sein Werk nicht einfach nur mit Titel und Auflage an, sondern gibt auch noch Verlag, Verlagsort, Anschrift und ISBN an. Nun ja, eine Werbeseite wäre für derlei besser geeignet gewesen. Also: Viel Spaß bei der Verkaufsveranstaltung - der Geldbeutel des Dozenten wird es Euch danken!
Frau Dr. Nautré bietet auch in diesem Semester wieder ihre bekannten Veranstaltungen Terminologie juridique française I und II an. Soweit bekannt, sind die Veranstaltungen bislang auch durch regelmäßige Wiederholung nicht besser geworden. Nur eines hat sich jetzt geändert: Der künftige Pflichtschein 'Fremdsprachenkompetenz' kann in diesen Veranstaltungen erworben werden. Dazu wird am Ende des Semesters eine Abschlussklausur angeboten. Wie bisher auch, ist der Erwerb eines Seminarscheins nach dem Anfertigen einer schriftlichen Abschlussarbeit möglich. Ob und wie sich die Einordnung in das Pflichtfachangebotes auf die Veranstaltung auswirken wird, bleibt gespannt abzuwarten. Inhalt des ersten Teils der Veranstaltung ist ein Grundlagenwortschatz im öffentlichen und privaten Recht. Im zweiten Teil wird der Wortschatz erweitert, die Grundzüge des französischen Rechts und die Lektüre von Urteilen werden erlernt. Der 'Commentaire d'Arrêt' ist übrigens eine besonders wichtige Disziplin im französischen Jurastudium. Erasmusstudenten können ein Lied davon singen ...
Diese Veranstaltungen werden in den Bereichen "Seminare und Projektgruppen" bzw. "Wahlfachgruppe XI" kommentiert. Für Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht garantiert werden. Die Daten geben regelmäßig den Stand vorm Beginn des Semesters wieder. Die Benutzung der Daten geschieht auf eigene Gefahr. |
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