DEFO am FB Jura - Vorlesungskommentierung - SS 04 | |||
Eigentlich - dies Geständnis fällt uns nicht leicht - ist der Kommentarteil dieses DEFO-Semesterinfos ja vollkommen unzeitgemäß. Er ist nämlich kostenlos zu haben. Dabei ist es ja gerade groß in Mode, alles was auch nur entfernt von Wert sein könnte, kostenpflichtig zu machen. Studiengebühren werden wieder zunehmend interessant für die Politik, erwähnt sei nur das Studienkontenmodell. Und dann ist da noch die Praxisgebühr, über die sich alle Welt aufregt. Da stellt sich dem Rezensenten doch die Frage, warum noch niemand auf die äußerst praktikable Idee verfallen ist, eine Vorlesungsgebühr einzuführen. Die verblüffend einfache Lösung: Jede/r Studierende müsste einfach pro Vorlesung und Quartal (praktischer als Semester, denn es gibt statt nur zwei üppige vier davon) eine Eintrittsgebühr zahlen. Die Höhe der Gebühr wäre - in Ermangelung anderer leicht zu erhebender Maßstäbe - schlicht daran zu orientieren, wie viel der jeweilige Lehrkörper veröffentlicht hat. Diese zum Beispiel zwei Punkte pro Veröffentlichung wären im Gegenzug darum zu ermäßigen, wie viele Studenten sie oder er pro Stunde zum Einschlafen bringt. Das Problem wäre dabei natürlich, den zweiten Faktor nicht zu hoch zu wählen, damit der Punktestand nicht in den negativen Bereich zu rutschen droht - was schließlich statt Gebühreneinzug umfängliche Ausschüttungen an die Vorlesungsteilnehmer zur Folge haben müsste. Bei grober Orientierung an den Spitzenbaldriankräften des Fachbereichs scheint ein Abzug von einem Punkt pro schlafender Studentin bzw. schlafendem Student angebracht. Wenn ein Dozent also sehr fleißig veröffentlicht bei gleichzeitig sehr guter Vorlesung, wäre die Vorlesung damit eben etwas teurer. Es böte sich dabei die Einrichtung von Tarifstufen an. Kostenlos wäre eine Vorlesung zum Beispiel bei einem Punkteergebnis von unter zehn Punkten erwägen. Bei einem Premium-Dozenten über 90 Punkte wären dann schon mal 30 Euro pro Quartal fällig - Qualität hat eben ihren Preis. Wenn andererseits jemand bei einer außergewöhnlich geringen Anzahl von Veröffentlichungen zugleich bedauerlich viele Studierende zum Einschlafen brächte, dann könnten sich die Studierenden durch den Vorlesungsbesuch etwas hinzuverdienen. Wie man sieht, wäre damit etwaigen Klagen über soziale Schieflagen sogleich der Boden entzogen - zugleich würde auch etwas gegen den augenfälligen Schlafmangel der meisten Kommilitoninnen und Kommilitonen unternommen. Auch auf den zweiten Blick ist diese Idee einfach unwiderstehlich: Endlich wäre eine Studiengebühr nach Maßgabe der Qualität realisiert. Zugleich ergäbe sich eine Art Evaluation. Und schließlich wäre eine erkleckliche Reduzierung der Arbeitslosenquote (außerhalb des jährlichen Neuberechnens nach einer anderen Methode) die sichere Folge: Es bräuchte natürlich Projektentwickler, externe Berater, eine neue Hochschulvorlesungsgebührenbehörde, Verwaltungspläne, Gebührenordnungen, Ausführungsordnungen zu den Gebührenordnungen, Verwaltungsvorschriften mit Hinweisen zur Anwendung der Ausführungsordnungen zu den Gebührenordnungen, gegebenenfalls eine Zahlstelle zur Rückerstattung illegal erhobener Gebühren ;-), Zusatzkräfte zur Einlasskontrolle bei den Vorlesungen, Sicherheitskräfte zum Abtransport von renitenten Studierenden, die die Gebühr nicht zu zahlen bereit sind, Handwerker zum Installieren von vergitterten Fenstern vor den Sälen, eine eigene Rechtsabteilung zum Verfolgen der Mahnungen, eine neue Hochschulvorlesungsgebührenbehörden-Aufsichtsbehörde und vieles vieles mehr. Kurzum: Grenzenloser Aktionismus, gigantischer Bürokratieaufwand, große Aufregung, zweifelhafte Lastenverteilung - man ist versucht zu sagen: Fast alles, was eine Reform heutzutage braucht! Für Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht garantiert werden. Die Daten geben regelmäßig den Stand vorm Beginn des Semesters wieder. Die Benutzung der Daten geschieht auf eigene Gefahr. |
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