DEFO am FB Jura - Vorlesungskommentierung - SS 04 | ||||||||||||||
Die umfassend ausgebildeten jungen Juristinnen und Juristen sollen nach der Ausbildungsreform auch endlich sogenannte Schlüsselqualifikationen erwerben und Fremdsprachenkompetenz nachweisen. Dabei bleibt das Gesetz die Definitionen sowohl der Schlüsselqualifikation als auch der Fremdsprachenkompetenz schuldig. Schade! Haben doch die Juristen der alten Schule gelernt: immer erstmal definieren. Hätte man einmal über den Tellerrand in andere Disziplinen geschaut - die Definition der Schlüsselqualifikation ist höchst umstritten. Es wird vertreten, Schlüsselqualifikationen seien Fähigkeiten, die es dem Inhaber ermöglichen, über seinen Beruf hinaus am gesellschaftlichen Diskurs teilzunehmen und sich als Mensch weiterzuentwickeln. Oder aber, man versteht darunter wirtschaftlich verwertbare Fähigkeiten - wie Zehnfingertippen (damit man nach bestandenem Staatsexamen einen Job als Nachtsekretärin kriegt). Wie auch immer - in Jura bedeuten Sie: quatschen lernen. Auf Deutsch und in anderen Sprachen. Vor Gericht und außerhalb. Ich dachte immer, dies sei schon immer Bestandteil einer juristischen Tätigkeit gewesen. Damit Ihr Euch auf dem heiß umkämpften Arbeitsmarkt behaupten könnt, bietet der Fachbereich die folgenden Veranstaltungen an. Stellt sich nur noch die Frage, wie das JPA die Fähigkeiten abprüfen möchte, die Ihr erwerben müsst. Aber bis dahin habt Ihr ja noch etwas Zeit.
Die Vorlesung bietet eine Einführung in das anglo-amerikanische Rechtssystem. Sie enthält aber auch Elemente aus dem Sprachlabor, was man daran erkennt, dass Herr Black den gesamten Vorlesungssaal zwischendurch bestimmte englische Wörter oder Satzteile im Chor wiederholen läßt. Für diese anspruchsvolle Form der Teilnahme bleibt man jedoch nicht unbelohnt. Herr Black glänzt nämlich durch Albernheit und schlechte Witze. Zu Beginn wird Herr Black vorlesungsbegleitende Skripte an die Anwesenden verkaufen. Neben diesen ist keine weitere Literatur erforderlich. Die Skripte selbst sind allerdings ein Muss. Sie erleichtern das Nacharbeiten ungemein und sind auch besonders hilfreich, wenn man beabsichtigt, zum Ende des Sommersemesters die Abschlussklausur mitzuschreiben und damit den Fremdsprachenschein zu erwerben. Die Klausur wird wahrscheinlich wieder ein Multiple-Choice-Test sein. Um die Teilnehmer von vornherein zu erfassen, wird Herr Black in den ersten Vorlesungsstunden eine Eintragungsliste herumgehen lassen.
Die AG "Terminologie juridique française" hat es - zumindest soweit ich zurück denken kann - jedes Semester gegeben, vielleicht mit gelegentlichen Ausnahmen. Neu ist allerdings, dass die Dozentin zwischen "Stufe I" und "Stufe II" unterscheidet. Ziel der Stufe I ist der Erwerb eines juristischen Grundwortschatzes und der Fähigkeit, einfache Sätze bilden zu können. An dieser Stelle sei die Frage erlaubt, was die Dozentin unter "einfachen Sätzen" versteht, insbesondere im Hinblick auf den Umstand, dass durchschnittliche Kenntnisse der französischen Sprache vorausgesetzt werden. Durchschnittliche Kenntnisse beinhalten nach Ansicht des Autors bereits die Fähigkeit, einfache Sätze zu bilden ... (Voilà Pierre. Pierre est le frère de Christine. Christine est l´amie de Marc .)
Das Niveau der "Stufe II" ist erheblich höher, es sollen Gesetze und Entscheidungen gelesen und kommentiert werden. Geübt wird auch das Verfassen von Anträgen und Urteilen. (Tip: Wenn Ihr ein französisches Urteil verfasst, fangt am besten mit "Attendu que ..." an. Denkt daran, erst am Ende des Urteils einen Punkt zu machen, ein gutes französisches Urteil besteht aus nur einem Satz.)
Diese Veranstaltungen werden in den Bereichen "2. Semester", "Wahlfachgruppe XI" und "Seminare und Projektgruppen" kommentiert. Für Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht garantiert werden. Die Daten geben regelmäßig den Stand vorm Beginn des Semesters wieder. Die Benutzung der Daten geschieht auf eigene Gefahr. |
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