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Examensvorbereitung   SS 04


Prölss - Examinatorium BGB   (09 321 Ex) - Di 10-12 h - Hs. 211

Das Bürgerliche Recht mit Ausnahme des Familien- und Erbrecht wird in der Veranstaltung berücksichtigt. Wichtige oder aktuelle Fälle des Bundesgerichtshofes löst Prof. Prölss mit kräftiger Unterstützung der Zuhörerschaft. Die Bedingungen einer mündlichen Prüfung werden simuliert, so liest der Dozent den Tatbestand laut vor. Bei der Auswahl seiner Fälle hat Prof. Prölss ein goldenes Händchen, denn schon mehrmals landete er einen Volltreffer. Einige Besprechungsfälle wurden später zu Examensfällen und so die optimale Vorbereitung für die Klausuren. Aber nicht nur aufgrund dieser Zufallstreffer ist das Examinatorium zu empfehlen, sondern hier gibt es die perfekte Schule des Denkens. Prof. Prölss hinterfragt auch selbstverständlich gewordene Ergebnisse und denkt über jeden Lösungsschritt scharf nach. Auf diesem Weg wird auch das eigene kritische Denken immer wieder angeregt.


Prölss - Repetitorium im Recht der gesetzlichen Schuldverhältnisse (Geschäftsführung ohne Auftrag, §§ 812 ff. BGB, Deliktsrecht)   (09 323 Rp) - Do 10-12 h - Hs. 2215

Die Veranstaltung richtet sich an Examenskandidaten und diesen Hinweis solltet Ihr nicht vernachlässigen. In zwei Semesterwochenstunden werden die gesetzlichen Schuldverhältnisse besprochen. Um diese enorme Stoffmenge zu bewältigen muss an vorhandenes Wissen angeknüpft werden und eine Straffung vorgenommen werden. Die Grobstruktur bildet eine Reihe von Fällen die am Anfang des Semesters ausgegeben werden. Die Veranstaltung ist die optimale Vorbereitung für das Examen, denn insbesondere das Bereicherungsrecht wird in kompaktester Form durchgegangen.


Armbrüster - Repetitorium zum Personen- und Kapitalgesellschaftsrecht   (09 322 Rp) - Do 12.00-13.30 h, Do 14.30-16.00 h - Hs. III

Die Berufung von Prof. Armbrüster scheint ein wahrer Glückstreffer für den Fachbereich zu sein. Er ist unglaublich engagiert in der Lehre. Von seiner Veröffentlichungsliste brauche ich gar nicht erst zu sprechen, denn wer genug Zeit hat, kann sie sich im Internet ansehen. Das Humboldtsche Ideal, die Einheit von Lehre und Forschung, kommt bei Prof. Armbrüster zur vollen Blüte. Die Veranstaltungen sind wirklich sehr gut. Man spürt richtig wie das juristische Feuer glüht. Hier werden nicht einfach fremde Ansichten wiedergegeben, sondern nach der Wahrheit gesucht. Es ist eine Freude ihm zuzuhören und die Begeisterung für die Sache überträgt sich auch auf das Auditorium. Die Übung bietet die Möglichkeit die Kenntnisse zum Personen- und Kapitalgesellschaftsrecht zu vertiefen. Die Übungsfälle behandeln klassische und aktuelle Probleme.


Montenbruck - Klausurenkurs Strafrecht mit Examinatorium   (09 340 Ex/KK) - Do 16-18 h - Hs. I

Prof. Montenbruck hat sich auch in diesem Semester wieder durchgerungen, einen Klausurenkurs inkl. Examinatorium im Strafrecht anzubieten. Das ist auch gut so. Zwar nimmt es inzwischen überhand, Teilnehmerkarten zu kommerziellen Klausurenkursen wie Karten für eine Privatführung durch das MoMa zu handeln, glücklicherweise schafft es die Uni aber noch, Alternativen zu diesen Zuständen anzubieten. Die Professoren machen sich vermutlich keine Vorstellung, wie wichtig dieses Angebot für Studierende ist. Prof. Montenbruck bietet auch Simulationen einer mündlichen Prüfung an. Die Teilnahme ist zugegebenermaßen peinlich vor dem großen Hörsaal, aber trotzdem empfehlenswert. Als ich in meiner mündlichen Prüfung saß, war ich total gehemmt und mir vielen die einfachsten Dinge nicht ein. Dann gab es aber keinen Probedurchgang mehr. Also: nutzt dieses Angebot! Die Termine könnt Ihr dem Klausurenkursplan des DEFO entnehmen. Viel Spaß!


Geppert / Heinrich - Gemeinsames Repetitorium (FU und HU) zum Strafrecht: Besonderer Teil   (09 341 Rp) - Fr 9-13 h - UL 6, Kino (bis 28.5.), Hs. III (ab 4.6.)

Angesichts der Sparzwänge in der Berliner Hochschullandschaft wunden sich viele, warum so wenige Kooperationsprojekte der Unis stattfinden. Dieses Repetitorium stellt eine erfreuliche Ausnahme dar, die aus der Examensvorbereitungsszene nicht mehr wegzudenken ist. Dieses Semester wird wieder der Besondere Teil des Strafrechts behandelt, beginnend an der HU, ab 4. Juni an der FU. Der Stoff wird unter den Dozenten aufgeteilt, die Vollständigkeit des Stoffes wird erstrebt aber nicht versprochen. Was die Dozenten aber versprechen ist durchgehende Examensrelevanz, "Punkten durch das Auswärtsspiel" lautet das Motto! Über Prof. Gepperts didaktische Hingabe muss an dieser Stelle wohl kein Wort mehr verloren werden, also nur noch ein Wort zum Strafrecht im Examen: der Mythos, man könne da nicht punkten, ist wirklich nicht mehr als eben ein Mythos. Geht schön in diese Veranstaltung und lernt noch die Definitionen - dann kann nichts schiefgehen!


Kretschmer - Vertiefungsvorlesung zum Strafrecht: Besonderer Teil   (09 342 V) - Mo 16-18 h - Hs. III

Ihr nehmt aus der Buchhandlung ein Buch mit nach Hause, lest es am Wochenende und bringt das Buch am Montag zurück (natürlich unbeschädigt). Kostenloses Lesevergnügen? Diebstahl? Diese und andere Fragen wird Dr. Kretschmer in dieser Veranstaltung beantworten. Neben den Eigentums- und Vermögensdelikten werden die Horror-Delikte Brandstiftung und Urkundenfälschung vertieft und wiederholt. auch Beleidigungs- und Amtsdelikte werden wohl Gegenstand der Veranstaltung sein. Der Dozent möchte sich an Studierende wenden, die bereits Kenntnisse des Strafrechts und möglichst auch den Schein in der Übung haben. Die mündliche Teilnahme wird gefördert und gefordert.


Heintzen - Vertiefungsveranstaltung im Öffentlichen Recht (Grundrechte)   (09 361 V) - Do 14-16 h - Hs. 1122

Die Zeit, gerechnet in Semestern, ist nunmehr weit fortgeschritten. Die erste große Hürde auf unserer gut bezahlten Erfolgskarriere steht nun fast unmittelbar bevor: Das Staatsexamen. Da allerdings einige Materie seit dem Anfang des Studiums nicht bis kaum wiederholt wurde, ist es langsam Zeit, den Stoff mit einer professionellen Führung noch mal durchzugehen. Kompakt, konkret, auf den Punkt bringend und höchstgradig examensrelevant. Die Wissenschaftliche Einheit des Öffentlichen Rechts 03 (der Ö-Recht Sektor am unserem Fachbereich) hat sich wieder mal entschieden, ein sehr gutes Angebot an examensvorbereitenden Veranstaltungen anzubieten. Und zwar diese hier benannte, die Vertiefungsveranstaltung im Öffentlichen Recht (Staatsorganisationsrecht) und die Vertiefungsveranstaltung im Öffentlichen Recht (Prozessrecht). In allen drei Veranstaltungen wird hauptsächlich nur der Stoff verbreitet, der auch echt examensrelevant ist. Kleine Crashkurse sozusagen. Professor Heintzen ist ein guter Didakt, der meistens exzellente Skripte im Internet stehen hat, und dem Studierenden die Materie verständlich und geballt präsentieren kann, ohne wichtige Punkte auszulassen. Auch in der Praxis fehlt es nicht da er viele Fälle mit den Studierenden durchspricht. Grundrechte benutzt man eigentlich überall in den Hausarbeiten oder Falllösungen, allerdings bedarf es einer etwas detaillierten Kenntnis derselbigen, um ein gutes Examen zu schaffen.


Pestalozza - Vertiefungsveranstaltung im Öffentlichen Recht (Staats-organisationsrecht)   (09 362 V) - Do 10.00-11.30 h - Hs. 211

Siehe oben. Professor Pestalozza ist nicht unbedingt ein guter Didakt, allerdings lässt er das Erlernen der Prüfungsmethoden und der einschlägigen Definitionen sowieso dem Studierenden über. Vielmehr erwartet er, dass ein gewisses Grundwissen vorhanden ist, mit dem er dann, zusammen mit den Studierenden, arbeiten und diskutieren kann. Der Lerneffekt ist ungemein, da man selbst aktiv mitdenkt und Argumente, die man im Examen dann dementsprechend auch anwenden kann, selber erarbeitet. Oft empfindet man am Ende der Veranstaltung ein richtiges Erfolgserlebnis. Sehr zu empfehlen.


Kunig - Vertiefungsveranstaltung im Öffentlichen Recht (Prozeßrecht)   (09 363 V) - Di 10-12 h - Hs. 2215

Siehe oben. Professor Kunig komplimentiert nun die beiden anderen doch eher materiellrechtlichen Veranstaltungen. Hier wird das Prozessrecht auseinandergenommen. Das Verfassung- und das Verwaltungsprozessrecht werden hier vertieft, aber auch nur wiederum der Teil, der examensrelevant ist. Professor Kunig geht sehr fundiert und strukturiert vor. Es ist schon fast eine, im wahrsten Sinne des Wortes, Vorlesung. Allerdings lernt man viel und schläft nicht sofort ein wie bei manch anderem seiner Kollegen. Man wird gut instruiert und vorbereitet. Ein Lehrbuch ersetzt diese Veranstaltung nicht.


Bültmann - Examinatorium im Öffentlichen Recht   (09 364 Ex) - Di 16.00-17.30 h - Hs. 1122

Die Veranstaltung von Bültmann, mittlerweile aus Altersgründen aus seinem Dienst als Präsident des Finanzgerichts ausgeschieden, kann man vermutlich als Pflichtprogramm für Examenskandidaten bezeichnen - insbesondere für solche, die vor der mündlichen Prüfung stehen. Man kann sich hier nämlich zur simulierten mündlichen Prüfung anmelden. Das besondere dabei ist, dass Bültmann bereits seit Jahren Prüfer im Staatsexamen ist - und zwar im Gegensatz zu den meisten anderen Professoren (er ist mittlerweile Professor h.c.) sowohl im ersten wie auch im zweiten Staatsexamen. Im Übrigen ist er Praktiker, was sich wohltuend bemerkbar macht. Üblicherweise bietet er die simulierten Prüfungen auch solange an, bis sich wirklich kein Kandidat mehr meldet, der sich gerne bei ihm prüfen lassen will, so dass niemand befürchten muss, keine Chance zu bekommen. Das klingt vielleicht auf den ersten Blick nicht so verlockend - nicht jeder hat einen entsprechenden Darstellungsdrang - kann jedoch nur dringend empfohlen werden.

Ansonsten macht er einen Querschnitt aus dem Prüfungsstoff im Öffentlichen Recht und zwar in Form von Fällen, die dargestellt werden. Typischerweise nimmt er dabei auch unaufgefordert Studenten dran, lässt diese jedoch auch bei Nichtwissen dann nicht im Regen stehen, sondern hilft ihnen meist mit Fragen auf den richtigen Weg. Auf diese Weise weiß man dann immer mehr, als man häufig dachte und kann schon mal für die Situation in der mündlichen Prüfung üben, die häufig ähnlich aussieht. Die Tatsache, dass er Praktiker ist, kann man dabei gar nicht wertvoll genug einschätzen. Schließlich sitzen in der mündlichen Prüfung auch meistens Praktiker, die doch häufig erheblich anders denken als unsere lieben Hochschullehrer. Und es kommt auch mal vor, das Bültmann Themen anschneidet, die man im Studium sonst nicht kennen lernt, z.B. wie der Kopf einer Klage aussieht. Man muss sich auch schon mal in die Position der Behörde hineinversetzen und sich einen Verwaltungsbescheid überlegen. Schließlich kommt noch ein wertvoller Punkt hinzu: Bültmann kennt viele Prüfer persönlich aus mündlichen Prüfungen und auch JPA-Präsident Jürgens. Damit bildet er eine zusätzliche Quelle, um Informationen über den Stil der eigenen Prüfer zu erhalten und Panik abzubauen. Was wirklich eines der großen Themen bei ihm ist. Man verliert einen Teil der Angst vor der mündlichen Prüfung. Dies ist vor allem auch Bültmanns Persönlichkeit zu verdanken, der nach Meinung der Verfasserin eine Form des Interesses am Studenten zeigt, die - trotz einer großen Anzahl von didaktisch guten Professoren - ziemlich einzigartig ist am Fachbereich. Er hat sich in der Vergangenheit immer wieder für die Studenten eingesetzt, insbesondere im persönlichen Gespräch mit JPA-Präsident Jürgens. Man sollte sich daher auch nicht wundern, dass der Professor vor der Veranstaltung immer besetzt ist, nämlich vorher häufig von Studenten, die mittlerweile ihre mündliche Prüfung absolviert haben und ihm einfach berichten wollen - worüber er sich dann bei guten Ergebnissen auch mal wie ein Schneekönig freuen kann. Und ihm nebenbei die Protokolle für die Prüfung bringen wollen, welche er nämlich für den Bereich des Öffentlichen Rechts sammelt und gegen Erstellung eines eigenen Protokolls gerne verleiht. Insgesamt kann man festhalten, dass dies eine Veranstaltung ist, deren Nichtbesuch als geradezu sträflich eingeordnet werden muss im ersten Staatsexamen. Ein Besuch vor der mündlichen Prüfung sollte Pflicht sein.





Für Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht garantiert werden. Die Daten geben regelmäßig den Stand vorm Beginn des Semesters wieder. Die Benutzung der Daten geschieht auf eigene Gefahr.



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