DEFO am FB Jura - Vorlesungskommentierung - SS 04 | ||||||||||||||||||||||||||||||
Es ist schon fast Tradition, dass Prof. Leenen ein Zivilrechtliches Seminar zum neuen Schuldrecht anbietet. Nun ist das neue Schuldrecht mittlerweile auch nicht mehr ganz neu, sodass es bereits Gerichtsentscheidungen in allen Instanzen gibt. Diese sind Gegenstand der Veranstaltung. Seminare bei Prof. Leenen sind sehr interessant und lehrreich und daher uneingeschränkt zu empfehlen. Auch lernt man in der Vorbereitung des zu haltenden Vortrags mit Programmen wie Power Point umzugehen, von denen zumindest ich vorher nur wusste, dass sie irgendwo auf meiner Festplatte existieren. Es gibt da nur ein Problem: Die Vorbesprechung hat bereits am 20. Februar stattgefunden; daher werden alle Plätze besetzt sein. Ich kann also Teilnehmer nur zu Ihrem Seminar beglückwünschen und allen Anderen empfehlen, sich im nächsten Semester anzumelden.
In dieser Veranstaltung habt Ihr die Gelegenheit, Herrn Häger, einen echten BGH-Richter, kennenzulernen. Er wird Euch die Praxis des Strafverfahrens, insbesondere der Hauptverhandlung, näherbringen. In Form von zu haltenden Referaten könnt Ihr Eure Kenntnisse im Strafverfahrensrecht vertiefen. Aber auch praktische Erfahrungen werden nicht zu kurz kommen: Es ist der Besuch einer Hauptverhandlung beim Landgericht Berlin geplant. Bei Interesse wird eine gemeinsame Exkursion zu Herrn Hägers Arbeitsplatz, dem 5. Strafsenat des BGH in Leipzig, unternommen. Am Ende könnt Ihr dann bei einem Planspiel selbst Richter, Staatsanwalt oder Verteidiger spielen.
Nachdem Ihr in der ersten Semesterhälfte in der gleichnamigen Vorlesung das Wichtigste zum Thema erfahren habt, seid Ihr jetzt an der Reihe: Soll man den A, der bekanntlich den B ausgeraubt hat (siehe Kommentierung zu besagter Vorlesung), noch bestrafen, obwohl er den B ja wieder lieb hat und der B den A auch wieder lieb hat? Wenn ja, wie hart soll man ihn bestrafen? Braucht der Staat vielleicht gar nicht mehr zu strafen, wenn wir alle meditiert werden und uns alle lieb haben? Dann bräuchten wir gar keine Richter mehr und auch keine Anwälte und würden alle arbeitslos werden; außer die Mediatoren, natürlich. Kann also sehr spannend werden, das Seminar. Nur sind leider alle Themen längst vergeben. Solltet Ihr keinen Platz bekommen haben, ärgert Euch nicht, streitet nicht, lasst Euch einfach meditieren.
Dieses Seminar wird ausgewählte Problematiken und Problemschwerpunkte des Besonderen Teils behandeln. Die Themen sind durchaus interessant gewählt und auch für aktuelle Diskussionen und Problematiken relevant. Nicht nur werden die Standardfälle wie Beleidigung oder Üble Nachrede behandelt, sondern auch der Schutz der Verstorbenen und vor allem diverse rechtliche (und vielleicht auch moralische?!?) Problempunkte im Bereich des Schwangerschaftsabbruchs. Professor Rogall gilt als ein sehr strenger und anspruchsvoller Dozent, also Bedarf es schon einiges um mit einem Thema wie Beleidigung überhaupt bestehen zu können. Ihr könnt bestimmt versuchen Euch noch anzumelden, allerdings werden die Themen wahrscheinlich schon längst alle vergeben sein.
Empfohlen wird das Seminar für Studierende ab dem 5. Fachsemester, notwendige bzw. empfehlenswerte Vorkenntnisse sind laut Dozent die der Strafrechtsübung sowie die einer Vorlesung zur StPO. Über den Professor braucht nicht viel gesagt werden, Prof. Geppert ist einfach einer unserer Besten. Das Seminar wird wöchentlich durchgeführt und behandelt Fragen des Strafprozessrechts, wobei sich das Hauptaugenmerk auf strafprozessuale Zwangsmaßnahmen richtet. Geplant ist der ganztätige Besuch einer strafgerichtlichen Hauptverhandlung in Moabit. Da das Anmeldeverfahren bereits im Februar begonnen hat, wird das Seminar sehr wahrscheinlich schon "ausgebucht" sein, für den Fall das nicht, sollte man sich mit dem Lehrstuhl Geppert (Bo. 3, Zi. 5507, 5508, 5512) schnellstmöglich in Verbindung setzen. Der Seminarschein nach § 1 II JAG wird durch ein schriftliches Referat und durch mündliche Mitarbeit erworben.
In dieser Projektgruppe von Dr. Maaßen dreht sich alles um aktuelle Fragen der Verwaltungslehre. Hier sind unter anderem die Reformen in der öffentlichen Verwaltung zu nennen, z.B. Controlling, eGovernment, Public-Private-Partnership oder Personalentwicklung. Nach einer Einführung in die Gesamtthematik werden die Teilnehmer in 30 bis 40-minütigen Referaten die einzelnen Themen behandeln. Dabei wird sicherlich eine Menge Diskussionsstoff aufkommen. Das Erlernte kann am Ende des Semesters während eines gemeinsamen Besuchs in einem Bundesministerium mit Praktikern kritisch diskutiert werden. Wenn Ihr ein Referat schriftlich ausarbeitet und auch haltet, gibt es einen Wahlfachschein; wenn Ihr einfach nur da seid, bekommt Ihr einen Sitzschein. Das Besondere an dieser Veranstaltung ist, dass die Themenverteilung erst bei der ersten Veranstaltung am 19. April erfolgt. Wenn Ihr dann einen Platz bekommt, könnt Ihr Euch allerdings über die Maßen freuen, denn der Andrang wird groß sein.
Wie schon im Sommer 2003 bietet Müller-Neuhof auch in diesem Semester eine Projektgruppe mit dem Titel "Rechtskommunikation in der Praxis" an. Als Rechtsanwalt kann er die Praxis anschaulich und interessant in das triste Universitätsgebäude tragen und Euch somit gute Grundlagen für die juristische Kommunikation und für Euren späteren Alltag vermitteln. In der Veranstaltung wird er zudem auf die Bedeutung und Voraussetzungen der Rechts- und Gesetzessprache sowie ihre Darstellung in den Medien eingehen. Der Besuch lohnt sich auf jeden Fall. Bei erfolgreicher Teilnahme kann zudem ein außerrechtlicher Schein erworben werden. Alle Interessenten (leider erst ab dem 3. Semester) richten sich bitte an Jost Müller-Neuhof, Lohmühlenstraße 37, 12435 Berlin oder Jost.Mueller-Neuhof@t-online.de. Mit der Anmeldung solltet Ihr Euch beeilen, da die Teilnehmeranzahl auf 15 beschränkt ist.
Im Vordergrund der Veranstaltung steht die Mediation - also die Streitschlichtung. Sie ist die Basis für die Wirtschaftsmediation. Die Veranstaltung findet bis zum 25. Mai immer dienstags um 18 Uhr c.t. statt. Am 26. Juni geht sie dann von 10 bis 16 Uhr als Block weiter. Der zweite und letzte Block findet schließlich am 10. Juli wieder von 10 bis 16 Uhr statt. Die Veranstaltung ist empfehlenswert, denn die Dozentin weiß einen auch zu späterer Stunde bei Laune zu halten, indem sie die Vorlesung angenehm gestaltet und häufig Gruppenarbeit durchführen läßt. Bei der Zusammenarbeit in kleinen Gruppen wird das zuvor Gehörte gleich angewendet. Dadurch bleiben die neuen Informationen sofort und ohne zusätzlichen Aufwand hängen. Die Anmeldung für die Wirtschaftsmediation erfolgt per eMail an walzberger@dgmw.de. Die Zahl der Teilnehmer ist auf 26 beschränkt. Durch das Bestehen einer Hausarbeit kann hier sowohl ein Seminar- als auch ein Schlüsselqualifikationsschein erworben werden. Die Themen werden am 25. Mai ausgegeben und werden wahrscheinlich wieder in Gruppenarbeit zu erstellen sein. Abgabetermin ist der 26. Juni.
Mediation ist im Familienrecht eine bewährte und vielgenutzte Methode der außergerichtlichen Streitbeilegung. Die Rechtsanwältinnen Wesel und Grüning sind erfahrene Mediatorinnen und Familienrechtlerinnen und werden in dieser Projektgruppe eine Einführung in die Familienmediation und einen Einblick in das Familienrecht bieten. Da das Familienrecht an unserem Fachbereich schon seit längerem ein Schattendasein führt, wird diese Veranstaltung wohl sehr begehrt sein. Achtung: die Teilnehmer/innen/anzahl ist begrenzt auf 20 Personen. Am 17. April findet im Raum 211 um 18:00 Uhr eine Einführungsveranstaltung statt. Es bleibt zu hoffen, dass die Dozentinnen in Zukunft auch mit Lehraufträgen im Bereich Familienrecht bedacht werden.
Diplom-Sprechwissenschaftlerin Strittmatter ist neu an der FU und bietet daher erstmals ein Rhetorik-Seminar an. Die Teilnehmer sollen dabei die Grundlagen erlernen, wie sie eine Rede schlüssig und überzeugend aufbauen. Diese werden sie dann auch in der Gruppe vortragen und somit lernen ihre Sprechhemmungen zu verlieren und angstfrei zu agieren. Unterstützt wird dies zudem durch Übungen zur Atemtechnik und Körperhaltung, wodurch der Sprecher/die Sprecherin ein zusätzliches Gefühl der Souveränität bekommt. Vorkenntnisse für einen erfolgreichen Besuch sind nicht erforderlich, dennoch sollte zum Seminar ein vorbereitetes Referat mitgebracht werden. Da die Teilnehmeranzahl auf 15 begrenzt ist, sollten sich Interessenten schnellstmöglich anmelden. Die Anmeldung erfolgt bis zum 14. April unter anna.strittmatter@t-online.de.
Das Seminar wird für Studierende ab dem 5. Fachsemester empfohlen. Im ersten Teil der Veranstaltung geht es um die Darstellung und Analyse der Rechtsentwicklung im Nationalsozialismus selbst, im zweiten und dritten Teil soll die Entwicklung nach 1945 behandelt werden. Anmeldungen an HYPERLINK "mailto:rsoz@zedat.fu-berlin.de" rsoz@zedat.fu-berlin.de . Auch hier wird Prof. Rottleuthner seine Vorliebe für Statistiken zum Ausdruck bringen und die Entstehung so mancher entlarven. Man kann nur hoffen, dass Prof. Rottleuthner bei seinem Seminar die gleiche Begeisterung aufbringt wie in seinen Vorlesungen und diese dann auch auf die Zuhörer überspringt.
In diesem Semester stehen aktuelle Probleme mit rechtlichem Bezug im Mittelpunkt von Professor Dr. Rottleuthners Seminar. Es werden Gerechtigkeit und die sooft damit verbundenen Ungerechtigkeiten in verschiedenen Lebensbereichen diskutiert. So umfasst die Frage nach sozialer Gerechtigkeit sowohl die Betrachtung der Grenzen des Leistungsprinzips in unserer Gesellschaft als auch die Gerechtigkeitslücken der Agenda 2010 wie zum Beispiel bei der Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung. Jedoch auch der rechtliche Umgang mit unverschuldeten Handicaps und natürlichen Talenten und die Chancengleichheit im Bildungssystem am Beispiel der Studiengebühren gehören dazu. Bei der Generationsgerechtigkeit werden vor allem die Probleme der Nachhaltigkeit betrachtet. Weitere Inhalte des Seminars sind die Gerechtigkeit unseres Steuersystems, die Familien- und auch die Vertragsgerechtigkeit. Falls Ihr Euch für dieses Seminar interessiert, meldet Euch bitte unter rsoz@zedat.fu-berlin.de bei Prof. Dr. Rottleuthner.
Wer wollte nicht schon immer mal wissen, wie sich das Leben einer Frau im "alten Rom" gestaltete. Wobei hier natürlich nicht auf die Stolamode, die Hochsteckfrisuren oder Ernährungstipps eingegangen werden soll. In diesem Seminar soll besonders die Rechtsstellung der Frau im Personenrecht, im Familienrecht und im Erbrecht beleuchtet werden. Woraus sich dann interessante den römischen Alltag bestimmende Aspekte ergeben. Wie steht die Frau zum Beispiel nach dem Tod ihres Mannes da? Durch weitere Referate sollen außerdem die Stellung im politischen Leben und in der römischen Wirtschaft untersucht werden. Auch zu verschiedenen Instituten wie Verlöbnis, Eheschließung und Scheidung verfolgt durch die verschiedenen Epochen sollen Vorträge übernommen werden. Die Vorbesprechung und Themenvergabe fand bereits am 18. Februar statt. Ein wichtiger Hinweis wäre noch, dass Professorin Dr. Möller für dieses romanistisch-zivilrechtliche Seminar mit großem Interesse rechnet. (Vielleicht sollte man sich aber doch noch einmal im Sekretariat des Lehrstuhls erkundigen.)
Bei der Gestaltung handelsrechtlicher Verträge kann es zu vielfältigen Problemen kommen. Diese sind Inhalt der Projektgruppe von Rechtsanwalt Mutschler. Hier erfahrt Ihr zuerst etwas über die Grundlagen der Gestaltung von Verträgen, sodann werden Anlagenlieferungsverträge, Gesellschaftsverträge und Transaktionsverträge thematisiert. Am Ende bekommt Ihr dann einen sogenannten "Lustschein", den Ihr zwar nicht für's Examen braucht, der aber trotzdem schön ist. Maximal dürfen 25 Studierende teilnehmen. Anmelden könnt Ihr Euch im Sekretariat des Instituts für Wirtschafts- und Wettbewerbsrecht, liebevoll auch "Festung Säcker" genannt.
S, M, Q, S und W machen ein S im IWW mit VO 1/2003, FKVO, GWB und UWG - dies alles auf Initiative von FJS. Was, hä, geht dies auch auf deutsch ... Zur Aufklärung: Prof. Dr. Dr. Dr. Säcker , Prof. Dr. Markert, Rechtsanwalt Quack, Prof. Dr. Schmidt und die Vorsitzende Richterin am Kammergericht a.D. Werner veranstalten ein Seminar zum deutschen und europäischen Wirtschaftsrecht in der Bibliothek des Instituts für deutsches und europäisches Wirtschafts-, Wettbewerbs- und Energierecht zur neuen VO 1/2003 (leider konnten wir diesen Begriff nicht aufklären), zur neuen Fusionskontrollverordnung, zum neuen Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen und zum Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb - dies alles auf Initiative von Franz Jürgen Säcker. Das Seminar sollte in Angriff nehmen, wer 1. diese Wahlfachgruppe studieren möchte, wer 2. die oben genannten Abkürzungen im Schlaf vor sich herbeten kann und sich 3. für das Betreten von "Festungen" nicht zu schade ist. Diese Praktikerseminare sind sehr spannend und leben insbesondere vom Erfahrungsaustausch der Dozenten und zusätzlich dem Wandel der Wahlfachgruppe im Licht der mannigfaltigen Gesetzesänderungen in den letzten Jahren.
Sehr geehrter Herr Prof. Adomeit, Kommentar zum Seminar: Es könnte interessant werden. Der Dozent möchte Euch seine "Nöte . offenbaren". Damit meint er natürlich die als Autor des Hanau/Adomeit, Arbeitsrecht. Die Thematik des Seminars dürfte eingeweihten Kreisen vertraut sein. Kollektives Arbeitsrecht ist natürlich allemal ein "aktuelles" Thema. Politisch hochumstrittene Inhalte erwarten Euch. Ob das Kollektive Arbeitsrecht in der jetzigen Form überhaupt noch zeitgemäß ist, darüber kann man sicherlich auch trefflich diskutieren, wenngleich vielleicht nicht in diesem Rahmen.
Das islamische Familien- und Erbrecht ist aufgrund seiner teilweisen recht krassen Unterschiede zum deutschen Recht und der damit verbundenen heftigen Abweichungen von unserem Rechtsverständnis eine interessante Materie. So bekommt zum Beispiel im Falle einer Scheidung in der Regel nicht einfach die Mutter das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder - die Sorgerechtsentscheidung des Gerichts hängt vielmehr von Alter und Geschlecht des Kindes ab ... À propos Scheidung: Ist die Verstoßung auch per E-Mail oder SMS möglich? Das sind aktuelle Streitfragen, mit denen sich die Gerichte in Ägypten und Malaysia zu beschäftigen hatten. Der Dozent Herr Dr. Scholz gehört angesichts seiner regelmäßigen Veranstaltungen zum islamischen Recht inzwischen schon zum festen Inventar des Fachbereichs. Allen Interessierten wünsche ich viel Spaß bei dieser Projektgruppe.
Was kann man über das Seminar bzw. den Dozenten sagen? Nicht viel, Prof. Adomeit ist ein alter Haudegen an unserem Fachbereich, der eigentlich schon emeritiert ist. Über die Qualität seiner Veranstaltungen sollte man sich am besten selbst ein Bild machen, ob hierfür jedoch ein Seminar das richtige ist, steht in den Sternen. Thematisch befasst sich das Seminar mit dem Verbraucherschutz und der Umsetzung von Richtlinien in Spanien und Deutschland. So das war's, viel Spaß!
Im Sommersemester 2004 bietet Prof. Grothe ein Seminar zum internationalen und europäischen Gesellschaftsrecht an. Es ist geplant, dieses Seminar in der Zeit vom 9. bis 16. Mai in Split/Kroatien durchzuführen. Die Seminarvorträge werden in deutsch gehalten und simultan ins Kroatische übersetzt werden, Englischkenntnisse für die nachfolgenden Diskussionen sind allerdings erwünscht. Weiterhin sind Beiträge von kroatischer Seite (von Studenten, Dozenten und Praktikern) geplant. In Split findet zu diesem Zeitpunkt die deutsche Woche statt. Eine rege Beteiligung seitens und Austausch mit den dortigen Studenten und Praktikern kündigt sich an. Inhaltlich werden Grundlagen behandelt wie die Anknüpfung des Gesellschaftsstatuts: Sitztheorie v. Gründungstheorie. Daneben spielt das Gesellschaftskollisionsrecht unter dem Einfluss des EU-Rechts eine Rolle. Auch Sonderbares wie die Gesellschaftsrechte der US-Gliedstaaten oder die Gesellschaftsrechte sog. "Oasenstaaten" sind Thema. Schließlich kommt das Europarecht nicht zu kurz mit Beiträgen zur europäischen AG und zur EWIV.
Mit dieser Veranstaltung könnt Ihr gleichzeitig den Wahlfachschein und einen Nachweis fremdsprachlicher Fachkompetenz erschlagen. Klingt praktisch, aber dafür ist das Seminar auch nicht leicht. Ihr müsst ein Referat in Englisch schriftlich ausarbeiten und die Diskussionsleitung in einer Seminarsitzung übernehmen. Voraussetzung sind daher natürlich gute Englischkenntnisse, aber sonst hättet Ihr den Titel der Veranstaltung ja gar nicht lesen können. Und dann müsst Ihr natürlich die five most important books lesen. Wird ne ganze Menge Arbeit sein. Und obwohl die five books so important sind, sind sie very hard to get. Laut Prof. Hyland sollen die Teilnehmer sie am besten gleich kaufen, ehe sie sich in den Bibliotheken der Stadt totsuchen; damit wird das Seminar dann quite expensive. Wenn Ihr das jetzt nicht versteht, müsst Ihr Euch keine weiteren Gedanken darüber machen, da das Seminar ohnehin schon voll ist. Allen important persons, die einen Platz bekommen haben, wünsche ich good luck!
Strafvollzug bei einem, der es wissen muss, dem Leiter der Strafvollzugsanstalt Tegel Herr Lange-Lehngut. Das Ziel seines Seminars ist es sich mit Euch diesem Thema von möglichst vielen Seiten zu nähern. Wobei die Betrachtung der Aspekte dieses "komplexen Lebensraums" im Vordergrund steht. Zur besseren Veranschaulichung ist dann der Besuch einer Justizvollzugsanstalt vorgesehen. Jedoch wird der Erfolg des Seminars auch stark von Euren Referaten beeinflusst. Als Voraussetzungen sind Grundkenntnisse im Strafrecht erwünscht. Eure schriftliche Anmeldung sendet Ihr bitte an Herrn Lange-Lehngut in der Seidelstraße 39, 13507 Berlin. Die Referate werden dann in der ersten Sitzung am 19. April verteilt.
Das Seminar wird von einem echten Experten auf dem Gebiet des Jugendstrafrechts gehalten, dem Vorsitzenden Richter Marhofer des Landgerichts Berlin - Jugendkammer. Ziel seines Seminars ist es eine Auswahl von Themen durch Referate und praxisbezogene Fallbesprechungen zu erarbeiten, wobei der Schwerpunkt auf dem Jugendstrafrecht liegen wird. Im übrigen besteht die Möglichkeit, eine Hauptverhandlung am Landgericht Berlin vor der Jugendkammer mit anschließender Besprechung zu besuchen. Die Veranstaltung eignet sich auch für Studenten, die über viel Interesse jedoch keine Vorkenntnisse in diesen Fächern verfügen. Allerdings sind Grundkenntnisse im Strafrecht erforderlich. Die Vergabe der Referate findet in der ersten Veranstaltung am 14. April statt. Bei erfolgreicher Teilnahme an der Veranstaltung kann ein Wahlfachschein erworben werden.
Das Seminar dreht sich inhaltlich um die Bereiche Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug. Teilnehmern wird bei der Wahl des zu bearbeitenden Themas im Prinzip völlig freie Hand gelassen. Man sucht sich selbst ein Thema im Bereich der WFG VIII (klingt super, oder) und gibt dies dann an den Lehrstuhl Eisenberg, um es absegnen zu lassen. Es besteht aber die Gefahr, dass Prof. Eisenberg das Thema nicht zulässt, wenn es zu sehr "mainstream" oder es bereits in einer anderen Seminararbeit (zum Teil) behandelt worden oder es einfach zu einfach ist. Es ist also durchaus nicht einfach an diesem Seminar teilzunehmen, aber (hoffentlich) nicht unmöglich. Die Anmeldung für das Seminar läuft schon seit Februar, was bedeutet, dass es jetzt sehr wahrscheinlich keine Plätze mehr gibt. Also das nächste Mal früher daran denken. Bezüglich des Dozenten verweise ich auf die anderen Kommentierungen in diesem Heft - nur soviel, ich finde Prof. Eisenberg in einer Kleingruppe besser, als in einer Vorlesung.
Für das Privatversicherungsrecht bestehen erhebliche Reformbestrebungen in der Politik, so wurde eine Reformkommission eingesetzt. Ein Zwischenbericht ist bereits veröffentlicht und der Abschlussbericht soll noch in diesem Jahr erscheinen. Gerade im Umbruch hin zu einer Neuregelung ergeben sich viele neue Themenbereiche, die von der Wissenschaft schon dankbar aufgegriffen wurden. Da Prof. Schirmer selbst in der Kommission tätig ist, könnt Ihr die neuesten Informationen aus erster Hand erfahren. Für Kurzentschlossene gibt es hier die Möglichkeit, einen Wahlfachschein mit sehr guter Betreuungsquote zu erwerben.
Seit 1995 werden UN-Simulationen an der FU organisiert. In dieser Projektgruppe wird eine Sitzung des UN-Sicherheitsrats vorbereitet zum Thema: Proliferation von Massenvernichtungswaffen als Bedrohung des Friedens und der internationalen Sicherheit. Diplomaten aus Mittel-, Osteuropa und Afghanistan werden an der Sitzung im Sommer teilnehmen. Auf diesem Weg wird die Arbeits- und Funktionsweise von internationalen Organisationen den Studierenden näher gebracht. Sie übernehmen nämlich die Vertretung eines Staates und bereiten mit anderen Delegierten Lösungsvorschläge in Form von Resolutionen oder Berichten vor. Auf dem Weg zur Sitzung werdet Ihr natürlich nicht allein gelassen, denn viele Vorbereitungstreffen finden zur Einführung statt.
Eine sehr gute und interessante Chance, den neuen Schein für Schlüsselqualifikationen zu erwerben. Nach und nach mausert sich auch die Lange Nacht der Wissenschaften mehr und mehr zu einem Happening, welche Studierende anderer Fachbereiche sowie ganze normale Berliner nutzen, die Universitäten mal von innen kennen zu lernen. Auch der Besucherstrom gen Fachbereich Rechtswissenschaft wächst stetig, nicht zuletzt ein Resultat des doch interessanten Programmes, welches in den letzten dieser Nächte angeboten worden ist. Die Veranstaltung wird am 12. Juni 2004 (der Langen Nacht der Wissenschaften) um 18:00 Uhr beginnen. Insgesamt wird diese Konferenz bis 24:00 Uhr anhalten, mit einem anschließendem diplomatischen Empfang. Thema im Groben wird, aus aktuellem Anlass, die Wiederaufnahme der in Dezember 2003 gescheiterten Verhandlungen über den EU-Verfassungsvertrag sein. Auch könnte die Debatte um die Aufnahme der Türkei in die EU ein Thema darstellen. Das Bewerbungsverfahren beginnt am 14. April, weitere Einzelheiten bitte direkt am Lehrstuhl in Erfahrung bringen. Gecoached wird das ganze durch Frau Peggy Wittke, die schon seit längerem solche Veranstaltungen leitet und so mit kompetenter Hilfe zu Seite stehen kann. Eine sehr zu empfehlende Veranstaltung, die auch großen Andrang finden dürfte. Ich werde jedenfalls an der Langen Nacht der Wissenschaften wieder dabei sein.
Prof. Rudolf ist Juniorprofessorin sowohl im Öffentlichen Recht und Völkerrecht als auch für Gleichstellungsrecht. Diesem Thema widmet sie sich in diesem Seminar sehr umfassend - indem sie Diskriminierungsverbote wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der sexuellen Identität, der Religion oder einer Behinderung mit den Teilnehmer/innen diskutieren wird, sowie Inhalt und Reichweite von Gleichstellungsgeboten. Das Seminar ist eine Blockveranstaltung und wird gegen Ende des Semesters stattfinden. Eine Themenvergabe hat schon stattgefunden, noch freie Themen können im Arbeitsbereich von Prof. Rudolf erfragt werden. Bisher mussten an Diskriminierungsfragen Interessierte entsprechende Veranstaltungen an der HU besuchen, es ist erfreulich, dass auch an unserem Fachbereich ein so wichtiges Thema endlich in das wissenschaftliche Blickfeld rückt. Die Themen sind toll und sehr breit gefächert, es ist für jeden etwas dabei. Für Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht garantiert werden. Die Daten geben regelmäßig den Stand vorm Beginn des Semesters wieder. Die Benutzung der Daten geschieht auf eigene Gefahr. |
Studienberatung Sprechzeiten Vorlesungs-Kommentierung Veranstaltungsdaten Infos, Bücher, Skripte Aktivitäten Ersti-Wochenende Jur. Ausbildungsreform Fachbereichsrat Fachschaftsrat Sonstiges allg. Kommentar 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester 5. Semester Wahlfachgruppen Sonstige Veranstaltungen Schlüsselqualifikationen und Fremdsprachenkompetenz Seminare / Projektgruppen Examensvorbereitung Klausurenkurse |
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