Das Trommeln für den Erhalt der FU-Medizin war erfolgreich.
Den Verlust ihres Namens muss sie dafür jedoch in Kauf nehmen.
Die Fusion der beiden Universitätsklinika von Freier Universität und Humboldt-Universität hat begonnen. Am 22. Mai beschloss das Berliner Abgeordnetenhaus mit den Stimmen der SPD/PDS-Koalition das so genannte Vorschaltgesetz für die Klinikums-Fusion, dem im Laufe des Jahres das Gesetz zur Neuordnung der Berliner Hochschulmedizin folgen soll. Als Name der neuen Gliedkörperschaft die als Medizinische Fakultät beiden Universitäten angehört wurde die Bezeichnung Charité Universitätsmedizin Berlin festgelegt. Als kommissarische Vorsitzende der gemeinsamen Klinikumsvorstände bestellte der Senat die frühere Hamburger Finanzsenatorin Dr. Ingrid Nümann-Seidewinkel, die der Expertenkommission zur Berliner Hochschulmedizin angehört hatte.
Mit dem Vorschaltgesetz zum Gesetz über die Umstrukturierung der Hochschulmedizin im Land Berlin (HS-Med-G) (Abghs-Drs. 15/1444) wurde mit Wirkung zum 1. Juni 2003 die Körperschaft des öffentlichen Rechts Charité Universitätsmedizin Berlin als rechtsfähige Gliedkörperschaft von Freier Universität und Humboldt-Universität gebildet. In dieser Gliedkörperschaft werden der bisherige Fachbereich Humanmedizin der Freien Universität und die Medizinische Fakultät der Humboldt-Universität zu einer Fakultät zusammengeführt. Ebenso werden die bisherigen Universitätsklinika Charité und Benjamin-Franklin zu einem Universitätsklinikum fusioniert und der Gliedkörperschaft zugeordnet.
Ein dreiköpfiger Vorstand leitet die neue Charité, der aus dem Vorstandsvorsitzenden, dem Direktor des Klinikums und dem Dekan der Fakultät gebildet wird. Im Unterschied zu den bisherigen Klinikumsvorständen gehört die Pflegedirektion nicht mehr dem Vorstand an. Noch ist offen, ob der Vorstandsvorsitzende ein Mediziner oder Manager sein wird. Der Wissenschaftsrat hatte sich für die Leitung durch einen Mediziner ausgesprochen.
Weitere Organe sind neben dem Vorstand der Medizinsenat, der Fakultätsrat, der Aufsichtsrat, die Fakultätsleitung sowie die Klinikumsleitung. Auch die Präsidenten von HU und FU gehören dem Aufsichtsrat als stimmberechtigte Mitglieder an. In den Anhörungen zum Vorschaltgesetz und der parlamentarischen Beratung war von Experten und Oppositionspolitikern von CDU, Grüne und FDP teilweise heftige Kritik an den Bestimmungen des Gesetzes geübt worden. Der Ärztliche Direktor des UKBF, Professor Wolfgang Hinkelbein, sprach von einer überzogenen Regulierungswut.
Es wäre besser gewesen, die Namensgebung den Kliniken zu überlassen, meinte Prof. Hinkelbein. Wir hatten vorgeschlagen, einen neutralen Namen zu finden, um die historischen Bezüge aller drei Häuser (UKBF, Virchow, Mitte) zum Ausdruck zu bringen. Auch FU-Dekan Prof. Martin Paul fühlt sich mit dem Fusions-Namen Charité von der Senatskoalition als Juniorpartner bevormundet. Monika Ziegner, die Vorsitzende des UKBF-Personalrats, bewertet die Namenswahl nicht nur als eine unsensible Entscheidung. In ihren Augen ist das die Rache für unseren Kampf zum Erhalt des UKBF.
Der neue FU-Präsident Prof. Dieter Lenzen bewertete die Namensgebung als letztlich einen Verlust für die Freie Universität. Das wäre vermeidbar gewesen, sagte Lenzen in einer Personalversammlung des UKBF. Generell sei er nicht sehr glücklich mit den Ergebnissen der Gesetzesberatung. Immerhin habe erreicht werden können, dass die Präsidenten der Universitäten dem künftigen Aufsichtsrat angehören werden. Lenzen unterstrich die Bereitschaft der FU, die Bindungen zum Klinikum weiter aufrecht zu erhalten. Wir haben nicht nur einen Kampf hinter uns, sondern auch noch vor uns, erklärte der FU-Präsident.
Für den Wissenschaftsrat wirft das Vorschaltgesetz auch nach einigen Änderungen im Zuge des Beratungsverfahrens, wie etwa der gestärkten Stellung des Dekans, auch weiterhin eine Reihe von verfassungsrechtlichen Fragen im Hinblick auf die Sicherung der Belange von Forschung und Lehre auf. So sollte im Vorstand der neuen Körperschaft auf jeden Fall ein Kliniker vertreten sein, betonte der Wissenschaftsrat in einer Stellungnahme zur Aufnahme der Charité in das Hochschulverzeichnis des Hochschulbauförderungsgesetzes. Dies sollte durch entsprechende Präzisierungen bei der Formulierung des künftigen Berliner Hochschulmedizingesetzes berücksichtigt werden, verlangte das Gremium. Nächster Fusionsschritt war Ende Mai die Einsetzung einer 14-köpfigen Gemeinsamen Kommission unter Vorsitz der beiden Dekane, die übergangsweise die Funktionen des Fachbereichsrats Humanmedizin (FU) bzw. der Fakultätsrat Medizin der HU übernimmt.
Manfred Ronzheimer
Fotos: Dahl