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[Welche Auswirkungen hat der flächendeckende NC - Fragen an die Leiterin des Zulassungsbüros I]

Wie voll werden die Hörsääle im nächsten Semester sein?

Der Akademische Senat der Freien Universität hat am 23. April die Ausweitung des Numerus Clausus auf alle Fächer beschlossen, weil die Überlastung in der Lehre in den letzten Jahren infolge des Personalabbaus massiv gestiegen und mittlerweile um die Hälfte höher ist als der Bundesdurchschnitt. Während an der FU 93 Studierende von einem/r Professor/in betreut werden, sind es im Bundesdurchschnitt nur 65. Die neuen Zulassungsbeschränkungen werden ab dem kommenden Wintersemester wirksam.

Felicitas von Aretin sprach mit der Leiterin des Zulassungsbüros I, Christel Wagner.

Was bedeutet die Einführung des flächendeckenden NC´s für Studienwillige?

Für Studienbewerberinnen und -bewerber, die im Wintersemester 2003/04 mit dem Studium beginnen möchten, bedeutet die Einführung des flächendeckenden NC, dass sie die Studienberatungsangebote vor der Bewerbung intensiv nutzen sollten, um eine wohlüberlegte Fächerwahl zu treffen.

Wann ist der Bewerbungsschluss für das Wintersemester?

Der Bewerbungsschluss für das Wintersemester 2003/4 ist der 15. Juli 2003. Hier gilt nicht der Poststempel, sondern der Antrag muss an diesem Tag vollständig im Zulassungsbüro vorliegen.

Können sich Studienwillige auch nach dem 15. Juli immatrikulieren?

Wenn die Bewerbungsfrist versäumt wurde, besteht die Möglichkeit, einen Losantrag formlos und ohne Beilage der Zeugnisse im Zulassungsbüro zu stellen. Der Losantrag kann im Internet unter www.fu-infoseite.de aufgerufen und ausgedruckt werden. Sinnvoll ist jedoch, sich vorher schon im Internet die Tabelle mit den Zulassungsgrenzen der vergangenen vier Semester anzuschauen. Wenn in der Vergangenheit nicht alle Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden konnten und der NC durchgängig hoch war, hat ein Losantrag keine Aussicht auf Erfolg. Verlost werden können nur Studienplätze, die noch unbesetzt sind, nachdem alle Bewerberinnen und Bewerber für den betreffenden Studiengang zugelassen wurden. Bewerbungsschluss für alle Losanträge zum Wintersemester ist der 1. Oktober.

Wo und wie kann ich mich über meine Möglichkeiten informieren?

Das Merkblatt Studium an der Freien Universität Berlin enthält alle wichtigen Informationen zu Bewerbung und Immatrikulation sowie eine Liste mit allen an der FU angebotenen Studiengängen und deren Zulassungsbeschränkungen. Die Anträge auf Zulassung zum ersten und höheren Fachsemester enthalten Erläuterungen zum Ausfüllen. Im Internet sind zusätzlich zu dem eben genannten Informationsmaterial umfassende Informationen zur Bewerbung sowie die Tabelle
mit den Zulassungsbegrenzungen der vergangenen vier Semestern unter www.fu-infoseite.de zu finden. Der Antrag kann ausgedruckt und ausgefüllt mit den erforderlichen Unterlagen an das Zulassungsbüro geschickt werden.

Für welche Studiengänge ist die ZVS zuständig?

Die ZVS ist weiterhin für die Diplomstudiengänge Biologie, Betriebswirtschaftslehre, Psychologie sowie für Human-, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie zuständig.

Erwarten Sie weniger Bewerberinnen und Bewerber für das Wintersemester?

Das lässt sich schwer vorhersagen. Wie sich der NC auf bisher nicht so begehrte Studiengänge auswirken wird, bleibt abzuwarten. Ich rechne nicht mit einem Rückgang der Bewerbungen sondern eher mit einer Steigerung.

 

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