Der wissenschaftliche Werdegang des 1937 geborenen Dieter Heckelmann beginnt nach Studien in Frankfurt/M., Marburg und Mainz mit einer Assistententätigkeit am Institut für Arbeits- und Wirtschaftsrecht in Münster, wo er 1965 mit einer Dissertation über Die Anfechtbarkeit von Schuldübernahmen glänzend promoviert wurde. Dem folgt eine von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderte Mitarbeit an einem wirtschaftsrechtlichen Forschungsvorhaben und 1972 die Habilitation mit einer Arbeit über Abfindungsklauseln in Gesellschaftsverträgen für die Fächer Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilprozessrecht.
Als Privatdozent, wie damals üblich mehr unterwegs als zu Hause, hielt er in der Folgezeit Vorlesungen in Kiel, Münster, Mainz und Berlin; dort wird er noch 1973 zum wissenschaftlichen Rat und Professor ernannt. Bald aber nimmt er (1975) einen Ruf an die Freie Universität an und ist geschäftsführender Direktor des Instituts für Bürgerliches Recht-, Handels- und Zivilprozessrecht. Der FU blieb er trotz eines ehrenvollen Rufes an die Heimatuniversität Mainz bis heute treu. Gastprofessuren im Ausland schärften seinen Blick für die internationalen Aspekte des Rechts; zu nennen sind solche in Bolivien, Taiwan, Washington, auch verbunden mit Regierungseinladungen in die USA, Japan, Korea, Republic of China. Die Liste seiner im Ausland gehaltenen wissenschaftlichen Vorträge ist gewaltig, ich habe bei fünfunddreißig aufgehört zu zählen. Mischt sich in dieser Zeit zwischen 1976 und der ersten Wahl zum Präsidenten der Freien Universität 1983 wissenschaftlicher Inhalt mit erfolgreichem pädagogischem Bemühen, so erreicht letzteres im genannten Zeitraum intensive Dichte und erstreckt sich auf alle Fächer seines Lehrstuhls. Die wissenschaftliche Leistung lässt sich eigentlich nicht messen; das Ergebnis ist jedoch umfangreich und inhaltlich bedeutend. Ich erwähne nur die Kommentierung der wichtigsten Teile des Eherechts im Erman seit der 6. Auflage bis gegenwärtig zur völligen Neubearbeitung in der 11. Auflage sowie von Teilen des Besonderen Schuldrechts, eine Fallsammlung zum Arbeitsrecht, Dutzende von Aufsätzen, Entscheidungsbesprechungen und Rezensionen.
Über allem darf die hochschulpolitische (und allgemeinpolitische) Wirksamkeit Dieter Heckelmanns nicht vergessen werde. Schon in Mainz als Assistentensprecher aktiv, wird er dort Prodekan, in Berlin Mitglied des Akademischen Senats. Sechs Jahre lang bekleidet er das wichtige Amt des Ersten Vizepräsidenten und prägt schließlich die Entwicklung der Freien Universität als Präsident von 1983 bis 1991. Nach seiner Tätigkeit als Innensenator des Landes Berlin wird 1996 die aktive Tätigkeit als Hochschullehrer bis zum heutigen Tage wieder aufgenommen.
Raumgründe versagen es mir, an dieser Stelle auf wichtige Einzelheiten, auf Mitgliedschaften ausländischer und deutscher Institutionen und all das einzugehen, was Dieter Heckelmann, begleitet und unterstützt von Frau Gisela in den Jahren seiner aktiven Professorenzeit geleistet hat.
Friedrich Ebel
Der Autor ist Leiter des Instituts für Deutsche Rechtsgeschichte an der Freien Universität Berlin
Foto: Kundel-Saro