DEFO am FB Jura - Fachbereichsrat | |||
Viele Studierende unseres Fachbereichs schreiben bekanntlicherweise die Klausuren der Examensklausurenkurse an der Humboldt-Universität mit - dem Kooperationsvertrag der beiden Fachbereiche sei dank. Nun aber hat sich die Juristische Fakultät der HU ein hübsches Weihnachtsgeschenk ausgedacht: Die Korrektur der Klausuren erfolgt nur noch, wenn die Studierenden wenige Tage nach dem Schreiben der Klausur auch an der Klausurbesprechung teilnehmen. Warum dies? Selbstverständlich glauben wir zunächst, daß die unschuldigen HU-Professoren nur ihre Hörsäle füllen wollen und sich auf die freundlichen Gesichter der Studis freuen. Es kann doch wohl nicht sein, daß die HU die Rechnung für die Korrekturen senken will - auf Kosten der Studierenden. Und daß die HU - die Kosten des Kooperationsvertrages im Visier - dies auf dem Rücken der FU-Studierenden austragen will, wollen wir uns schon gar nicht vorstellen. Eines aber ist leider sicher: Die Hauptbetroffenen der neuen Regelung sind wir - die Studierenden der FU. Bislang war es erforderlich, zur Klausur an die HU zu fahren und dort mitzuschreiben. Jetzt sollen wir zusätzlich noch zu einer Besprechung erscheinen, um einige Wochen darauf - verbunden mit erneuter Anreise - zu erfahren, was am Ende herausgekommen ist. Auf die eigene zeitintensive Examensvorbereitung wird dabei keinerlei Rücksicht genommen. Warum aber haben beide Fachbereiche eine Kooperationsvereinbarung? Doch wohl zur Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen beiden Fachbereichen und zur wechselseitigen Nutzung der Lehrangebote durch die Studierenden? Dies sollte man nicht nur meinen - dem ist so! Dies aber erfordert beiderseitige Offenheit - sowohl für Studierende der FU als auch der HU. Wir dringen daher auf die Aufhebung der neuen Regelung der HU und werden am Mittwoch im
Fachbereichsrat unseres Fachbereichs den folgenden Antrag stellen: Dies ist nicht nur eine Frage von Zeitnot und Examensorganisation. Auch eine andere Frage ist nicht zufriedenstellend geklärt. Wie geht die HU eigentlich mit den Klausuren an der Besprechungsteilnahme gehinderter Studierender um - sei es wegen Kind, Job oder Krankheit? Alles in allem eine kurzsichtige Regelung, die den ohnehin gestreßten Examenskandidat/inn/en die Vorbereitung erschwert. Ein Rückschritt in Bezug auf eine studierendenfreundliche Examensvorbereitung, die gerade an der HU schon in Sichtweite war. Silke Heidemann (erschienen im DEFO-Info-Update 44/2 im WS 2001 / 2002) |
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