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Bericht aus dem Fachbereichsrat Rechtswissenschaft (April 2001)

Im Fachbereichsrat nicht Neues? Wer die Zwischenüberschriften dieses Berichts vorab überfliegt, bekommt allenthalben Bekanntes zu Gesicht. Die Themen sind seit mehreren Semestern aktuell, was natürlich nicht zwingend bedeutet, dass sie in der Zwischenzeit einer Lösung näher gekommen wären. Aber lest selbst:


Die neue Studienordnung


"kleine" Hausarbeiten


Als das Thema Studienordnung wieder aufkam, glaubten noch alle daran, dass es nur noch um ein paar kleine Details gehe: Man ging davon aus, dass die Reform in trockenen Tüchern sei und lediglich einige Einzelfragen noch zu klären wären, wie zum Beispiel die mangelnde Vorbereitung auf die großen Übungen (keine Gelegenheit, zuvor Hausarbeiten zu schreiben). Eine Hausarbeit im Grundstudium war nach der neuen Studienordnung schon einmal vorgesehen gewesen ("propädeutische Hausarbeit"). Der Fachbereichsrat hatte hieraus allerdings auch gegen die vernehmlichen Bedenken des DEFO eine äußerst komplizierte und bürokratische Regelung gemacht, die ihrerseits mangels Personal nicht zu bewältigen gewesen wäre - keine Werbung für die akademische Selbstverwaltung... Jetzt ist doch noch eine vernünftige Lösung gefunden worden. Erforderlich ist hiernach lediglich eine bestandene Anfängerhausarbeit entweder aus dem Bürgerlichen Recht, dem Strafrecht oder dem Öffentlichen Recht. Diese Hausarbeit wird im Rahmen des jeweiligen Grundkurses III angeboten und in der vorlesungsfreien Zeit vor dem jeweiligen Semester ausgegeben, also de facto im Anschluss an den Grundkurs II. Anders als weiland in den kleinen Übungen wird es jedoch nur eine Hausarbeit pro Semester geben, eine Wiederholung oder eine Verschiebung in die Vorlesungszeit ist nicht möglich (dies wäre angesichts der Abschlussklausuren aber auch nicht anzuraten gewesen). Natürlich darf man mehrere Hausarbeiten parallel schreiben oder eine nicht bestandene im nächsten Semester wiederholen. Bestehen muss man allerdings nur eine Hausarbeit.

Noch ein kleines Folgeproblem: Im Nebenfach "Teilgebiete des Rechts" hängt die Frage der Verpflichtung zur Teilnahme an der "kleinen" Hausarbeit von der weiteren Studiengestaltung ab: Ist später die Teilnahme an einer großen Übung in einem der Pflichtfächer geplant, muss auch die kleine Hausarbeit geschrieben werden - nach den Buchstaben der Studienordnung allerdings nicht in demselben Fach... Ist dagegen für das Hauptstudium ein Wahlfach ins Auge gefasst (in dem es naturgemäß keine "große" Übung gibt), braucht auch keine "kleine" Hausarbeit zu absolvieren. Muss man erwähnen, dass der Fachbereichsrat die Regelung dieser Frage ohne unseren Hinweis glatt vergessen hätte?


Übergangsprobleme?


Es liegt in der Natur der Sache, dass durch diese Erweiterung der Anforderungen Studierende, die sich schon eines abgeschlossenen Grundstudiums sicher waren, jetzt noch (quasi "nachträglich") eine Hausarbeit hätten schreiben müssen. Dies schien am Fachbereich außer mir niemanden wirklich zu stören - auch die ABK wollte keine Übergangsregelung einführen. Nun hat aber die davon aktuelle betroffene "Generation" schon genug unter der erschütternden Konzeptlosigkeit der Ausbildungsreform am Fachbereich leiden müssen, und so habe ich im Fachbereichsrat durchsetzen können, dass alle, die vor Inkrafttreten der Studienordnung das Studium aufgenommen haben, von dieser Anforderung befreit sind. Durch die Verknüpfung mit dem Inkrafttreten der Studienordnung (mit dem realistischerweise vor dem 1. Oktober 2001 nicht zu rechnen ist) haben damit wahrscheinlich auch noch die im SS 2001 das Studium Aufnehmenden "Glück" gehabt. Dass natürlich der Übungseffekt es durchaus gebietet, eine solche Hausarbeit "freiwillig" zu schreiben, bedarf dabei keiner weiteren Erwähnung.


Anerkennung von fremden Scheinen


Niemand weiß besser als das DEFO, dass die verschiedentlichen Reformbestrebungen auf dem Bereich der Juristenausbildung in der Bundesrepublik einen äußerst spannenden Flickenteppich verschiedenster Regelungen haben entstehen lassen. Nahezu täglich erreichen uns Anfragen auswärtiger Studierender nach der Ausgestaltung unseres Grundstudiums - und nach den Möglichkeiten der Anerkennung der bisher erworbenen Leistungsnachweise. Wir haben dadurch einen recht aktuellen Überblick über das, was zur Zeit bundesweit so probiert wird - und wir kennen auch beliebig viele Konstellationen, in denen die Anerkennungsfragen nicht nur amüsant, sondern auch mehr als problematisch sind. Glücklicherweise konnte das DEFO im Fachbereichsrat durchsetzen, dass für das Anerkennungsverfahren ein Prüfungsausschuss eingerichtet wird, in dem auch die Studierenden mit beratender Stimme vertreten sein werden.


Abschlußklausuren


Auch bei den Abschlussklausuren gibt es Fortschritte zu vermelden. Es wurde verbindlich festgelegt, dass diese Klausuren in der letzten Vorlesungswoche und in der ersten Ferienwoche stattfinden werden und dass Überschneidungen nicht zulässig sind (wichtig nicht nur für Wiederholer). Die Termine werden im KKV publiziert (und im DEFO-Info, natürlich...).

Damit könnte man denken, dass dieses Thema jetzt endlich zu Ende diskutiert worden ist und wir fröhlich (und glücklich?!) die neue Studienordnung praktizieren können. Aber der treue Leser dieses Berichts wird bereits ahnen, dass dies nicht typisch für die FU wäre. Bei der Verabschiedung im Fachbereichsrat erwähnte Studiendekan Prof. Grothe, dass die zentrale Universitätsverwaltung. noch so ihre Probleme mit der Genehmigung der Studienordnung hat: Die Kritik richtet sich vor allem darauf, dass die Studienordnung noch keine Zwischenprüfungen vorsieht. Moment, Zwischenprüfungen? Ist das nicht das, was 1993 aus guten Gründen abgeschafft worden war? Wie dem auch sei, am liebsten hätte die zentrale Universitätsverwaltung eine "richtige", gesonderte Prüfung. Die Ansicht des gesamten Fachbereichs, das System der Abschlussklausuren, ohne deren Bestehen eine Teilnahmen an der ("großen") Übungen nicht möglich ist, entspreche schon einer Zwischenprüfung, wird dort freilich nicht geteilt: Schließlich drohe keine Exmatrikulation, wenn man die Abschlussklausuren beliebig oft wiederholen könne... Nun ist man sich am Fachbereich einig, dass eine "echte" Zwischenprüfung unnötige Bürokratie bedeuten und andernorts dringend benötigte Ressourcen in vermeidbarer Weise binden würde - bei mehr als zweifelhaften Effekten betreffend das Studierverhalten. An der juristischen Fakultät der HU hat übrigens ein ähnliches Modell (auch ohne Exmatrikulation) offenbar Gnade bei der dortigen Verwaltung gefunden. Bei unterschiedlichen Regelungen würde die Wettbewerbssituation zwischen beiden Fachbereichen weiter verzerrt: Wo wohl würden Studienanfänger lieber studieren? Immerhin ist es dem DEFO und dem Studiendekan gelungen, beim Präsidium entgegen den Bedenken der Universitätsverwaltung auf eine Weiterleitung der Studienordnung zur Genehmigung an die Senatsverwaltung für Wissenschaft und Kultur hinzuwirken - allerdings unter der Bedingung, dass diese nur eine vorläufige Ordnung ist und dass der Fachbereich in zwei Jahren eine definitive Studienordnung vorlegt. Damit ist für die jetzigen Studierenden einigermaßen Sicherheit erreicht, das letzte Wort über die Zwischenprüfung ist damit noch nicht gesprochen. Eins aber ist sicher: Nichts kann der Fachbereich weniger gebrauchen, als eine Verwaltung, die mit Verve die Benachteiligung eigener Fachbereiche betreibt, anstelle ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.


Ziel-"vereinbarungen"


Ein Vertrag ist ein Vertrag ist kein Vertrag


Auch ein Dauerbrenner: Die "Zielvereinbarungen" zwischen den Fachbereichen und der Universitätsleitung. Leider muss ich zugeben, dass ich dieses System bisher offenbar völlig falsch verstanden habe: Ich ging davon aus, dass die Zentrale Universitätsverwaltung und der Fachbereich gegenseitig Verpflichtungen und Ziele vereinbaren - und dass diese dann auch jeweils in die Realität umgesetzt werden. Am Fachbereich teilte man offenbar diese Auffassung und hielt sich an die - mit Zähneknirschen - abgeschlossenen Vereinbarungen. Wer aber geglaubt hatte, dass die Universitätsverwaltung die wenigen Versprechen, die sie zu geben bereit gewesen war, ihrerseits einhalten würde, wurde bitter enttäuscht. Man sieht dort überhaupt keinen Grund, die Verpflichtungen zu erfüllen! So haben wir wieder einmal etwas für das Leben gelernt. Die richtige Interpretation der Zielvereinbarungen sollte dann auch lauten: Es wird verteilt und gekürzt nach dem Zufallsprinzip. So wurde die fest versprochene Stelle für das Studienbüro nicht freigegeben - wie soll der Fachbereich da in die nun anstehenden Neuverhandlungen über die Zielvereinbarungen gehen?

Vom Fachbereich wird verlangt, dass der Ruf der Ausbildung verbessert werden soll - wenn Tutorien nicht einmal mehr für das dritte Semester gewährleistet werden können, die Zahl der studentischen Hilfskraftstellen (insbesondere in der Bibliothek) stark unter Druck steht und die Professur für Zivilprozessordnung weiter auf sich warten lässt? Wie soll die geforderte Zukunftsorientierung erreicht werden, wenn ganze drei (in Worten: drei) Internet-PC für fünftausend Studierende zur Verfügung stehen und kein weiterer PC dazukommen kann, weil die Stelle des Systemadministrators von der Universitätsverwaltung nicht freigegeben wird? Woher soll die Erhaltung der internationalen Profilierung kommen, wenn die Betreuung des Erasmus/Sokrates- und Hauptstadtprogramms nicht gewährleistet ist? Aber gottseidank bleibt nicht alles unberücksichtigt: Wir dürfen im Jahr 2001 großzügigerweise drei (in Worten: drei) ganze Stellen wiederum mit wissenschaftlichen Mitarbeitern besetzen. Dass dies den Bedarf in keiner Weise decken wird, sieht ein Blinder.


Auftritt: "Leistungsbezogene Mittelvergabe"


Das ganze Verfahren der Zielvereinbarungen ist und bleibt mysteriös. Das ist auch der einzige konstante Faktor. Um zu verhindern, dass jemand in Zukunft dieses System doch einmal durchschauen könnte, ist es jüngst noch um eine weitere Zufallsvariable bereichert worden: die "Leistungsbezogene Mittelvergabe" Ein bestimmter Prozentsatz des Gesamthaushalts darf nun nicht mehr nach dem bisherigem Modell ausgegeben werden, sondern muss nach leistungsbezogenen Kriterien auf die einzelnen Professoren aufgeteilt werden. Dieser Prozentsatz wird im Laufe der Zeit zunehmen, im Moment sind es lediglich 5%. Also keine Bedrohung? Doch! Denn am Fachbereich wurde bislang im allgemeinen Konsens viel Geld von den für die Professuren vorgesehenen Mitteln in den Bibliotheksetat umgeschichtet, um die dortigen, existenzbedrohenden Kürzungen etwas abzumildern. Dieser Spielraum ist mit der leistungsbezogenen Mittelvergabe zunehmend in Gefahr: Das Geld darf nur an die Professoren ausgeschüttet werden. Weiterer Spielraum im Haushalt besteht - was Wunder - nicht, so dass die leistungsbezogenen Zulagen mehr oder weniger unmittelbar zu Lasten der Bibliothek gehen werden. Daran kann nun auch der Fachbereich nur mehr wenig ändern. Und dabei ist das größte Problem noch nicht einmal angesprochen: Wie sollen die Kriterien für die leistungsbezogene Mittelvergabe lauten? Der Fachbereich hat sich nach ausführlichen Diskussionen für einen Punktekatalog entschieden, wonach die Leistungen der Professuren in Zukunft beurteilt werden sollen. Auch hier wird es noch einiges zu berichten geben...


Kooperation mit Humboldt's und Potsdam

Also gar nichts erfreuliches? Immerhin: Der Kooperationsvertrag mit der HU funktioniert zufriedenstellend. In Zukunft wird es selbst wechselseitige Lehrangebote von Professoren geben. Die Richtung ist aber auch hier klar: Wenig populäre Vorlesungen wird es nur noch an einer der Hochschulen geben. Intensiviert wurden auch die Beziehungen mit der Universität Potsdam, bis hin zum Abschluss eines Kooperationsvertrages. Der Zugang zu den Lehrveranstaltungen der Universität Potsdam ist damit für Studierende der FU eröffnet, auch wenn es noch nicht möglich ist, dort Leistungsnachweise zu erwerben. Ein erster Schritt ist damit getan. Zur Profilierung des Fachbereichs kann noch mitgeteilt werden, dass ein Ruf betreffend die Nachfolge von Professor Schulze-Osterloh ergangen ist. Auch wurde ein neues Institut für Steuern und Bilanzen gegründet, wobei sichergestellt werden konnte, dass dieses nicht zur Belastung des Haushalts des Fachbereichs führt. Insgesamt ist dies sehr erfreulich, da es derartige Institute bislang nur an wenigen deutschen Universitäten gibt.

Lammert Wijma

(erschienen im DEFO-Info Nr. 43 vom SS 2001)



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