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Ausbildungskommission (April 2001)

Einziges Thema für die Ausbildungskommission (ABK) war im Wintersemester die neue Studienordnung. Um diese endlich auf den Weg zu bringen - in der Hoffnung, sie könne zum Sommersemester 2001 in Kraft treten - wurden die letzten Änderungen noch im November vom Fachbereichsrat beschlossen. Dazu gab die ABK Anregungen.


Neue Studienordnung

Der wichtigste und bisher umstrittenste Punkt war die Wiederaufnahme einer Hausarbeit in das Grundstudium. Ohne Wimpernzucken wurde der Vorschlag der ABK diesmal angenommen. Damit wird für die neuen Erstsemester (sollte die Ordnung rechtzeitig in Kraft treten) wieder das Bestehen einer Hausarbeit im Grundstudium Pflicht sein. Sie können die Hausarbeit wahlweise in einem der Hauptfächer absolvieren. Der Klausurenzeitraum wurde auf die letzte Vorlesungswoche und die erste Woche der vorlesungsfreien Zeit festgelegt, und Überschneidungen der Klausurtermine ausgeschlossen. Die Zeitdauer der Klausuren wurde einheitlich auf vier Stunden bestimmt. Außerdem wurde festgeschrieben, dass die Termine der Klausuren bereits im KVV bekannt gegeben werden müssen. Empfohlen wurde, die Abschlussklausuren möglichst schnell zu korrigieren, um zu gewährleisten, dass die Studentinnen und Studenten rechtzeitig wissen, ob sie an den Übungen teilnahmeberechtigt sind. Gleichzeitig soll das Einreichen der erforderlichen Abschlussklausurscheine noch nicht unbedingt mit Abgabe der Hausarbeit nötig sein, sondern noch bis Ende der Veranstaltung nachgeholt werden können, falls die Korrekturen noch nicht beendet sind oder eine Nachkorrektur erforderlich ist. Für die Übergangsregel der kleinen Übung hat sich der Fachbereich inzwischen auch auf eine einheitliche Interpretation einigen können. Nachdem die Strafrechtler die kleine Übung schon in vergangenen Semester nicht mehr anbieten wollten, haben sie nun offensichtlich doch eingesehen, dass sie sich vielleicht auch an die gemeinsamen Vorgaben halten sollten. Mit der neuen Hausarbeit haben die kleinen Übungen - solange sie noch angeboten werden - auch wieder mehr verpflichtenden Charakter. Denn in dieser Übergangszeit wird die wahlweise Hausarbeit im Grundstudium noch nicht im Rahmen des Grundkurses III gestellt, sondern in der kleinen Übung.

Letzter Stand des Genehmigungsverfahrens: Im Januar wurde die Studienordnung beim Präsidium zur Genehmigung eingereicht. Im Februar empfahl die Kommission für Lehre und Forschung dem Präsidium, die Studienordnung vorläufig für zwei Jahre zu genehmigen. Das Präsidium reichte sie Anfang März bei der Senatsverwaltung mit der Bitte um wohlwollende Behandlung und schnelle Genehmigung ein, damit sie noch rechtzeitig bis 1. April in Kraft treten kann. Wir sind gespannt...


Kooperation mit der HU

Der Fachbereich hat den Kooperationsvertrag mit der Humboldt Universität verlängert. Danach können Studentinnen und Studenten beider Fachbereiche Lehrveranstaltungen des jeweils anderen uneingeschränkt besuchen. Dazu gehört auch die Teilnahme an Klausuren und Hausarbeiten. Langsam gibt es die ersten Erfahrungen aus dem Abkommen. Es hat sich gezeigt, dass während der Studieneingangsphase die Mobilität der Studentinnen und Studenten noch eher niedrig ist. Die gegenseitige Teilnahme an Abschlussklausuren ist noch die Ausnahme. In den höheren Semestern gehört das Pendeln zwischen den Unis schon viel mehr zum Alltag. Dozenten und Sachverhalte der Übungen werden verglichen, bevor man sich entscheidet, an welchem Fachbereich man die Übung besucht. Ob man den Klausurenkurs Unter den Linden oder in Dahlem schreibt, spielt für die meisten keine Rolle, solange das Angebot groß ist. Offen zu Tage getreten sind Probleme der Kooperation bisher noch nicht. Tatsächlich ist der Besuch der Übungen und Klausurenkurse eher unproblematisch. Dabei geht es lediglich um finanzielle Interessen der Fachbereiche, sollten die Korrekturmittel des einen stärker belastet sein als die des anderen. Problematisch ist aber bereits des Pendeln im Grundstudium, und könnte es auch bald im Hauptstudium werden. Denn HU und FU haben zwar beide ein Abschlussklausurensystem eingeführt, daran gedacht, diese aufeinander abzustimmen, haben sie aber nicht. So schreiben die Humboldt-Studenten vier Semester lang Abschlussklausuren, während die FU-Studenten nur drei Semester mit der Studieneingangsphase beschäftigt sind. Die HU-Klausuren sind anders konzipiert, sie dauern teilweise nur 90 Minuten während die Klausuren an der FU einheitlich vier Stunden lang geschrieben werden. Die Anforderungen, die ein abgeschlossenes Grundstudium voraussetzt, sind ebenfalls nicht einheitlich. So werden an der FU sieben Abschlussklausuren verlangt, an der HU mehr. Spannende Frage: Kann man sich mit sieben HU-Klausuren die FU-Bescheinigung über das abgeschlossene Grundstudium ausstellen lassen? Und kann man damit wiederum an den Übungen der HU teilnehmen? Es sollte gehen. Aber es könnte doch noch Probleme geben.


Abschichtung des Examens

Die Humboldt möchte nämlich nicht nur ihr Grundstudium, sondern auch ihr Hauptstudium reformieren. Das Examen soll abgeschichtet werden. Allerdings nicht so, dass Studienleistungen auf das Examen angerechnet werden, sondern so, dass die Zeitpunkte der Staatsprüfungen der einzelnen Fächer entzerrt werden. Es werden dann Klausuren in unterschiedlichen Kampagnen geschrieben: Im sechsten Semester Strafrecht, im siebten öffentliches Recht und im achten Zivilrecht. In speziellen Kursen sollen die Studenten auf das jeweilige Fach vorbereitet werden. Die Teilnahme an dem Modell ist nicht verpflichtend. Man soll wählen können, ob man an der Abschichtung teilnimmt oder nicht. Was würde das für FU-Studenten bedeuten? Da die Senatsverwaltung bzw. das JPA das Erprobungsmodell vermutlich für beide Universitäten gleichermaßen offen anbietet, wird FU-Studenten formal zunächst nichts an der Teilnahme hindern. Aber bekommen sie die gleiche Vorbereitung durch spezielle Kurse für die Vorbereitung auf das jeweilige Fach. Oder werden sie zumindest zu denen der HU zugelassen. Oder setzt das dann ein abgeschlossenes Grundstudium am der HU voraus? Es bleiben noch viele ungeklärte Fragen. Der Ansatz ist aber begrüßenswert. Denn egal, ob es für den Einzelnen sinnvoller ist, sein Examen in einem Block oder verteilt über drei Semestern abzulegen, ist eine Wahlmöglichkeit in jedem Fall ein Gewinn. Um die wirklich gleichberechtigte Teilnahme von FU- und HU-Studenten zu erreichen, werden aber noch einige Hürden zu nehmen sein.


Zwischenprüfung und neue Studienabschlüsse

Neben dem Examen wird sich die ABK aber weiter mit dem Grundstudium beschäftigen müssen. Denn die neue Studienordnung - so sie denn genehmigt wird - wird nur als vorläufige für zwei Jahre in Kraft treten. Solange hat das Präsidium dem Fachbereich Zeit gegeben, sich weiter Gedanken über den Charakter der Zwischenprüfung und die Einführung neuer Studienabschlüsse zu machen, bevor die Studienordnung unbefristet in Kraft treten soll. In der Frage der Zwischenprüfung scheint sich der Fachbereich weitgehend einig. Das neue Grundstudium mit den Abschlussklausuren hat am Ende des dritten Semesters bereits den Charakter einer Zwischenprüfung. Denn wer die entsprechenden Nachweise nicht erbringt, kann nicht in die Vertiefungsphase des Studiums vorrücken. Gleichzeitig erhalten die Studenten mit den Abschlussklausuren eine Rückmeldung über ihren Leistungsstand. In der Diskussion um die neuen Abschlüsse ist der Fachbereich aber noch ganz am Anfang. Ob und wieweit sich Bachelor und Master mit den strengen staatlichen Prüfungsvorgaben vereinen lassen, und ob sich der Fachbereich diese Abschlüsse überhaupt wünscht, wird sich zeigen. In jedem Fall, werden die Studentinnen und Studenten mit dem neuen Studiendekan Leenen einen engagierten Diskussionspartner haben.

Florian Schierle

(erschienen im DEFO-Info Nr. 43 vom SS 2001)



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