DEFO am FB Jura - Fachbereichsrat | ||||||
Seit zwei Semestern wird am Fachbereich nach einer neuen Studienordnung unterrichtet, die zwar vom Fachbereichsrat beschlossen, aber noch keineswegs ausgereift ist. Deshalb war eine Aufgabe der ABK, über Schwachstellen der neuen Ordnung nachzudenken und Verbesserungsvorschläge anzubringen.
Hausarbeiten: Größter Schwachpunkt sind aus Sicht der ABK die abgeschafften Hausarbeiten in den unteren drei Semestern. Die ABK hatte vor einem Jahr empfohlen, die Hausarbeiten beizubehalten. Lediglich Uneinigkeit im Fachbereichsrat (dieses Gremium beschließt über die Studienordnung) über die Frage, wer diese Hausarbeiten stellen und korrigieren solle, hatte dazu geführt, sie ganz abzuschaffen (wir berichteten im DEFO-INFO Nr. 41). Deshalb gab es am Ende des vergangen Semesters einen neuen Vorstoß der ABK, die Hausarbeiten wieder in der Studienordnung zu verankern. Sie sprach sich einstimmig dafür aus (die ABK kann lediglich Empfehlungen an den Fachbereichsrat aussprechen), im Grundstudium wieder eine verpflichtende Hausarbeit einzuführen. Zur Auswahl stehen zwei Modelle. Das im vergangenen Herbst gescheiterte "AG-Leiter-Modell" nach dem die Hausarbeiten in die Arbeitsgemeinschaften verlagert werden sollen. Und ein "Grundkurs- Modell", das vorsieht die Hausarbeit an den jeweiligen GK III des Faches anzubinden. In beiden Modellen ist jeweils eine Hausarbeit in einem beliebigen Fach verpflichtend für den Abschluss des Grundstudiums, und damit für die Zulassung zu den großen Übungen, vorgesehen. Die ABK sprach sich mit sechs von sieben Stimmen für das "Grundkurs-Modell" und mit einer für das "AG-Leiter-Modell" aus. Bleibt abzuwarten, was der Fachbereichsrat im Herbst daraus machen wird. Koordination der Abschlussklausuren: Eigentlich erstaunlich, dass sich die ABK mit solchen organisatorischen Fragen beschäftigen muss. Die Professoren Bohnert und Pestalozza machten es notwendig. Sie legten im Sommersemester die Abschlussklausuren im öffentlichen Recht und in Rechtsphilosophie auf den gleichen Tag. Ein Unding, darüber war sich die ABK einig. Die Termine sollen in Zukunft von den Professoren vor dem Semester festgelegt und im KVV veröffentlicht werden. Ob das klappt? Termine der Abschlussklausuren: In den vergangenen zwei Semestern lagen die Termine der Abschlussklausuren in den letzten beiden Wochen der Vorlesungszeit. Durch das Nebeneinander von Lehrveranstaltungen und Klausuren wurde das Semester um faktisch zwei Wochen verkürzt. Das Anliegen der studentischen Vertreter und der Tutoren die Klausuren in die vorlesungsfreie Zeit zu verschieben, stand dem Anspruch der wissenschaftlichen Mitarbeiter und Professoren gegenüber, sich diese Zeit frei von Terminen zu halten. Die ABK sprach sich letztlich für den Kompromiss aus, nachdem die Klausuren in der letzten Vorlesungswoche und in der ersten Woche der vorlesungsfreien Zeit stattfinden sollen. Übergangsregelung für die kleine Übung: Auf Intervention der studentischen Mitglieder hatte der Fachbereichsrat im letzten Jahr eine Übergangsregelung zur neuen Studienordnung von zwei Semestern nach deren Inkrafttreten beschlossen. Das bedeutet, das die kleinen Übungen noch mindestens bis einschließlich Wintersemester 2001/2002 angeboten werden müssen. Daran möchte sich jetzt die WE 02 (Strafrecht) nicht halten. Argument: Maßgeblich müsse doch der Zeitpunkt der ersten Anwendung der neuen Studienordnung sein, und nicht deren Inkrafttreten. In Kraft tritt die Studienordnung aber erst mit ihrer Genehmigung durch die Senatsverwaltung - und soweit ist es noch lange nicht. Außerdem habe man zu wenig Lehrpersonal und statt der kleinen Übung wolle man lieber Veranstaltungen aus dem Ergänzungs- und Vertiefungsbereich anbieten. Vorläufiger Stand: Im nächsten Semester wird die kleine Übung auch im Strafrecht weiter angeboten. Gleichzeitig wird evaluiert, wie viele Studierende das Angebot noch nutzen. Im Winter wird neu verhandelt.
In diesem Semester stehen mindestens zwei wichtige Aufgaben für die ABK an. Erstens sollte sie genau beobachten, wie die neue Studienordnung in der Praxis von den Professoren umgesetzt und von den Studierenden angenommen wird. Zweitens sollte sie den Kontakt zur Humboldt suchen. Dort wird schließlich ebenfalls munter am Studium herumreformiert. Und zu weit sollten sich die beiden Studiengänge nicht auseinander entwickeln, um den gerade erst gemachte Fortschritt in Richtung Kooperation nicht wieder zunichte zu machen.
Nach über fünf Jahren scheidet Philipp Franck - wegen bestandenem erstem Staatsexamen - aus der Ausbildungskommission aus. Mit Philipp Franck verliert die ABK eines ihrer fachlich kompetentesten Mitglieder, vor allem zu Fragen der neuen Studienordnung. Denn die grundlegenden Ideen, der jetzt im Hauruck-Verfahren eingeführten Studienordnung, hat Philipp bereits vor drei Jahren in die ABK eingebracht und dort erörtert. Eine andere Vorlage von Philipp Franck mit Nachwirkungen waren die - immer noch gültigen - einheitlichen Korrekturrichtlinien für den Fachbereich. Für diese ungewöhnlich ausdauernde und engagierte Arbeit kann ich als Neuling nur respektvoll vielen Dank sagen. Florian Schierle (erschienen im DEFO-Info Nr. 42 vom WS 2000) |
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