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Bericht aus dem Fachbereichsrat Rechtswissenschaft (Herbst 2000)

Der Fachbereichsrat hat dieses Semester nicht oft getagt, was freilich nicht bedeutet, dass nichts los gewesen wäre. Das Gegenteil ist der Fall. In der Vergangenheit hat sich die Universität hauptsächlich mit sich selbst beschäftigt, mit bisher nicht besonders berauschenden Resultaten (zum Beispiel durch "Zielvereinbarungen", siehe Bericht im DEFO-Semesterinfo SS 2000). Im letzten Semester kam der Anstoß, erneut über die strukturelle Zukunft des Fachbereichs nachzudenken, nun von außen. Ein Gutachten des Wissenschaftsrats über die Berliner Hochschullandschaft wurde veröffentlicht - unserem Fachbereich fehle es unter anderem an einer "konzeptionell durchdachten sowie mittel- und langfristig angelegten Strukturplanung". Kein Wunder, dass das Gutachten am Fachbereich nicht auf begeisterte Zustimmung traf. Das Präsidium der FU nahm dies zum Anlass, eine erneute Diskussion des Fachbereiches über seine Schwerpunktbildung zu fordern. Wer nun glaubte, diese Diskussion würde auf breiter Ebene und statusgruppenübergreifend geführt, irrte. Denn aus der Fachbereichsleitung wehte ein anderer Wind.

Gemäß der "Erprobungsklausel" gehört die Beratung über Strukturentscheidungen am Fachbereich zu den Rechten des Fachbereichsrats. Die Diskussion hätte also im Fachbereichsrat geführt werden müssen, dem neben den Professores auch Studierende, akademische und sonstige Mitarbeiter angehören. Dass diese Gruppen von Strukturentscheidungen ebenso betroffen sind, liegt auf der Hand. Dessen ungeachtet blieb die Diskussion jedoch beschränkt auf das Dekanat, also in der Hand zweier Professoren und des Verwaltungsleiters. Dem nicht genug - man hielt es nicht einmal für notwendig, den Fachbereichsrat oder einzelne Mitglieder überhaupt zu informieren; erst durch Zufall haben studentische Mitglieder davon erfahren, dass "der Fachbereich" seine Stellungnahme bereits abgeben hatte. Erst nachdem sie in einem Gespräch mit dem Dekan, Herrn Prof. Bohnert, ihre Verärgerung über die Vorgehensweise zum Ausdruck gebracht hatten, wurden in einer Sitzung des Fachbereichsrats auch dessen übrige Mitglieder formell über die Stellungnahme unterrichtet. Der Text der Stellungnahme wurde dabei natürlich nicht vorgelegt. Immerhin konsequent, wenn man bedenkt, dass die Mitglieder des Fachbereichsrates ja auch gehindert worden waren, zu dieser Stellungnahme beizutragen...

Gemäß der Rechtsauffassung des Dekanats war der Fachbereichsrat für die getroffene Entscheidung nicht zuständig. Worauf diese Rechtsauffassung basiert, ist schlicht nicht zu ermitteln. Auch auf Nachfrage, woraus die Zuständigkeit des Dekanats sich denn in diesem Fall ableite, verlautete nichts außer der Erklärung, der FBR sei eben nicht zuständig - eine klassische petitio principii, aber keine Begründung. Jedenfalls habe es sich nicht um eine Eilentscheidung des Dekanats gehandelt; dann wäre aber dem Grunde nach doch der Fachbereichsrat zuständig gewesen. Abgesehen von diesen rechtlichen Differenzen muss die Politik der Fachbereichsleitung doch auch politisch wie praktisch mehr als verwundern. Der Fachbereichsrat ist schließlich dazu da, Konsens zu erwirken - ein Modell, welches auch die Politik neuerdings wieder entdeckt hat. Eine Verständigung wäre auch zumindest in groben Zügen möglich gewesen. Ein nachvollziehbarer Grund für diese Kompetenzanmaßung, die erneut ein schlechtes Licht auf die auf Grundlage der Erprobungsklausel geschaffenen Strukturen wirft, ist schlicht nicht zu erblicken.

In der Sache bleibt abzuwarten, ob die Kooperation mit der Humboldt- Universität besser voranschreitet. Eine der Hauptforderungen des Gutachtens des Wissenschaftsrates war nämlich, die Kooperation zwischen den Hochschulen zu intensivieren. Entscheidend ist dabei, dass die strukturelle Unabhängigkeit beider Fachbereiche gewahrt werden muss. Insbesondere ist aber sicherzustellen, dass in Berlin weiterhin eine effektive universitäre Vorbereitung auf das erste Staatsexamen möglich ist. Lücken, wie die an beiden Universitäten fehlenden Veranstaltungen zur Wahlfachgruppe III dürfen in Zukunft einfach nicht mehr vorkommen! Jedenfalls die momentane Kooperationsvereinbarung mit der HU - wechselseitige Teilnahmeberechtigung an Veranstaltungen und Anerkennung von Scheinen - funktioniert glücklicherweise für beide Seiten sehr gut. Eine Verlängerung der Vereinbarung gilt als sicher. Bei der Abstimmung der Studienordnungen sieht es mit der Zusammenarbeit dagegen noch nicht so gut aus. An beiden Universitäten wurden vor einem Jahr de facto neue Studienordnungen zum Grundstudium eingeführt. Diese sind sicherheitshalber nicht aufeinander abgestimmt und weichen substantiell voneinander ab. Kommunikation wäre gerade auf dieser Ebene mehr als wünschenswert.

Bei der Anerkennung der neuen Studienordnung unseres Fachbereichs ist de jure übrigens immer noch kein Fortschritt zu verzeichnen. Sie ist immer noch nicht in Kraft getreten - das wird erst dann der Fall sein, wenn sie durch die universitären Mühlen bis zum zuständigen Senator vorgedrungen ist. Wie wir aus unseren Erfahrungen mit der Promotionsordnung und der Magisterstudienordnung für ausländische Studierende in der Vergangenheit gelernt haben, kann das noch geraume Zeit dauern.

Zur Gewährleistung des Vertrauensschutzes wird es die "kleinen Übungen" auch nach Inkrafttreten der neuen Studienordnung noch für zwei Semester geben. In einem Bereich sind jedoch Probleme zu erwarten: die Wissenschaftliche Einrichtung Strafrecht hat angegeben, dass die "Kleine Übung" im Strafrecht im WS 2000/01 zum letzten Mal angeboten werden soll. Dies ist natürlich rechtswidrig, da - wie oben berichtet - die neue Studienordnung überhaupt noch keine Rechtswirkung hat. Damit müsste eigentlich noch nach der alten Studienordnung unterrichtet werden, deren fester Bestandteil die kleine Übung ist. Wir werden diese Entwicklung kritisch beobachten und bei entsprechendem Bedarf natürlich darauf bestehen, dass diese Übung auch in Zukunft noch angeboten wird. Zur Frage der Anwendung nicht gültiger Rechtsnormen enthalten wir uns an dieser Stelle im übrigen jeden Kommentars... Auch in der Promotionsordnung hat sich übrigens etwas geändert. In der Zukunft wird es auch möglich sein, die Dissertationsschrift in elektronischer Form, also auf einem Datenträger, einzureichen.

Es bleibt abzuwarten, wie sich die Politik der Fachbereichsleitung im nächsten Semester entwickeln wird. Die Ereignisse des letzten Semesters scheinen das wichtigste Gremium der Zusammenarbeit zwischen den Statusgruppen - den Fachbereichsrat - ausgehöhlt zu haben. Im Nachklang der letzten Sitzung wurde Prof. Rottleuthner zum Vertrauensdekan für die Mitglieder des Fachbereichsrats ernannt, "um zukünftige Entscheidungen des Dekanats für diese transparenter zu machen". Dies wird vielleicht die Kommunikation fördern - geht aber an den eigentlichen Erfordernissen vorbei. Die Mitglieder wollen nicht nur von den Entscheidungen des Dekanats in Kenntnis gesetzt werden, sondern sie wollen sie - gemäß ihren Rechten - auch mitgestalten können. Das Dekanat sollte die im Fachbereichsrat vorhandene Sachkunde nicht gering schätzen und sich so der vermeidbaren Kritik aussetzen, die Geschicke des Fachbereichs an den anderen Statusgruppen vorbei bestimmen zu wollen.

Lammert Wijma

(erschienen im DEFO-Info Nr. 42 vom WS 2000)



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