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[Erhebliche Anstrengungen sind nötig]

Nachdem der auch für Wissenschaft und Forschung zuständige Senator Stölzl einen Versuch der Finanzverwaltung abgewehrt hat, im Vorfeld der Verhandlungen zur Verlängerung der Hochschulverträge weitere strukturelle Kürzungen für die Hochschulhaushalte festzulegen, steht der Beginn dieser Verhandlungen nun bevor. Das Zugeständnis weiterer struktureller Kürzungen hätte nicht nur bedeutet, von den Hochschulen, die in den vergangenen zehn Jahren einen erheblichen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung erbracht haben, weitere Kürzungen zu verlangen, sondern auch die gerade durch den Wissenschaftsrat evaluierten Strukturpläne für ungültig zu erklären. Dies wäre einem Bruch der bestehenden Verträge gleichgekommen. Die Kernforderung ist die Ausfinanzierung der Strukturpläne. Dies bedeutet nicht nur eine Fortschreibung des Plafonds des Jahres 2000 – auch für das UKBF –, sondern auch die Finanzierung zunehmender Personal- und Sachausgaben durch Tarifsteigerung (ca. 2,5% pro Jahr) und Inflation (ca. 1% pro Jahr). Des Weiteren müssen die erheblich steigenden Ausgaben für Beihilfe und Altersversorgung durch eine entsprechende Erhöhung des Landeszuschusses aufgefangen werden. Ein Fehlen dieses Ausgleichs käme einer Kürzung des Budgets und damit dem Abbau von Studienplätzen gleich. Eine wesentliche Forderung der FU ist die Erhöhung des investiven Zuschusses für Geräte, Bau- und Sanierungsmaßnahmen. Angesichts der Renovierungsbedürftigkeit vieler Gebäude, der vielfach veralteten technischen Ausstattung sowie der großen Zahl der anstehenden Berufungen, für deren Ausstattung erhebliche Investitionen erforderlich sein werden, ist eine Zuschusserhöhung unabdingbar. Von den Universitäten werden Höchstleistungen im internationalen Wettbewerb gefordert. Um diesen Erwartungen gerecht zu werden und internationale Spitzenkräfte an die Freie Universität berufen zu können, müssen Grundvoraussetzungen gegeben sein: Hierzu gehören moderne Geräte ebenso wie Räume, in denen nicht der Putz von der Wand fällt. Die fehlenden Investitionen der vergangenen Jahre sieht man überall in der Universität – hier bedarf es einer nachhaltigen Korrektur. In den Hochschulverträgen werden nicht nur die Zuschüsse für die Universitäten festgelegt, sondern auch weitere Ziele zum Beispiel der Studienreform verabredet. Zu erwarten sind Forderungen nach der Einführung von BA- und MA-Studiengängen und der Verkürzung von Studienzeiten. Um den Wettbewerb zwischen den Hochschulen zu steigern, will das Land ein System zur leistungsbezogenen Mittelvergabe etablieren, bei dem von den Hochschulen zunächst 6% ihres Budgets für Forschung und Lehre (geplant ist ein Anstieg bis auf 12%) und dann nach Leistungskriterien formelbezogen verteilt werden. Das Präsidium der Freien Universität unterstützt ein solches Verfahren im Grundsatz, hält es aber nicht für sinnvoll, die Fachhochschulen in ein gemeinsames Verteilungsmodell mit den Universitäten einzubeziehen. Hierüber bestehen erhebliche Differenzen zur Position des Landes und der Fachhochschulen. Auch wenn erste Modellrechnungen ergeben haben, dass die Freie Universität nach den vorgesehenen Leistungsparametern unter den drei Universitäten ganz vorne steht, darf dies kein Argument sein, sich auf den Lorbeeren, die mit Ressourcen von gestern erworben wurden, auszuruhen. Damit die Freie Universität auch in Zukunft ihre Position behaupten kann, sind erhebliche Anstrengungen nötig. Die Verträge können hierfür nur die materielle Grundlage liefern.

Prof. Dr. Peter Gaehtgens, FU-Präsident

 
 
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