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FU-Nachrichten 6-2000
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Der Wissenschaftsrat hat Mitte Mai nach anderthalb Jahren Arbeit seine Empfehlungen zur Strukturplanung der Berliner Hochschulen vorgelegt. Im Mittelpunkt der Analyse stehen die geistes- und sozialwissenschaftlichen Fächer der Hochschulen sowie die Ingenieurwissenschaften. Damit hat der Wissenschaftsrat erstmals in seiner nunmehr 43-jährigen Geschichte in einer einzigen Stellungnahme die Strukturpläne sämtlicher Hochschulen eines Landes zusammengefasst. Das Land Berlin hatte den Wissenschaftsrat gebeten, die Strukturpläne der Hochschulen extern zu begutachten. Denn es gehört zu den Aufgaben des Wissenschaftsrats, Empfehlungen zur inhaltlichen und strukturellen Entwicklung von Hochschule, Wissenschaft und Forschung zu erarbeiten. Zwangsmaßnahmen, wonach der Wissenschaftsrat auf der Umsetzung seiner Vorschläge bestehen kann, existieren nicht, so dass die Stellungnahmen häufig keinen Einfluss auf die Praxis haben, was der Wissenschaftsrat auch in seinem Berliner Gutachten beklagt.

In diese Kerbe stieß auch der Wissenschafts- und Kultursenator Christoph Stölzl mit seiner Bemerkung, das Gutachten des Wissenschaftsrates sei "zunächst noch Hypothese, noch kein Urteil", auch wenn Berlin die im Gutachten genannten Schwachpunkte sehr ernst nehme. Nach einem Gespräch mit den Präsidenten und Rektoren der Hochschulen hielt die Senatsverwaltung folgende Punkte fest:

  1. Die Empfehlung des Wissenschaftsrates, so genannte Hochschulräte und einen Landeshochschulrat einzurichten, wird von dem Urteil einer Expertenrunde mit abhängen, die die schon existierenden Organe in anderen Bundesländern, wie Bayern und Baden-Württemberg resümiert.
  2. Die Regionalinstitute der Berliner Universitäten werden von einer aus fünf Mitgliedern bestehenden Kommission externer Fachleute evaluiert. Bis Anfang September müssen schlüssige Konzepte über die künftigen Aufgaben dieser Institute vorliegen.
  3. Außerdem wird der Senator noch vor der Sommerpause für fünf Bereiche (Lehrerbildung und Erziehungswissenschaft, Psychologie, Rechtswissenschaft und Wirtschaftswissenschaft sowie Betriebswirtschaftslehre an den Fachhochschulen) eine Sachverständigenkommission einsetzen. Aufgabe der Kommissionen wird es sein, Möglichkeiten für eine abgestimmte Struktur vorzuschlagen.

Die Evaluierung bestimmter Fächergruppen spiegelt das zum Teil kritische Urteil des Wissenschaftsrates über einzelne Bereiche wider. Die Universitäten ihrerseits werden aufgefordert, bis zum 1. August anhand eines ausführlichen Fragebogens zu den spezifischen Empfehlungen des Wissenschaftsrates Stellung zu nehmen.

Die Hochschulen haben in der Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten der Berliner Hochschulen (LKRP) mit einer ersten gemeinsamen Stellungnahme auf das Gutachten reagiert. Darin wird positiv zur Kenntnis genommen, dass der Wissenschaftsrat das "beispiellose Einsparsoll von einer Milliarde DM" berücksichtigt habe und weitere Einsparungen für ausgeschlossen hält, will man die Zielzahl von 85 000 Studienplätzen in Berlin halten. Die LKRP sieht die Stellungnahme des Wissenschaftsrates als hilfreich für die im Winter wieder anstehenden Vertragsverhandlungen mit dem Land Berlin an.

Felicitas von Aretin

 
 
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