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FU-Nachrichten 11-12/99
Mitarbeiter

Das Scheinselbständigen-Gesetz bringt Hochschulen in Schwierigkeiten
Hoffen auf die Gesetzesänderung

Informationsveranstaltung für Beschäftigte der Berliner Hochschulen
Kommt das Job-Ticket?

Die FU verabschiedet sich von ihrer
alten Telefonanlage
Der Apparat wird ausgetauscht

DFG zur Bezahlung nicht promovierter wissenschaftlicher Mitarbeiter

Die ZEDAT und ihr Stratum 1 Timeserver
Neue Zeiten an der FU

ZEDAT hilft bei Jahr-2000-Problem
Y2K – alles klar?

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DFG zur Bezahlung nicht promovierter
wissenschaftlicher Mitarbeiter


In von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) geförderten Projekten in den Fachgebieten Ingenieurwissenschaften, Informatik, Physik, Chemie und angewandte Mathematik können wissenschaftliche Mitarbeiter, die noch nicht promoviert sind, künftig ohne vorherige Einzelfallprüfung durch die DFG-Geschäftsstelle eine Vergütung nach BAT IIa erhalten, wenn für das Projekt eine entsprechende Stelle bewilligt ist. Die DFG erwartet lediglich eine Mitteilung über jede so besetzte Stelle.

Diese Regelung gilt zunächst für eine Pilotphase von zwei Jahren.


Info:

Deutsche Forschungsgemeinschaft Kennedyallee 40
53175 Bonn
Tel.: 0228/885-1 - Fax.: 0228/885-2777
E-Mail: postmaster@dfg.de
http://www.dfg.de