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Zum Tode von Prof. Dr. Hermann Blei


Verpflichtung auf das Wort des Gesetzes

Am 6. August 1999 starb Hermann Blei im Alter von 70 Jahren. Mit ihm verliert die Freie Universität Berlin, ihr Fachbereich Rechtswissenschaft und die deutsche Strafrechtswissenschaft einen engagierten Lehrer und bedeutenden Wissenschaftler, der sich großer kollegialer Wertschätzung erfreute.

Herrman Blei, geboren 1929, studierte nach dem Krieg Rechtswissenschaften in Bamberg und Erlangen. Von dort ging er nach München, wo er 1956 mit einer Arbeit über den "Tatbestandsbegriff des §59 StGB und den Irrtum über einen Rechtfertigungsgrund" promovierte. Seine große wissenschaftliche Begabung führte dazu, daß Blei 1958 im Alter von 29 Jahren als Dozent nach Lausanne gerufen wurde, wo er 1960 zum Professeur Associé ernannt wurde. Nach seiner Habilitation im Jahr 1961 folgte er einem Ruf an die Freie Universität Berlin.

Wissenschaftlich ist Hermann Blei durch eine Vielzahl von hochrangigen Veröffentlichungen hervorgetreten, die auch im Ausland große Beachtung gefunden haben. Stellvertretend seien hier nur die Studienbücher zum Allgemeinen und Besonderen Strafrecht genannt, die er bis 1983 fortgeführt hatte. Blei war außerdem ein begnadeter – wenn auch strenger – Lehrer, der durch Klarheit und Anschaulichkeit seines Wortes zu überzeugen wußte und der auch seine Studenten vor allem auf das Wort des Gesetzes verpflichtete.

Prof. Dr. Klaus Rogall