DEFO an der FU - Semesterticket | |||||||
Semesterticket? Gibt es was neues? Kommt es? Wann kommt es? Es gibt begründete Hoffnung: Im Mai ist den Berliner Studentenschaften ein geringfügig modifiziertes Angebot unterbreitet worden, welches die Nutzung des ÖPNV für alle Berliner Studierenden in Berlin und Umgebung (ABC) zu 215 DM je Semester ermöglichen soll. Die Rechtsabteilungen der Universitäten sahen aber rechtliche Probleme. U.a. maßten es sich die Verkehrsbetriebe an, die Behandlung der Gelder zwischen dem Zeitpunkt der Einzahlung an der Freien Universität und der Weitergabe an die Verkehrsbetriebe beeinflussen zu wollen. Sogar konkrete Zinssätze wurden gefordert. Wie man aber solches angesichts internationaler und stark schwankender Kapitalmärkte garantieren soll, wissen sicherlich nicht einmal die Finanzabteilungen der Verkehrsbetriebe selbst. Auch schien der Sozialfonds nicht abgesichert zu sein (In sozialen Härtefällen kann ein Nachlaß auf den Ticketpreis gewährt werden.). Nun aber wurde noch kurz vor der Wahl das Berliner Hochschulgesetz geändert. Verkehrsbetriebe und Rechtsabteilungen sollten also keine Probleme mehr haben. Der Weg scheint frei. Das Angebot muß lediglich noch durch eine Urabstimmung mehrheitlich und durch mehr als 10 % der Studierenden der FU angenommen werden. Wenn da nicht unser AStA wäre: Er vermeidet in seinen Meldungen vom 17. + 19. September sowie 15. Oktober jegliche positive Äußerung zum vorliegenden Vertragsangebot bzw. Verhandlungsergebnis. Auch hat sich unser AStA in den letzten Jahren weder politisch noch wirklich personell verändert. So propagierten vor drei Jahren - anläßlich der gegen den Willen des AStAs durchgesetzten Urabstimmung - noch weite Teile des damaligen AStAs den Nulltarif im Öffentlichen Personennahverkehr bzw. ein "freiwilliges" Semesterticket! Ob sich diese Haltung wirklich geändert hat, darf an dieser Stelle bezweifelt werden. Auch taucht eine Urabstimmung zum Semesterticket erst im Haushaltsplan für den Zeitraum April 2002 bis März 2003 auf - dann aber könnte es selbst für eine Einführung zum Wintersemester 2002/2003 zu spät sein! Wir fordern eine Urabstimmung noch im aktuellen Semester - optimal gemeinsam mit den studentischen Wahlen in den letzten Januartagen 2002 - und bieten unsere Zusammenarbeit im Studentenparlament an. Die Zeit für Taktieren, Verzögern und Verhindern ist abgelaufen - wir müssen das Semesterticket jetzt abstimmen! Nicholas Flesch
Ein Semesterticket berechtigt jeden Studierenden einer teilnehmenden Hochschule zur Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) - allein durch den Besitz des Studierendenausweises. Aber: Alle Studierenden der jeweiligen Hochschule sind verpflichtet, das Ticket zu kaufen (die Zahlung erfolgt mit der Rückmeldung). Das Semesterticket ist also - wenn man so will - ein Zwangsticket. Vorteil: Die zwangsweise Teilnahme aller Studierenden am Semesterticket macht die Einnahmen und die Nutzung des ÖPNVs für die Verkehrsbetriebe berechenbar. Desweiteren entfallen Kosten für Azubi-Tickets, Fahrkartenautomaten und auch Schwarzfahrerkontrollen. Diese Ersparnisse und der Zugewinn zahlender studierender Kund/inn/en ermöglicht es den Verkehrsbetrieben, einen niedrigeren Tarif für alle anzubieten. So werden im Bereich Berlin und Umland (ABC) aus monatlichen 102 DM für ein Azubi-Ticket lediglich 36 DM für ein Semesterticket (215 DM je Semester). Nachteil: Wer den öffentlichen Personennahverkehr bisher nicht nutzte (stattdessen per pedes, Fahrrad oder Auto zur Hochschule kam), zahlt dennoch mit. Dieser Effekt ist gewollt und soll einen zusätzlichen Anreiz schaffen, auf den ÖPNV umzusteigen. Außerdem ermöglicht nur dieses solidarische Teilen die Kostensenkung für alle Studierende.
Seit 1994 wird zwischen "Semtix" - der Verhandlungsgruppe der Berlin-Brandenburger ASten - und den Berlin-Brandenburger Verkehrsbetrieben verhandelt. Was ist bisher erreicht worden? Nichts - dies zumindest für die, welche an einer der vier Berliner Universitäten studiert. Lediglich die Studierenden der Berliner Fachhochschule "Alice Salomon" (zu 215 DM) und die Studierenden der Universität Potsdam (zu 219 DM) sind in den Genuß des Tickets gekommen, nachdem diese ohne "Semtix" separat verhandelt und abgeschlossen haben. An der Freien Universität Berlin scheiterte ein erster Versuch der Einführung im Januar 1999. Unsere Aktion "Semesterticket jetzt abstimmen" - initiiert vom DEFO, dem RCDS, den JUSOs und der LHG - hatte die Urabstimmung - gegen den Willen des AStAs - erzwungen. Aber: Auch wenn die Abstimmenden mehrheitlich für ein Semesterticket für 215 DM in Berlin votierten, so wurde doch das Quorum von 10 % der Studierenden verfehlt. In den fast drei Jahren seither tat sich de facto nichts. Unser AStA wollte zuerst den Nulltarif im ÖPNV, sodann ein Semesterticket für ganz Berlin-Brandenburg, später eine "1" am Anfang der Summe und zuletzt den Sozialfonds im Beitrag. Nichts von alledem steht im aktuellen Angebot der Verkehrsbetriebe ...
(1) Zu den Aufgaben der Studentenschaft gehört auch die Vereinbarung preisgünstiger Benutzung der Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs für die Studierenden der Hochschulen gemäß § 1 Abs. 1 sowie weiterer staatlicher oder staatlich anerkannter Hochschulen (Semester-Ticket). Die Teilnahme an der Einführung des Semester-Tickets wird für jede Hochschule vom Allgemeinen Studentenausschuß mit dem nach § 4 des ÖPNV-Gesetzes vom 27. Juni 1995 (GVBl. S. 390) zuständigen Verkehrsverbund vereinbart. (2) Die Vereinbarung setzt ein zustimmendes Votum der Studierenden der jeweiligen Hochschule voraus. Das zustimmende Votum liegt vor, wenn sich eine Mehrheit der Teilnehmenden an einer von der Studentenschaft der jeweiligen Hochschule durchgeführten Urabstimmung oder einer sonstigen Befragung, mindestens aber zehn vom Hundert der eingeschriebenen Studierenden der Hochschule, für die Einführung ausgesprochen hat. Der Abschluß der Verträge obliegt den Allgemeinen Studentenausschüssen. (3) Studierende, die aus gesundheitlichen Gründen oder wegen studienbedingter Abwesenheit vom Hochschulort das Semesterticket nicht nutzen können, werden auf Antrag von der Teilnahmeverpflichtung befreit. (4) Zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus den Vereinbarungen nach Absatz 1 erheben die Studentenschaften nach Maßgabe einer Satzung von allen Studierenden der teilnehmenden Hochschulen, die nicht gemäß Absatz 3 befreit sind, Beiträge, die gesondert von den Beiträgen gemäß § 20 auszuweisen sind und nicht der Genehmigung der Hochschulleitung bedürfen. Sie werden für jedes Semester bei der Immatrikulation oder Rückmeldung fällig und von den Hochschulen kostenfrei eingezogen. Die Studentenschaften bedienen sich der Einrichtungen der Hochschulverwaltung gemäß § 20 Absatz 2 zur Verwaltung und Bewirtschaftung der Beiträge und etwaiger Bewirtschaftungsgewinne und schließen mit den Hochschulen hierzu Verwaltungsvereinbarungen, an denen auch mehrere Studentenschaften und mehrere Hochschulen beteiligt sein können. Kommt eine Verwaltungsvereinbarung nicht zustande, obliegt die Verwaltung und Bewirtschaftung der Beiträge und etwaiger Bewirtschaftungsgewinne dem Studentenwerk gegen Kostenerstattung und nach Maßgabe der Vorgaben der Studentenschaft. (5) Die Studentenschaften können durch Satzung bestimmen, daß ein Zuschlag zum Semester-Ticket-Beitrag zu leisten ist und daß Studierenden bei Vorliegen einer besonderen sozialen Härte ein Nachlass auf den Ticketpreis nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel gewährt werden kann. Die Satzung bedarf der Genehmigung der Hochschulleitung; im übrigen findet Absatz 4 entsprechende Anwendung. (erschienen im DEFO-Info-Update 44/1 im WS 2001 / 2002) |
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