DEFO an der FU - Erprobungsklausel Home
 
Ermächtigung abgewendet? Pro und contra Entwarnung bei der Erprobungsklausel: Zurück in die Zukunft! (Mai 1998)

Die Stunde größter Gefahr ist vorüber. Der Gerlach-Entwurf für die Umsetzung der Erprobungsklausel an der FU, der auf eine völlige Entmachtung der Gremien hinauslief, ist vom Tisch. Gescheitert ist er an einer Abwehrphalanx aus Studierenden und Teilen der sonstigen Statusgruppen, die sich schließlich doch zu einem klaren Nein durchringen konnten. Ein schöner Teilerfolg also. Vorerst nicht erfolgreich war aber leider auch der Versuch, stattdessen einen alternativen Erprobungsvorschlag unter starker studentischer Beteiligung zu erarbeiten und ins Rennen zu schicken. Die für diesen Zweck geeignete Konzilskommission wurde von den Professoren dadurch torpediert, daß diese die Erarbeitung eines weiteren Entwurfs kategorisch ablehnten. Und ohne Professoren geht an der Uni eben nichts, so daß die kompromißbereitenübrigen Statusgruppen verprellt wurden.

Nun ist ein Erprobungsvorschlag Gerlach light durch den Akademischen Senat gegangen und stand am 29. Juni 1998 erstmalig im Kuratorium zur Beratung an. Da wegen der Widerstände kein Beschluß gefaßt wurde, soll es nun am 28. Juli weitergehen. Eingearbeitet sein (in die Vorlage) werden dann wohl die Bedenken der Staatsseite (SenKult & Co), da gegen sie wegen dem Genehmigungserfordernis eh nichts läuft. Was ist von dem nun vorliegenden Vorschlag Gerlach light zu halten? Nichts! In der Essenz soll er dem Kuratorium das Schicksal angedeihen lassen, welches ursprünglich für alle Gremien vorgesehen war: völlige Bedeutungslosigkeit. Nun hängt mein Herzblut weder am Kuratorium noch an meinem Posten dort. Zentral ist aber dann die Frage, wo die dem Kuratorium genommenen Kompetenzen angesiedelt werden. Die wichtigsten Kompetenzen des Kuratoriums sind der Beschluß des Haushalts, die Zweckbestimmung von Professorenstellen (zu deutsch: worüber wird an der Uni geforscht und gelehrt) und die Errichtung, Veränderung und Aufhebung von Fachbereichen. Die letzte Kompetenz sollen AS und Präsidium künftig beide haben, so daß man nicht weiß, wer denn nun eigentlich der große Zampano sein soll. Die Zweckbestimmung soll zum Präsidium gehen und beim Haushalt sollen AS und Präsidium zusammenwirken. Nun hat meiner Meinung nach weder die Zweckbestimmungskompetenz noch der Beschluß des Haushaltsplans (auch nicht zur Hälfte) irgend etwas beim Präsidium verloren. Das sind Fragen, die in ein Gremium gehören, weil es da um prinzipielle Richtungsentscheidungen geht. Nun existiert in der FU die (zweifelhafte) Rechtsauffassung, die genannten Kompetenzen könnten aus demokratietheoretischen Gründen nicht an den AS gehen. Sollte dem so sein, fängt mein Herz dann plötzlich doch an, ganz heftig für ein Kuratorium zu schlagen, wenn es die einzige Möglichkeit der gremienmäßigen Befassung mit diesen Themen ist. Und ein weiteres strategisches Argument läßt mir zumindest das völlige Ausbooten des Kuratoriums unweise erscheinen: Damit stellt man Staat und Gesellschaft den Stuhl vor die Tür und nimmt ihnen die Möglichkeit, Fehlentwicklungen der Uni zu korrigieren. Man gibt ihnen statt dessen die Möglichkeit, noch stärker als bisher Fehlentwicklungen der Uni zu behaupten und damit Kürzungen zu legitimieren, denn man könnte nicht mehr zurückfragen, warum sie die angeblichen Fehler des Ladens nicht lieber beheben statt ihn plattzumachen. Ist der Sandkasten aber einmal weg, bringt es wenig, daß man ihn dafür ganz alleine regieren darf...

Was ist also zu tun? Da der Vorschlag eine schlechtere Machtverteilung als die bisherige beinhaltet, stehe ich auf der Seite seiner Gegner. Und wie wäre es mit Änderungsvorschlägen? Ich glaube, daß der Weg für eine vernünftige Nutzung der Erprobungsklausel erst dann wieder offensteht, wenn auch Gerlach light vom Tisch ist. Daher geht es jetzt erst mal um die Ablehnung des vorliegenden Entwurfs. Dann könnte man aus einer Position der Stärke über den weiteren Lauf der Dinge verhandeln. Bleibt das Argument, man müßte jetzt Gerlach light zustimmen, um ein revival von Gerlach heavy zu verhindern. Die Gefahr sehe ich nicht. Es mag zwar sein, daß manche der Akteure ihre eigene Großmutter bei entsprechendem Angebot verschachern würden, aber wenn sie sich ihre Kompetenzen abhandeln lassen, verlieren sie sowohl die Möglichkeit, auch zukünftig weiter deals abzuschließen als auch jene, die Nichterfüllung bereits geschlossener deals zu ahnden. Ihre Ablehnung von Gerlach heavy kann daher als konstant vorausgesetzt werden und es besteht keine Notwendigkeit, in irgendwelche sauren Äpfel zu beißen. Und in zwei Wochen wissen wir dann mehr ...

Friedrich Hiller

(erschienen im DEFO-Info-Update Nr.37/1 im SS 1998)



zurück

FU-weit

Semesterticket
Präsidentschaftswahl
Erprobungsklausel

Pol. Mandat des AStA
Wahlergebnisse

Studentenparlament
Akademischer Senat
Konzil / eAS
Kuratorium

Sonstiges

Erprobungsklausel

Alles neu
Greminen-Übersicht
Keine Panik
Zurück in die Zukunft!


Ähnliche Themen

Konzil / eAS
Kuratorium
Akademischer Senat

  EMail          Impressum          Fragen+Meinung          Links          Übersicht Zum Seitenanfang