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Übersicht über die Veränderungen durch die Erprobungsklausel (November 1998) |
Die Mitglieder der Gremien der akademischen Selbstverwaltung werden von den einzelnen Statusgruppen
(Professoren, Wissenschaftliche Mitarbeiter, Sonstige Mitarbeiter, Studierende) gewählt.
Kuratorium
- 22 Mitglieder (2/2/2/2, sowie 4 Mitglieder aus Senat und Abgeordnetenhaus und 6 "gesellschaftliche
Kräfte")
- beschloß die Haushaltsplanungen und die Veränderungen organisatorischer Einheiten der
Universität
- wählte Kanzler/in
Akademischer Senat
- 25 Mitglieder (13/4/4/4)
- beschloß Satzungen, Studiengänge, Zulassungszahlen etc. zuständig für alle nicht sonstigen
akademischen Angelegenheiten
- Einsatz von ständigen Kommissionen
Konzil
- 61 Mitglieder (31/10/ 10/10)
- wählte Präsident/in und seine/ihre Stellvertreter
- nahm Rechenschaftsbericht der Hochschulleitung entgegen
- beschloß über die Grundordnung der Universität
"neues" Kuratorium
- 10 Mitglieder (1/1/1/1, Hochschulsenator, 5 Personen des öffent-lichen Lebens)
- Kompetenz des bisherigen Kuratoriums
- Beratung der Uni in strategischen Fragen
- Stellungnahme zu den Hochschulent-wicklungsplänen
Erweiterter Ak. Senat
- 61 Mitglieder (31/10/10/ 10, inkl. der Mitglieder des Akadem. Senates)
- Kompetenz des bisherigen Konzils
Akademischer Senat
- 25 Mitglieder (13/4/4/4)
- bisherige Kompetenz
- Stellungnahme zum Haushaltsplan
- Wahl der Mitglieder des Kuratoriums"altes"
Kuratorium
- 22 Mitglieder (2/2/2/2, sowie 4 Mitglieder aus Senat und Abgeord-netenhaus und 6
"ge-sellschaftliche Kräfte")
- Evaluation der Erprobung
- vorzeitiger Abbruch der vierjährigen Erprobung
Lars Lehmann
(erschienen im DEFO-Info-Update Nr. 38/1 vom WS 1998/99)
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Erprobungsklausel
Pol. Mandat des AStA
Wahlergebnisse
Studentenparlament
Akademischer Senat
Konzil / eAS
Kuratorium
Sonstiges
Erprobungsklausel
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Keine Panik
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