DEFO am FB Jura - Vorlesungskommentierung - WS 99/00 | |||||
Nun endlich können wir eintauchen in die Tiefen des allgemeinen Verwaltungsrechts - "Handlungsformen der Verwaltung, Verwaltungsverfahren, Grundzüge der Verwaltungsvollstreckung und des öffentlichen Sachenrechts" (KVV). Der Vergleich mit Herrn K. der sich in den Wirren von Kafkas "Der Prozeß" verliert, drängt sich auf, wenn man zum ersten Mal eine dieser dicken Schwarten zum allgemeinen Verwaltungsrecht aus der Lehrbuchsammlung holt. Da Ö-Recht in den nächsten Semestern immer breiter wird, müssen jetzt solide Grundlagen gelegt werden. Vorgestellt wird es von Prof. Dr. Lecheler, den wir ja alle noch aus dem 1. Semester in Erinnerung haben sollten. Allerdings zeichnete sich diese Veranstaltung durch erheblichen Teilnehmerschwund aus. Die frühe Stunde dieser Vorlesung (Di & Fr 8:30-10:00) wird wohl auch diesmal so manchen dazu verleiten, in den Federn zu bleiben. Deshalb sei verwiesen auf die Wichtigkeit des Themas, sowie auf parallele Veranstaltungen an der HU.
In einer Übung kann man - Ihr wißt es schon aus dem letzten Semester - einen Schein erwerben. Dazu muß man von zwei Hausarbeiten und drei Klausuren jeweils eine bestehen. In einer Übung kann man aber außerdem noch - einfach der Übung halber - üben. Dieser zweite Aspekt wird von Studenten in den Anfangssemestern häufig nicht im selben Maß wahrgenommen wie der erste, obwohl er doch aufgrund des Namens der Veranstaltung viel näher liegt. Das ist schade und auch etwas kurzsichtig. Man sollte nämlich jede Gelegenheit nutzen, sich in der Fallbearbeitung und im Klausurenschreiben zu üben - im Examen muß man es schließlich können. Und bei Prof. Krebs lohnt es sich besonders, diese Gelegenheit wahrzunehmen. Er scheut ... sich nicht, auch scheinbar Selbstverständliches in Frage zu stellen, und fordert dadurch dazu auf, es selbst zu durchdenken. Diese Präsentation "von unten her" dient der Verständlichkeit ungemein, wie wir bereits im Info für das SS 1998 festgestellt haben. Für Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht garantiert werden. Die Daten geben regelmäßig den Stand vorm Beginn des Semesters wieder. Die Benutzung der Daten geschieht auf eigene Gefahr. |
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