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Schwerpunktbereich V: Staatliche Entscheidungsfindung und ihre Kontrolle   WS 04 / 05   -   FU Berlin


Kunig - Rechtsstaatliche Anforderungen an Regierung und Verwaltung   (09 120 V) - Mo 16.15-18.00 h - Hs. II

Manche werden Kunig schon kennen. Sicherlich gehört er zu den wenigen großen Namen unseres Fachbereichs, der nicht nur in der Forschung, sondern auch in der Lehre seine Erfolge erzielt. Mit dieser Lehrveranstaltung betritt er Neuland in der juristischen Ausbildung, auch wenn es sich beim Thema Rechtsstaat natürlich eigentlich um Standards des juristischen Verständnisses in Deutschland handelt. Das Thema besitzt jedoch in Zeiten beständiger Kürzungen und Haushaltssperren in der staatlichen Verwaltung bei gleichzeitig steigenden Aufgaben genügend Zündstoff. Sicherlich zugleich eine Veranstaltung, die in ihrer konkreten Ausgestaltung noch von Euch beeinflusst werden kann.


Rudolf - Normsetzung auf über- und innerstaatlicher Ebene   (09 121 V) - Mi 8.30-10 h - 2215

Der neue Schwerpunktbereich "Staatliche Entscheidungsfindung und ihre Kontrolle" überrascht mit neuen Etiketten: Hinter dem Titel dieser Veranstaltung verbirgt sich eine Vorlesung über Gesetzgebung und Verordnungserlass auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene sowie über die hier bestehenden Verknüpfungen mit dem Europa- und Völkerrecht. Dies Mammutprogramm überrascht angesichts des Titels, der zumindest eine Aussparung der staatlichen Gesetzgebung im engeren Sinne hatte vermuten lassen. In der Sache wird hier in spannender Weise ein Bereich zusammen gefasst, der bislang - wenig effektiv - jeweils für sich genommen in den Veranstaltungen zum Staatsrecht, Kommunalrecht und Europarecht/Völkerrecht abgehandelt wurde - und das, obwohl die Probleme durchaus gleichgelagert sind. Die Ankündigung der Dozentin, auch die faktischen Bindungen der legislativen (und doch wohl auch: exekutiven) Gewalt zu thematisieren (wie die Abhängigkeit vom Sachverstand der Ministerialbürokratie, praktische Zwänge usw.) und sich zudem etwa mit der Gesetzesfolgenabschätzung zu befassen, lässt interdisziplinäres Arbeiten in einer Gemengelage von Rechts- und Verwaltungswissenschaft erwarten. Sollte die Dozentin am Ende einmal Speyerer Luft geschnuppert haben? Insgesamt eine ambitioniert angelegte Veranstaltung. Ob sie den geweckten Erwartungen gerecht wird, kann nur der Besuch der Vorlesung zeigen. Dass der Rezensent diesen nachdrücklich empfiehlt, dürfte bereits deutlich geworden sein.


Kuhla - Öffentliches Baurecht   (09 122 V) - Do 14-16 h - R. 3315

Öffentliches Recht, Verwaltungsrecht, Baurecht - bei den meisten bricht bei diesen Stichworten augenblicklich Langeweile aus. Völlig zu Unrecht! Das Öffentliche Baurecht gehört mit zu den spannendsten Materien, wo gibt, wie der neue Bundestrainer sagen würde, hätte er denn Ahnung davon. Das Städtebaurecht und das Bauordnungsrecht regeln einen der wichtigsten Rechtsbereiche überhaupt - platt gesagt: das Wohnen. Denn wohnen müssen wir alle, und zwar in Häusern. Einfamilien-, Mehrfamilien-, Hoch- und Bauernhäuser, mit Spitzdach oder Flachdach, in offener oder geschlossener Bauweise, mit oder ohne Erker, Garagen oder Pergolen, . . Und vor das Bauen hat die Behörde (im Regelfall) eine Baugenehmigung gesetzt. Mit den näheren Einzelheiten des Genehmigungsverfahrens und der -voraussetzungen beschäftigt sich diese Vorlesung. Und auch hier gilt (mit Einschränkungen): Wenn zwei sich streiten, freut sich der Dritte. Denn Nachbarrechtsschutz ist ein heißes und gerade auch im Hinblick auf die prozessualen Feinheiten interessantes Thema, welches sich hervorragend für Klausuren jeder Art (Examen!) eignet. Der Dozent bietet an, den Vorlesungstext und die in der Vorlesung behandelten Fälle mit Lösungen auf Wunsch den Teilnehmern per eMail zuzusenden. Respekt! Und bei genügend Interesse findet ein Ausflug zu einer Revisionsverhandlung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig statt, eine Möglichkeit, die Ihr unbedingt nutzen solltet! Wer mit dem vom Dozenten empfohlenen Brohm, Öffentliches Baurecht, nicht zurecht kommt, kann auch auf die beiden Bände von Finkelnburg/Ortloff zurückgreifen.


Pfennig - Wirtschaftsverwaltungsrecht   (09 262 V) - Mo 10-12 h - R. 2215

Wenn die Kakerlaken in Scharen durch die Küche in Deinem Lieblings-Italiener (politisch korrekt natürlich wahlweise Deinem Lieblings-Asiaten, -Griechen, -Türken, -Albaner oder Echte-deutsche-Küche-Restaurant) kriechen, der Schimmel in Blumen an den Wänden wächst und sich die nicht sozialversicherte Bedienung darum nicht kümmern kann, weil sie als Strohmann für den eigentlichen Eigentümer fungieren muss, der seine Steuerschulden allein durch Drogenhandel in den Griff zu bekommen versucht, dann ist das ein Fall für die Gewerbeaufsicht oder - im Studium so üblich - ein Fall für Dich. Dass Du bei der Definition des Zuverlässigkeitsbegriffs und Subsumtion der o.g. Zustände die Artt. 12 und 14 GG nicht außer Acht lassen darfst, dürfte zu den Grundlagen der Veranstaltung zählen, die sich immerhin an Wahlfachstudierende bzw. Schwerpunktbereichsler richtet. Dementsprechend steht neben dem Recht der Ordnung, Überwachung, Lenkung und Förderung wirtschaftlicher Prozesse in einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb (Art. 4 Abs. 1 EG/Amsterdam) auch das Wirtschaftsplanungs- und Außenwirtschaftsrecht auf dem Menü.


Düwel - Umweltschutzrecht   (09 123 V) - Di 16-18 h - R. 2212

Mit Düwel habt ihr wirklich Glück. Er ist ein ehemaliger Tutor und wiss. Mitarbeiter und inzwischen ein engagierter Rechtsanwalt, der sein Praxiswissen und -können an die Universität zurückgibt. Dass er in besonderer Weise engagiert ist, zeigt auch die Ausgestaltung seiner Veranstaltung als eine gelungene Verbindung von Praxis, die er auch durch weitere Referenten aus eben selbiger einholt, Fallbearbeitung, die er studentennah zu vermitteln weiß und der notwendigen Vermittlung von abstrakten Wissen. Gewünscht sind zudem Kurzvorträge von euch zu einzelnen Themen. Für alle Schwerpunktbereichler ein echtes "must go". Hier werdet ihr sicher mehr mitnehmen; wer aber eine normale langweilige Vorlesung erwartet wird sicher enttäuscht werden.


Zivir - Verfassung und Verwaltung von Berlin   (09 126 V) - Mi 10-12 h - R. 2213

In dieser Vorlesung wird Euch nicht nur ein Blick in die Berliner Verfassung gewährt, sondern auch der Aufbau der Berliner Verwaltung näher gebracht. Zwar ist nicht zu erwarten, dass eines der Themen Schwerpunkt von Examensklausuren wird, jedoch ist es sicher nicht schlecht nicht nur zu wissen welche Verwaltungsaufgaben das Land für sich selbst durchführt, sondern auch wie dies konkret vom Land Berlin umgesetzt wurde. Aber auch mit Blick auf die aktuelle Diskussionen um die Reform der Berliner Verwaltung, Bezirksreform und dem Zusammenschluss von Berlin und Brandenburg erscheint der Besuch für diejenigen interessant, welche den regionalpolitischen Teil ihrer Tageszeitung nicht ungelesen überblättern.





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