DEFO am FB Jura - Vorlesungskommentierung - WS 04/05 | |||||||||||||||
Diese Veranstaltung ist ein Pflichtkurs im Schwerpunktbereich Unternehmens- und Wirtschaftsrecht und umfasst das Personen- und Kapitalgesellschaftsrecht. Sie ist für Studierende ab dem 5. Semester zu empfehlen. Zur Vor- und Nachbereitung werden Skripte mit integrierten Übungsfällen sowie Problemkataloge ausgegeben. Damit dürfte das Verständnis des Gesellschaftsrechts kein Problem mehr sein. Eine Liste mit zu empfehlender Literatur wird zu Beginn der Veranstaltung ausgegeben. Prof. Armbrüster ist ein engagierter und kompetenter Dozent, sodass Ihr Euch in dieser Veranstaltung in guter Gesellschaft befinden werdet.
Wenn Ihr mindestens im 5. Semester seid und bereits Kenntnisse im Gesellschaftsrecht habt, seid Ihr in der Veranstaltung von Herrn Mutschler richtig. Es handelt sich hierbei um 4 Blockveranstaltungen, deren Zeit und Ort durch Aushang bekannt gegeben wird. Ihr müsst Euch im Sekretariat des IWW in der Boltzmannstr. 3 anmelden. Im ersten Teil der Veranstaltung geht es um die Grundlagen der Gestaltung von Verträgen. Im zweiten Teil werden einzelne Vertragstypen vorgestellt. Wenn Ihr die Abschlussklausur besteht, bekommt Ihr einen sogenannten "Lustschein", mit dem Ihr zwar juristisch nichts anfangen könnt, der Euch aber in Zeiten von Schnellstudium und Freischuss auszeichnet. Viel Spaß!
Erstmals wird diese Veranstaltung auch im Wintersemester - neben der im wesentlichen inhaltgleichen Veranstaltung von Frau RiFG Scherzer-Schelletter, welche im Sommersemester stattfindet - angeboten. Damit soll den Studierenden der Übergang von der Wahlfachgruppen- zur Schwerpunktsbereichsausbildung vereinfacht werden und die Möglichkeit zur Vorbereitung auf die 4 C Klausur im 1. Staatsexamen zu geben. Inhaltlich werdet Ihr in dieser Vorlesung mit dem Steuerverwaltungsrecht, mit dem Steuerverfassungsrecht des Grundgesetzes, mit den sogenannten Überschusseinkünften nach dem Einkommenssteuergesetz und mit den Auswirkungen der Grundfreiheiten des EG-Vertrages auf das Steuerrecht vertraut gemacht. Zur Nachbearbeitung empfiehlt sich Steuerrecht von Dieter Birk. Also Grundgesetz, Abgabenordung, den Birk und Finanzgerichtsordnung eingepackt und Spaß gehabt.
Wenn Ihr euch für Handels- und Steuerrecht interessiert und grundlegende Buchführungskenntnisse besitzt, seid Ihr in dieser Veranstaltung richtig. Der Dozent, Dr. Mueller-Thuns, ist Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, also ein Mann der Praxis. Es werden grundlegende Kenntnisse der handelsrechtlichen Rechnungslegung und steuerlichen Gewinnermittlung vermittelt und die rechtsformspezifischen Rechnungslegungsvorschriften erläutert. Im Vordergrund stehen dabei die grundlegenden Zusammenhänge, das Verständnis und die Systematik.
Die Veranstaltung von Frau Scherzer-Schelleter richtet sich an Studierende des 5. bzw. 6. Semesters, die sich bereits im Recht der Personengesellschaften auskennen. Themen der Vorlesung sind z.B. die Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach EStG, die Voraussetzungen für die Annahme eines Gewerbebetriebes, die Besonderheiten bei der Gewinnermittlung für Personengesellschaften und die Besteuerung der Kapitalgesellschaften nach dem Körperschaftssteuergesetz. Es werden voraussichtlich vier Übungsfälle bearbeitet, anhand derer die Falllösungstechnik verbessert werden kann. Einen Schein gibt es allerdings nicht. Als Literatur wird Birk, Steuerrecht, empfohlen. und II schon gehört haben.
In diesem Seminar werdet Ihr einiges zur Organschaft im Steuer- und Gesellschaftsrecht erfahren. Diese Veranstaltung wird von der HU und FU gemeinsam veranstaltet. Von der HU nehmen Herr Privatdozent Becker und Herr Hon.-Prof. Stapperfend teil. Letzterer ist Richter am Finanzgericht Brandenburg. Dieser nimmt die Seminargruppe auch gleich zu seinem Arbeitsplatz, welcher in Cottbus liegt und somit Ort des Seminars ist. Es ist somit zu erwarten, dass man hier aus den grauen Theoriesümpfen des Unilebens einen Blick in die Praxis erhaschen kann. Leider sind schon zu Redaktionsschluss nahezu alle Plätze vergeben. Chancen auf einen Platz hat somit nur derjenige, welcher sein besonderes Interesse durch eine persönliche Kontaktaufnahme signalisiert. Zudem sollten sich alle Interessenten darüber im klaren sein, dass die "Organschaft" im Steuer-, wie Gesellschaftsrecht ein echtes "Hochreck" darstellt und sich somit nicht für Anfänger ohne besondere Vorkenntnisse eignet.
Das Repetitorium von Herrn Füller dient der Examensvorbereitung in der Wahlfachgruppe 4. Diese Wahlfachgruppe gilt von jeher als eine der schwersten. Daher ist es sehr lohnenswert, diese Veranstaltung zu besuchen. Zeit und Ort des Repetitoriums werden noch per Aushang bekannt gegeben. Sicher ist nur, dass sie als Blockveranstaltung stattfindet. Also erscheint zahlreich bei Füller. Danach seid Ihr dann fit fürs Examen. Alles Gute!
Diesmal hält Multitalent Säcker ein Seminar zum deutschen und europäischen Wirtschaftsrecht ab. Es richtet sich an Studenten, die sich für Wirtschafts- oder Europarecht interessieren und behandelt die neue FKVO und die §§ 36ff. GWB. Kenntnisse des deutschen und europäischen Kartellrechts werden vorausgesetzt. Da es sich allerdings um ein Blockseminar handelt und dazu noch eines von Säcker, lässt sich vermuten, dass es längst ausgebucht ist. Das Seminar im nächsten Semester ist allerdings nur noch für Doktoranden und für Studierende offen, die den Schwerpunktbereich Unternehmens- und Wirtschaftsrecht gewählt haben und eine seminaristische Arbeit im Wirtschaftsrecht schreiben wollen.
Wer in dieser lukrativen Sparte tätig sein will, sollte sich so schnell wie möglich einen Platz in Säckers und Co. Veranstaltungen sichern, schließlich sind die wirtschaftsrechtlichen Prüfungsarbeiten kapazitätsbedingt begrenzt. Jedenfalls werdet Ihr in diesem wirtschaftsrechtlichen Unterpunkt des Schwerpunktbereiches Unternehmens- und Wirtschaftsrecht viele aktuelle und wichtige EG-Richtlinien kennen lernen. Vor allem im Energierecht hat sich einiges verändert. Die Ausrichtung des deutschen Energiewirtschaftsrechts an den EG-Beschleunigungsrichtlinien Elektrizität und Erdgas mit neuen Regulierungsregeln und neuen behördlichen Zuständigkeiten werden spätestens im Januar 2005 abgeschlossen sein. Auch treten neue EG-Rechtsverordnungen bezüglich des Stromhandels und der Zugang des Erdgasfernleitungsnetzes in Kraft. Sogar ein wenig Energieumweltrecht werdet Ihr erläutert bekommen. Aber aufpassen, diese Veranstaltung wird eine Blockveranstaltung sein. Bitte beachtet diesbezüglich neue Aushänge in der Wandelhalle.
Wer in dieser lukrativen Sparte tätig sein will, sollte sich so schnell wie möglich einen Platz in Säckers und Co. Veranstaltungen sichern, schließlich sind die wirtschaftsrechtlichen Prüfungsarbeiten kapazitätsbedingt begrenzt ... äh, sicherlich kennt Ihr diesen Text jetzt schon, aber dennoch gilt auch in dieser Veranstaltung wie im "Energierecht": Ihr werdet viele aktuelle und wichtige EG-Richtlinien kennenlernen. Unternehmen agieren einfach nicht mehr nur national, und das Recht in Europa eigentlich schon seit sehr langem auch nicht mehr. Insgesamt ist das deutsche Telekommunikationsrecht erst vor kurzem an eine neue Generation von EG-Richtlinien zum Recht der elektronischen Kommunika-tion angeglichen und völlig neu gestaltet worden. Aufpassen, diese Veranstaltung ist nur einstündig.
Diese Veranstaltung ist ein absolutes Muss für Studierende, welche sich für den Schwerpunktbereich Unternehmens- und Wirtschaftsrecht entschieden haben, da sich durch die Umsetzung die VO Nr. 1/2003 und durch die Umgestaltung der FKVO erhebliche Änderungen für das deutsche Wettbewerbsrecht ab 2005 ergeben und davon auszugehen ist, dass Prof. Säcker in dieser Veranstaltung auf diese Änderungen in aller ihm eigenen Ausführlichkeit eingehen wird. Der Titel der Veranstaltung und der Dozent lassen darauf hoffen, dass auf jeden Fall der Wissenszuwachs für den interessierten Studenten immens sein wird.
Auch dieses Jahr bietet Prof. Säcker für diejenigen, welche sich für die WFG 5 entschieden haben ein Examinatorium an. Dies muss aber nicht bedeuten, dass der Großmeister selbst Klausuren ausgibt und bespricht. Trotzdem wird aber Frau Dr. Boesche, eine sehr engagierte Dozentin, die Veranstaltung praktisch durchführen. Es ist zu erwarten, dass der inhaltliche Schwerpunkt der Veranstaltung im neuen Wettbewerbsrecht und dem neuen UWG liegen wird. Da die Veranstaltung zur Examensvorbereitung gedacht ist und der Schwierigkeitsgrad entsprechend hoch sein wird, sollte man mindestens die Vorlesungen Wirtschaftsrecht I und II schon gehört haben. Für Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht garantiert werden. Die Daten geben regelmäßig den Stand vorm Beginn des Semesters wieder. Die Benutzung der Daten geschieht auf eigene Gefahr. |
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