DEFO am FB Jura - Vorlesungskommentierung - SS 05 | |||||||||||||||||||||
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Schulze-Osterloh ist wieder zurück und da darf das Bilanzrecht natürlich nicht fehlen. In dieser Vorlesung werdet Ihr Euch mit der Bilanzierung in der Handels- und Steuerbilanz beschäftigen. Besondere Zuneigung bringt SchuO z. B. § 249 HGB entgegen. So könntet Ihr Euch während der Vorlesung mit der Frage herumschlagen, ob die X-OHG die Kosten für die Wartung ihres Fahrstuhls in der Bilanz als Rückstellung berücksichtigen darf. SchuO wird Euch zu einigen Problemen auch seine ganz eigene Meinung präsentieren, die sich nicht unbedingt mit der herrschenden Meinung deckt. Im Bilanzrecht ist SchuO eindeutig in seinem Element und das merkt man ihm auch an. Da kann er über Sinn und Unsinn der "Umgekehrten Maßgeblichkeit" philosophieren und sich über die EU im Allgemeinen und den EuGH im Besonderen ereifern. Ihr habt bisher noch nie eine Bilanz gesehen? Aktiva und Passiva sind für Euch auch neu? GoB noch nie gehört? Dann solltet Ihr ernsthaft in Erwägung ziehen, ergänzend die Buchführungs-AG zu besuchen. Ansonsten solltet Ihr die Überlebenstipps (s. Unternehmensteuerrecht) beherzigen, dann kann eigentlich nichts schiefgehen. Am Ende der Veranstaltung wird eine Abschlussklausur im Rahmen des Schwerpunktbereichs angeboten. Begleitend zur Vorlesung wird eine AG im Bilanzrecht angeboten. Ihr Besuch ist empfehlenswert, da Euch dort die Technik der Fallbearbeitung näher gebracht wird.
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Die Veranstaltung erklärt sich eigentlich von selbst, wenn man schon den Titel gelesen hat. Es geht also um die Gesellschaft mit beschränkter Haftung die in der Wirtschaft ja auch eine gewisse Rolle spielt. Der Dozent Hoffmann-Theinert wird mit Euch viele kleine Fälle bearbeiten und auf diese Weise die spannende Praxis in die triste Universiät tragen. Viele Fragestellungen, die Euch später im Berufsleben (oder im Privvatleben?) begegnen werden, möchte er mit Euch erarbeiten und Lösungswege der Praxis aufzeigen.
Die Veranstaltung findet in Kooperation mit der HU statt. Die Termine sind geblockt am 6.5./ 7.5., 13.5./14.5. und 20.5./21.5.2005. Der Veranstaltungsort (Achtung: HU!) wird noch per Aushang bekannt gegeben. Die ersten beiden Termine werden von Prof. Birk, einer Leihgabe der Uni Münster, angeboten. Zumindest sein Name dürfte Euch von den einschlägigen Lehrbüchern her bekannt sein. Über seine Qualitäten als Dozent ist dagegen nichts bekannt. Er wird mit Euch die finanzwissenschaftlichen und verfassungsrechtlichen Grundlagen des Steuerrechts besprechen. Unser frischgebackener Priv.Doz. Dr. Musil übernimmt den zweiten Block mit dem Schwerpunkt materielles Steuerrecht. Frau RiFG Scherzer-Schelletter widmet sich schließlich im dritten Block dem Steuerverfahrensrecht. Es handelt sich um eine Einstiegsveranstaltung, die von allen Neugierigen des Schwerpunktbereichs II besucht werden kann. Steuerrechtliche Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
In dieser Blockveranstaltung möchte Andrea Lohse mit Euch in gemütlicher Runde (20 bis 25 Teilnehmer) insbesondere Inhalt und Tragweite der Rechtsprechung zum Gesellschaftsrecht der letzten Jahre erarbeiten. Dabei setzt sie von Euch gute Kenntnisse im Personen- und Kapitalgesellschaftsrecht voraus. Der genaue Termin wird erst Ende April durch Aushang bekannt gegeben werden. Ein Schein kann jedoch nicht erworben werden.
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Du siehst Dich als aufstrebende/r, dynamische/r Junganwalt/Junganwältin und kannst Dir gut vorstellen, später sieben Tage pro Woche und 24 Stunden am Tag in einer großen Wirtschaftskanzlei zu arbeiten? Dann ist diese Projektgruppe genau das Richtige für Dich. Hier präsentiert Dir der Dozent, Dr. Mutschler, z. B. einen Einblick in die Satzungsgestaltung von Kapitalgesellschaften. Klingt doch nach finanzkräftigen Mandanten, oder? Natürlich ist die Projektgruppe auch für alle anderen offen, die Interesse am Gesellschaftsrecht und entsprechende Vorkenntnisse mitbringen. Am Ende des Semesters wird eine Abschlußklausur angeboten, die Euch im Falle des Bestehens einen Schlüsselqualifikationsnachweis beschert.
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Dieses Blockseminar behandelt ausschließlich Themen des Gesellschaftsrechts, die ich hier aber hier nicht aufführen werde, da ja sowieso schon alle vergeben sind und die Vorbesprechung längst stattgefunden hat. Ihr könnt Euch aber via Email an Prof. Armbrüster gern noch für die Nachrückerliste anmelden. Für den Scheinerwerb wird eine schriftliche Seminararbeit und ein Vortrag erwartet. Kenntnisse der Vorlesung Gesellschaftsrecht und der Übung im Bürgerlichen Recht werden vorausgesetzt.
Die Behandlung des Konzern-, Umwandlungs- und Unternehmensmitbestimmungsrechts nimmt Prof. Säcker zum Anlass, eine Vorlesung zur Wiederholung und Vertiefung des Kapitalgesellschaftsrechts (Aktien- und GmbH-Recht) anzubieten. Thema ist u.a. die neue supranationale Rechtform der Europäischen Aktiengesellschaft, welche mit dem Recht der deutschen Aktiengesellschaft verglichen wird. Prof. Säcker ist ein sehr unterhaltsamer Dozent, und Vorlesungen bei ihm machen durchaus Spaß. Neben dem Stoff auf hohem Niveau ist häufiges Lachen garantiert, denn Säcker ist kein steifer Prof., der nur die Vorlesung durchzieht, sondern er bringt den Saal auch des öfteren mal mit seinem Humor zum Lachen. In der Vorlesung stellt er meist auch viele Fragen oder beantwortet diese, so dass die Hörer in die Veranstaltung einbezogen sind. Kritisiert wird des öfteren, dass es Säcker gelegentlich nicht gelingt, den roten Faden der Vorlesung konkret in den Vordergrund zu rücken und dadurch die Übersicht etwas verloren geht.
Wiederholungs- und Vertiefungsveranstaltung kann es im Betrieb der Universität eigentlich gar nicht zu viele geben, vor allem wenn man bedenkt, dass es im Wahlfachbereich bisher nur wenige private Repetitorien gibt. Insofern ist auch diese Veranstaltung begrüßenswert, wobei ich mich allerdings Frage weshalb zum Rechtsgebiet Wettbewerbsrecht die Einführungsveranstaltung (Wirtschaftsrecht II) und die Vertiefungsveranstaltung im selben Semester stattfinden. Ich wünsche Euch trotzdem viel Spaß!
Schulze-Osterloh ist wieder zurück und da darf das Bilanzrecht natürlich nicht fehlen. In dieser Vorlesung werdet Ihr Euch mit der Bilanzierung in der Handels- und Steuerbilanz beschäftigen. Besondere Zuneigung bringt SchuO z. B. § 249 HGB entgegen. So könntet Ihr Euch während der Vorlesung mit der Frage herumschlagen, ob die X-OHG die Kosten für die Wartung ihres Fahrstuhls in der Bilanz als Rückstellung berücksichtigen darf. SchuO wird Euch zu einigen Problemen auch seine ganz eigene Meinung präsentieren, die sich nicht unbedingt mit der herrschenden Meinung deckt. Im Bilanzrecht ist SchuO eindeutig in seinem Element und das merkt man ihm auch an. Da kann er über Sinn und Unsinn der "Umgekehrten Maßgeblichkeit" philosophieren und sich über die EU im Allgemeinen und den EuGH im Besonderen ereifern. Ihr habt bisher noch nie eine Bilanz gesehen? Aktiva und Passiva sind für Euch auch neu? GoB noch nie gehört? Dann solltet Ihr ernsthaft in Erwägung ziehen, ergänzend die Buchführungs-AG zu besuchen. Ansonsten solltet Ihr die Überlebenstipps (s. Unternehmensteuerrecht) beherzigen, dann kann eigentlich nichts schiefgehen. Am Ende der Veranstaltung wird eine Abschlussklausur im Rahmen des Schwerpunktbereichs angeboten. Begleitend zur Vorlesung wird eine AG im Bilanzrecht angeboten. Ihr Besuch ist empfehlenswert, da Euch dort die Technik der Fallbearbeitung näher gebracht wird.
Je wichtiger die Interessen sind, die in einem bestimmten Rechtsgebiet einem Ausgleich zugeführt werden sollen, um so größer wird auch der Einfluß der Politik. Gerade im Kartellrecht ist dieser Einfluß von besonderer Bedeutung und daher ist es sehr zu begrüßen, dass in der Einführung in das Problemfeld Wettbewerb die politischen und theoretischen Grundlagen behandelt werden. Wer den Hintergrund zum Wettbewerbs und Kartellrecht nicht kennt, wird bei der Rechtsanwendung Schwierigkeiten haben. Soll heißen: Hingehen!
In der Wirtschaftsrecht II -Vorlesung geht es um das Wettbewerbs- und Markenrecht. Beide Materien sind für alle im wirtschaftsnahen Bereich tätigen Juristen von großer Bedeutung und - da auch politisch wichtig - in letzter Zeit häufig Änderungen ausgesetzt gewesen, vor allem durch Vorgaben der Europäischen Union (Stichwort Lauterkeitsrichtlinie, Enforcement-VO). Für alle Studierenden des Wahlfaches Wirtschaftsrecht eine unumgängliche Veranstaltung, für alle anderen zumindest nicht uninteressant. Frage an die Allgemeinheit: ist es wettbewerbswidrig, wenn ein Bestattungsunternehmer im Zusammenhang mit einem Todesfall werbend auf die Angehörigen zugeht?
Der Kurs Wirtschaftsrecht wird Euch mit dem Urheberrecht konfrontieren. Im Grunde ist dies eine hochinteressante Materie, vor allem da das Urheberrecht nicht durch Anmeldung etwa einer Idee oder eines Musters bei einer Behörde entsteht, sondern automatisch mit Veröffentlichung des Werkes - und damit jeder von uns schon beim Schreiben einer Hausarbeit ein Rechteinhaber wird. Noch deutlicher wird die Brisanz dieses Rechtsgebietes, wenn man sich überlegt, dass vermutlich nahezu jeder Student selbst schon Urheberrechts verletzt hat, mit seinem CD-Brenner zum Beispiel. Für Praxisnähe ist also gesorgt. Die zunehmende Verbreitung von Raubkopien hat kürzlich zu gleich zwei Reform-Körben geführt - jetzt könnt Ihr Euch selbst mit dem neuen Urheberrecht beschäftigen und mal schauen, ob die Reformen wohl geeignet sind, dem Problem Herr zu werden.
Hier bekommt der Fortgeschrittene alles geboten: Übung, Examinatorium und Abschlussklausur - und das alles im deutschen und europäischen Wettbewerbs-, Energie- und Telekommunikationsrecht. Das sind - *grübel* - drei Rechtsgebiete mal zwei Rechtsordnungen mal drei Unterrichtsmethoden, das macht ganze 18 Angebote ... Hä? Naja, vielleicht habe ich mich da auch vertan - jedenfalls ist der für die Veranstaltung geplante Stoff recht umfangreich, das Sommersemester ist eher kurz und so wird es wohl im Eiltempo vorwärts gehen. Also aufpassen, sonst fährt der Zug (Verkehrsrecht gehört nicht zum Thema) ohne Euch ab.
??? Für Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht garantiert werden. Die Daten geben regelmäßig den Stand vorm Beginn des Semesters wieder. Die Benutzung der Daten geschieht auf eigene Gefahr. |
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