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Kommentar zum 4. Semester   SS 05

Das Grundstudium solltet Ihr zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen und somit die Grundlagen in den jeweiligen Rechtsgebieten erworben haben. Abschlussklausuren sollten der Geschichte angehören, denn von nun an werdet Ihr Fallklausuren schreiben. Das bedeutet die Beherrschung des Gutachtenstils und der Klausurtechnik. Die Lösung bzw. Bearbeitung von Fallklausuren ist das, was Euch in der 1. Juristischen Prüfung erwarten wird. Diesbezüglich ist das Öffentliche Recht, mit den Schwerpunkten im Allgemeinen und Besonderen Verwaltungsrecht, sehr umfangreich und examensrelevant. Das trifft ebenfalls auf das Sachenrecht, aus dem Bereich des BGB, zu. Ich empfehle Euch unbedingt, die in diesem Semester angebotenen AG's zum Verwaltungsrecht besuchen.

Nun seid Ihr soweit Euren ersten "großen Schein" zu erschlagen und zwar in der Übung zum Strafrecht bei Prof. Dr. Montenbruck. Trotz des Umfangs des Lehrstoffs in diesem Semester, ist dies eine lösbare Aufgabe. Viel Erfolg!



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