DEFO am FB Jura - Vorlesungskommentierung - SS 05 | ||||||||||
Nachdem er Euch letztes Semester schon versucht hat den Allgemeinen Teil des Verwaltungsrechts greifbar näher zu bringen, wird Prof. Krebs dieses Semester das Gleiche mit dem Besonderen Teil des Verwaltungsrechts tun. Als Anhänger des Baurechts ist eigentlich auch schon klar, an welcher Materie er dies bevorzugt tun wird. Versprochen hat er auch, mal einen Originalbauplan mit in dei Vorlesung zu bringen. Na wenn das nicht mal was ist...jetzt muss man es nur noch schaffen auch so früh aufzustehen um montags pünktlich um 8:30 Uhr in der Uni zu sein...
Lang, lang ist es her. Aber dennoch in guter Erinnerung. In der AG könnt Ihr nach Herzenslust all das anwenden, was Ihr im GK Ö-Recht III gelernt habt, Verwaltungsrecht und Formvorschriften in allen Varianten: verweigerte Baugenehmigungen, Platzverweise und was Verwaltungen noch so mit einem machen können, all das wird hier unter die Lupe genommen und von Euch darauf geprüft ob gerichtlich (mit oder ohne Vorverfahren) dagegen vorgegangen werden kann. Ihr werdet den Umgang mit den üblichen Prüfungsschemata üben, üben und nochmal üben. Hm, ja. Üben, dass ist wohl das wichtigste in dieser AG, und nebenbei hilft es Euch auch fürs aktuelle Semester, denn die besonderen Materien des Verwaltusngsrechts aus der Vorlesung werden hier lebendig gemacht. Aber Achtung! Ihr könnt Euch die Termine nicht aussuchen, zumindestens nicht völlig frei: Eine Woche vor Vorlesungsbeginn weret Ihr durch Aushang über das genaue Anmeldeverfahren unterrichtet.
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Also, Krebs nun noch zum zweiten - das was Ihr bei Prof. Krebs schon immer ansatzweise im vergangenen Semester im Allgemeinen Verwaltungsrecht gehört habt, wird er nun mit Euch vertiefen. Rechtsweg, Klagearten und vorläufiger Rechtsschutz werdet Ihr öfter zu hören bekommen, wenn er wieder mit Euch langsam, Schritt für Schritt, die Fallbesprechung übt und weiterhin felsenfest behaupten wird, dass er keinem Schema folgt und man gar nicht anfangen muss, solche auswendig zu lernen. Schließlich bringt er Euch ja bei, was "juristisches Lesen" bedeutet...
Prof. Pestalozza widmet sich auch in diesem Semester wieder dem Recht der Staatshaftung. In der Veranstaltung werdet Ihr schnell feststellen, daß nichts wirklich und erst recht nicht einheitlich und konsequent geregelt ist. Da kann ein Staatshaftungsfall bei rechtswidrigen und schuldhaftem Verhalten staatlicher Institutionen eintreten, aber auch bei nicht schuldhaftem Verhalten und sogar dann, wenn der Staat rechtmäßig handelt. Der Dozent bietet jedoch Gewähr dafür, auch diese Merkwürdigkeit zu verstehen. Das Staatshaftungsrecht ist zumeist nicht kodifiziert, es gibt aber Fragmente in den einzelnen Landesverfassungen, im BGB, den Polizeigesetzen und in den neuen Bundesländern sogar im modifiziert fortlebenden Staatshaftungsgesetz der DDR. Zur Veranstaltung sind eine verwaltungsrechtliche Textsammlung und das BGB unbedingt mitzubringen. Für Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht garantiert werden. Die Daten geben regelmäßig den Stand vorm Beginn des Semesters wieder. Die Benutzung der Daten geschieht auf eigene Gefahr. |
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