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Die neue Studienordnung?


Das Grundstudium

Die wesentlichen Änderungen der Studienordnung betreffen das Grundstudium. Aus jeweils vier Grundkursen werden drei - aber der Stoffumfang bleibt insgesamt der gleiche. Kleine Übungen gibt es nicht mehr, dafür gibt am Ende eines jeden Grundkurses je eine Abschlußklausur (Achtung: keine zweite Klausur!). Abschlußklausuren werden auch in den Grundlagenfächern angeboten. Die mehrfache Teilnahme an den Vorlesungen und den Abschlußklausuren ist möglich. Das Grundstudium hat erfolgreich absolviert, wer sieben derartige Klausuren bestanden hat, davon mindestens je eine aus dem Bürgerlichen Recht, dem Öffentlichen Recht und Strafrecht, sowie mindestens eine, höchstens zwei aus dem Gebiet der Grundlagen des Rechts. Euch wird über die bestandenen Abschlußklausuren eine Leistungsübersicht erstellt, die sämtliche Grundkurse und Grundlagenfächern umfaßt. Die bis in den November hinein fest ins Auge gefaßte propädeutische Hausarbeit im Grundstudium ist inzwischen in die "ewigen Jagdgründe" des Professoriums eingegangen. Somit wird Euch die erste Hausarbeit in der Übung im Bürgerlichen Recht im vierten Semester ereilen.


Das Hauptstudium

Die Änderungen im Vergleich zur alten Studienordnung sind eher sprachlicher Natur.

Bürgerliches Recht: Das Sachenrecht gehört offiziell bereits zur Vertiefungsphase, gleiches gilt für die Große Übung (in Zukunft wegen Wegfall der Kleinen Übung mit "Übung" ausreichend bezeichnet).

Strafrecht: Die Übung im Strafrecht gehört offiziell ebenfalls bereits zur Vertiefungsphase.

Öffentliches Recht: Neben der Übung im Öffentlichen Recht wird auch der bisherige Grundkurs IV "Besonderes Verwaltungsrecht" zukünftig zur Vertiefungsphase gehören.


Die Wahlfächer

In Zukunft werden nur noch in folgenden Bereichen Veranstaltungen zum Wahlfachstudium angeboten (Achtung: Diese Bereiche sind nicht alle deckungsgleich mit der Aufzählung in § 6 JAO. Hierzu vgl. den Bericht aus dem Fachbereichsrat!).

  1. Rechtsphilosophie und -theorie, Rechtssoziologie
  2. Rechts- und Verfassungsgeschichte
  3. Handels- und Gesellschaftsrecht
  4. Arbeitsrecht
  5. Bilanz- und Steuerrecht
  6. Wirtschafts- und Wettbewerbsrecht
  7. Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung
  8. Kriminologie, Jugendstrafrecht, Strafvollzug
  9. Europarecht und Völkerrecht

Dies bedeutet den faktischen Wegfall der bisherigen Wahlfachgruppen "Erb- und Familienrecht", "Besonderes Verwaltungsrecht" und nun auch des sozialrechtlichen Teils der Wahlfachgruppe "Sozial- und Sozialversicherungsrecht" - entgegen § 6 JAO.


Übergangsregeln

Übungen für Anfänger im Bürgerlichen Recht, Öffentlichen und Strafrecht werden letztmals zwei Semester nach Inkrafttreten der neuen Studienordnung angeboten (wohl nicht vor SS 2001). Die erfolgreiche Teilnahme an einer solchen Übung wird als erfolgreiche Teilnahme an den Abschlußklausuren der Grundkurse I und II aus dem jeweiligen Rechtsgebiet gewertet.

Teilgebiete des Rechts

Für Nebenfachstudierende gilt, daß in jedem der beiden Rechtsgebiete zwei der drei angebotenen Abschlußklausuren zu bestehen sind. Von den drei Hauptrechtsgebieten sind im Grundstudium zwei auszuwählen, im Hauptstudium ist entweder ein Rechtsgebiet zum Großen Schein zu führen oder eine Wahlfachgruppe zu studieren. Außerdem ist in beiden Fällen zusätzlich ein Seminarschein erforderlich.
Verwirrt?

Die alten und somit bislang aktuellen Studienordnungen sind im DEFO-Raum kostenlos erhältlich. Zur Enstehungsgeschichte und zu den Risiken und Nebenwirkungen der neuen Studienordnung(en) sei auf den vorstehenden Artikel verwiesen.

Lammert Wijma

(erschienen im DEFO-Info-Nr. 41 vom SS 2000)



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