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Kurzbericht von der Anhörung vor dem Ausschuß der Justizministerkonferenz zur Reform der Juristenausbildung am 10. Mai in Bonn

Am Montag, den 10. Mai, war der BFVJ zu einer Anhörung vor dem Ausschuß der Justizministerkonferenz zur Reform der Juristenausbildung in die baden-württembergische Landesvertretung nach Bonn geladen. An dieser Anhörung nahmen von seiten des Ausschusses die Leiter der Justizprüfungsämter der Länder Sachsen, Kindermann, und Baden-Württemberg, Nicklas, sowie die Ministerialbeamten Dr. Guttenberg (Baden-Württemberg), Labi (Mecklenburg-Vorpommern), Röthemeyer (Niedersachsen) und Stobbe (Nordrhein-Westfalen) teil. Als Interessengruppen waren der BFVJ, vertreten durch den Vorstand, der BAKJ und der Verein der Rechtsreferendare anwesend.

In einer kurzen Darstellung der Vorstellungen des Ausschusses zum praxisintegrierten Modell machte der Leiter der Anhörung, Herr Nicklas, folgende Hauptgründe für die Abkehr vom zweistufigen Modell deutlich: die gesparten Referendarbezüge können in die Verbesserung der Ausbildung investiert werden. im zweistufigen Modell scheiterte eine Erhöhung des CNW (Curricular-Normwert) immer wieder am Widerstand der Kultusministerkonferenz und des ZVS-Beirates; wenn man etwas "ganz Neues" machen würde, müßte man den CNW nicht erhöhen, sondern man könne ihn neu festlegen, was eine Erhöhung leichter machen würde. die derzeitige "Mammutbelastung" mit zwei Examen soll auf ein Staatsexamen mit universitärem Anteil verschlankt werden. Ziel sei bei der Reform nicht, Geld zu sparen, sondern das zur Verfügung stehende Geld rationeller einzusetzen. Von Seiten der Finanzminister bestehe nicht der geringste Druck, bei einer Reform möglichst viel einzusparen.

Vor der Anhörung hätten bereits mehrere Gespräche mit der Kultusministerkonferenz stattgefunden, bei der diese ihre grundsätzliche Zustimmung zu dem vorgeschlagenen Modell zum Ausdruck gebracht hätten; die Konferenz sähe den Reformbedarf und die Notwendigkeit einer Anhebung des CNW, wobei sie sich eine Erhöhung auf einen Wert im Bereich 2,5 bis 3,2 vorstellen könnte (derzeit liegt er bei 1,7); im Gegenzug müßten allerdings die Studierendenzahlen um 20-30% gesenkt werden.

Am 21. Mai findet ein weiteres Treffen des Ausschusses mit der Bundesjustiz- und der Bundesbildungsministerin statt, das weitere Klarheit bringen werde; ebenso werden die verschiedenen Berufsgruppen noch gehört.

Der Zeitplan des Ausschusses ist so gesetzt, daß auf der Frühjahrskonferenz der Justizministerkonferenz im Juni ein Zwischenbericht vorgelegt wird und auf der Herbstkonferenz endgültig die Entscheidung über die Verwirklichung dieses Modells fällt. Wenn diese negativ ausfällt, "ist die Reform der Juristenausbildung wohl für lange Zeit tot", wenn sie positiv ist, kann ins Gesetzgebungsverfahren eingestiegen werden. Dann soll auch ein genauer Studienplan erarbeitet werden, der pro Semester 20 bis 25 SWS umfassen soll.

In dem Modell der praxisintegrierten Ausbildung sollen die Ansätze des Ladenburger Manifestes übernommen werden. Nach diesen Ausführungen wurde der Fragenkatalog abgearbeitet, an dem sich auch die Arbeitsgruppe des BFVJ zur Reform der Juristenausbildung in ihrem "Regensburger Protokoll", das mit dem Rundbrief Nr.2/99 verschickt wurde, orientiert hatte. Für den genauen Ablauf der Anhörung soll auf das Protokoll der Anhörung verwiesen werden, das uns in Kürze zugehen wird. Der Vorstand des BFVJ hielt sich bei der Beantwortung der Fragen an die im "Regensburger Protokoll" ausgearbeitete Linie.

Einige Punkte sollen hier jedoch herausgegriffen werden: Die Erhöhung des CNW auf einen Wert von 3 würde dazu führen, daß die derzeitige Ausstattung der Fakultäten nur noch für 50% der Studierenden ausreichen würde. In der Justizministerkonferenz besteht jedoch Einigkeit, daß größere Kapazitäten geschaffen werden sollen; allerdings sei dies Ländersache, so daß man allgemein keine Zusicherungen machen könne.

An der Finanzierung des Studiums entzündete sich eine heiße Debatte. Der Ausschuß sicherte zu, daß die Ausbildung so konzipiert sein müsse, daß die Studierenden auch während des Praxisjahres BAFöG beziehen könnten; jedoch wies er von sich, mit der Reform der Juristenausbildung auch gleich die Diskussion um die unzureichende BAFöG-Regelung regeln zu können ("Daran dürfe das Modell nicht scheitern.). Von seiten der Studierendenvertreter wurde dies aber als ein gewichtiges Problem angesehen.

Bezüglich der Ausgestaltung der Praxisphase vertrat der Ausschuß die Ansicht, daß den Studierenden möglichst wenige Vorgaben gemacht werden sollten; die Studierenden sollten ihre Ausbildungsplätze selbständig suchen, es solle nur ein Notfallnetz für diejenigen geben, die selbst keinen Platz fänden. Inhaltlich sollen den Studierenden auch keine Vorgaben gemacht werden, gedacht ist im Höchstfall an eine Regelung, die vorschreibt, daß ein halbes Jahr im forensischen Bereich (Gericht, Anwalt) absolviert werden muß. Gegen diese Haltung, die auf der Vorstellung von "wissendurstigen, engagierten und verantwortungsvollen" Studierenden basiert, wendete sich der Vorstand des BFVJ und forderte wie im "Regensburger Protokoll" eine stärkere Regelungsdichte (Stationsmodell ähnlich des derzeitigen Referendariats), die auch unmotivierte Studierende in der Planung berücksichtigt.

Von Seiten der Studierenden wurde eine institutionalisierte Berufseinarbeitungsphase wegen der Zugangskontrolle der Anwälte zu ihrem Beruf strikt abgelehnt.

Nach unseren Eindrücken, die wir bei der Anhörung gesammelt haben, scheint es uns so, als ob das vorgeschlagene Modell der praxisorientierten Juristenausbildung wohl verwirklicht werden wird. Um in der weiteren Diskussion mitmischen zu können, ist es nach unserer Ansicht erforderlich, daß wir uns in der Arbeitsgruppe Gedanken machen, wie eine solche Ausbildung konkret aussehen sollte.

Wer Lust hat, daran mitzuarbeiten, soll sich bei Felix Hofmeir (, Tel.: 089/2180-2187) oder Petra Wech (0941/943-2271) melden. Wir werden dann nach einer Terminumfrage klären, wann wir uns treffen können.

München, den 17. Mai 1999

Felix Hofmeir
für den Vorstand des BFVJ



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