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 [BaföG-Reform seit 1. April in Kraft]

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Nachdem der Bundesrat die BAföG-Reform verabschiedet hatte, trat die Neuregelung des Ausbildungsförderungsgesetzes am 1. April endgültig in Kraft. Doch welche Vorteile bringen die Gesetzesänderungen den Studierenden im Einzelnen? Zuerst einmal das für die meisten sicher Erfreulichste und Wichtigste: Mehr Geld, denn die Höchstförderung steigt um über 10 Prozent von bisher 1.030 DM auf 1.140 DM, das Durchschnitts-BAföG für Studierende von 640 auf 750 DM.

Auch die Anzahl der Studierenden, die in Zukunft BAföG beziehen, dürfte sich durch die Gesetzesnovelle erhöhen, da beim Elternfreibetrag ebenfalls deutliche Veränderungen vorgesehen sind. So soll z.B. Kindergeld nicht mehr als Einkommen angerechnet werden, um zu verhindern, dass bei den nächsten Kindergelderhöhungen wieder etliche Studenten aus der BAföG-Förderung herausfallen.

Die höheren Förderungsbeträge sind jedoch nicht die einzigen Veränderungen zu Gunsten der Studierenden. Bisher sah die Auslandsförderung vor, dass ein Studium im Ausland nur für ein bis zwei Semester gefördert wurde. Um so „europäischer“ ist die neue Regelung: Im Inland begonnene und für mindestens zwei Semester durchgeführte Studien werden an jedem Studienort innerhalb der EU bis zum Abschluss gefördert. Profitieren werden die Studierenden auch von der neuen Obergrenze bei den Rückzahlungen der Darlehensanteile. Diese Grenze liegt jetzt bei 20.000 DM, früher waren es 30.000 DM.

Eine weitere Änderung ergibt sich im Zuge der Umstrukturierung der Studiengänge in Bachelor- und Masterstudiengänge. Die Förderung bleibt auch dann bestehen, wenn der Bachelorstudiengang und der darauf folgende Masterstudiengang nicht fachidentisch sind.

Wer sich eingehender über die Neuerungen in punkto BAföG informieren möchte, der wende sich an das Amt für Ausbildungsförderung (Behrenstr. 40/41, 10117 Berlin-Mitte, Tel. 030 / 202 450). Lohnenswert ist auch der Besuch der Internet-Seite: www.bafoeg-rechner.de.

Bernd Wannenmacher

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