Mit dem Schlagwort Komplexitätssteigerung sind die Diagnosen des vorangegangenen Kapitels auf einen abstrakten Nenner zugespitzt. Regulierung ist - sofern die Diagnosen zutreffen - gezwungen, damit umzugehen. Regulierung tendiert - dies war bereits in den Prämissen der Arbeit (siehe Kapitel 2) enthalten - unter diesen Bedingungen selbst zu erhöhter Komplexität: Ihre Aufgaben wachsen, statt zu schrumpfen; gleichzeitig werden die traditionellen Regulierungsinstrumente, da unterkomplex, immer stumpfer.
Aus explizit systemtheoretischen Voraussetzungen hat Frank Marcinkowski (1993) eine Reihe von Schlußfolgerungen für die Regulierungsdebatte gezogen. Er schlägt den Einsatz reflexiven Rundfunkrechts zum Zwecke kontextueller (Rundfunk-)''ßteuerung vor und bietet auf diese Weise eine Möglichkeit an, den Steuerungsbegriff zu retten. Damit kommt er in gewisser Weise Medienrechtlern wie Wolfgang Hoffmann-Riem entgegen, die am Ziel einer solchen Steuerung generell festhalten wollen; Hoffmann-Riem (1995) plädiert jedoch für den Rückzug auf die Regulierung der Selbstregulierung, also für explizit reflexiv werdende Regulierungsmodelle. Das - auch von Hoffmann-Riem geteilte - Modell einer dualen Informationsordnung, in dem die public service-Idee des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aufgehoben werden könnte, hat u. a. Herbert Kubicek (1995a) in die Debatte gebracht. Sie verallgemeinert das Doppelspiel von privat-kommerziellen und öffentlich(-rechtlich)en Medien für die heraufziehende digitale Medienwelt.