Das kommende Jahr steht im Zeichen der Wahlen. Am 14. und 15. Januar 2003 werden die zentralen Gremien gewählt. Der Countdown läuft seit der Bekanntmachung des zentralen Wahlvorstands über die Neuwahl der Mitglieder des Akademischen Senats einschließlich dessen Erweiterung sowie der universitären Mitglieder des Kuratoriums (gemeint ist das ruhende Kuratorium gemäß § 64 BerlHG). Die Listen mit den Wahlvorschlägen waren bis zum 26. November beim zentralen Wahlvorstand einzureichen.
Universitäre Wahlen sind kompliziert, da viele Vorschriften greifen. Neben den Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes gilt es, die Verordnung über Grundsätze des Wahlrechts an den Hochschulen des Landes Berlin und die FU-Wahlordnung zu beachten. Der Leitfaden zu den Hochschulwahlen wird von der Geschäftsstelle des zentralen Wahlvorstandes herausgegeben und gibt Antwort auf viele Fragen
Im Sommersemester 2003 läuft die Amtszeit des bisherigen Präsidiums aus. Die Neuwahl des Präsidenten/ der Präsidentin sowie des Ersten Vizepräsidenten/der Ersten Vizepräsidentin ist für den 4. Juni 2003 vorgesehen. Für beide Ämter sind der Akademische Senat und das Kuratorium vorschlagsberechtigt.
In der Woche nach Ostern sollen die Wahlvorschläge verabschiedet werden. Da der/die neu gewählte Präsident(in) für die Ämter der weiteren Vizepräsident(inn)en ein Vorschlagsrecht hat, wird das neue Präsidium im Juli 2003 feststehen.
Beate Hammers