Die Arbeitsgruppe ist zu einem sehr positiven Evaluationsergebnis gekommen, äußerte sich Prof. Dr. Detlef Müller-Böling, Leiter des Centrums für Hochschulentwicklung (CHE), jüngst auf einer Pressekonferenz anlässlich des Abschlussberichts im Präsidialamt. So hatte eine externe Arbeitsgruppe unter Vorsitz Müller-Bölings das Erprobungsmodell der Freien Universität Berlin im Auftrag des Akademischen Senats evaluiert. Auf der Grundlage des über siebzig Seiten langen Berichts beschloss der Akademische Senat mit großer Mehrheit, das Erprobungsmodell um zwei weitere Jahre bis Dezember 2004 zu verlängern. Nun ist Wissenschaftssenator Thomas Flierl (PDS) am Zug.
Prof. Müller-Böling
Das Reformmodell ist in die Spitzengruppe Deutschlands einzuordnen, lobte Müller-Böling. So sei es der Freien Universität gelungen, gegenüber dem Staat mehr Autonomie zu erlangen und Entscheidungsverfahren zu vereinfachen und zu verkürzen. Besonders positiv beurteilt der Bericht die Funktion und die Arbeit des radikal verkleinerten Kuratoriums, das aus Vertreter/innen der universitären Statusgruppen, aber auch aus Repräsentanten der Wissenschaft und Gesellschaft besteht. Durch eine klarere Aufgabenverteilung zwischen Kuratorium, Präsidium und Akademischen Senat hat sich auch die Sitzungszeit der Gremienmitglieder deutlich verkürzt, hebt Müller-Böling hervor und rechnet geschwind aus, dass sich seit Einführung der Teilgrundordnung 1999 die Tagungszeit der Gremien um 1,5 Personenjahre verringert habe. Es habe sich gezeigt, dass die Stärkung der Positionen des Präsidiums und auf Fachbereichsebene der Dekanate sich positiv ausgewirkt habe, meint Müller-Böling.
Die Arbeitsgruppe empfiehlt dringend, das Modell in jedem Falle fortzuführen und spricht sich für eine noch konsequentere Aufgabenteilung zwischen den Organen und Gremien aus. Der Staat müsse sich noch weiter aus der Detailsteuerung der Hochschulen zurückziehen und sich auf seine Rechtsaufsicht beschränken. So schlägt die Arbeitsgruppe vor, das Recht zur Berufung neuer Professoren von der Wissenschaftsverwaltung auf die Universitäten zu übertragen.
Die Freie Universität praktiziert seit dem 1. Januar 1999 neue Formen der Leitung und Kooperationen in den Organen und Gremien der Akademischen Selbstverwaltung. Kern des Erprobungsmodells ist die Teilgrundordnung, die auf zunächst vier Jahre befristet ist und auf
§ 7 a BerlHG basiert.
Der Bericht steht unter www.fu-berlin.de im Netz.
Felicitas von Aretin
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