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[Ehrenwörter haben kurze Beine]

Er taugt nicht zur Aufklärung bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch, und den Leichtathleten Dieter Baumann konnte er vom Dopingverdacht auch nicht befreien: Der so genannte „Lügendetektortest”. Und für den Einsatz als Beweismittel in Strafverfahren ist er nach einem Beschluss des BGH „völlig ungeeignet”. In Polizeiverhören, und zur testweisen Überprüfungen von „Ehrenwörtern” bietet er aber durchaus nützliche Anwendungsfelder.

„Die Logik der Untersuchungsmethode mit dem so genannten Lügendetektor ist im Grunde in Ordnung”, sagt Dr. Klaus-Peter Dahle aus der Arbeitsgruppe um den FU-Psychologen Prof. Dr. Max Steller, auf deren Gutachten der Beschluss des Bundesgerichtshofes vom Dezember 1998 fußt und für das Steller am 24. September den „Deutschen Psychologie-Preis” des Jahres 2000 erhielt. „Aber es gibt Fallkonstellationen, in denen man die ermittelten Ergebnisse genau falsch herum interpretiert.” Bei einem solchen Test misst der Polygraph oder Lügendetektor nicht nur Atemtiefe und -frequenz, sondern auch Blutdruck und Leitfähigkeit der Haut, die sich u.a. durch „Angstschweiß” erhöht, und dokumentiert dadurch, wie stark die Person auf einen bestimmten Reiz, z.B. eine peinliche Frage, reagiert. Die „typische” Reaktion eines Lügners gibt es bei diesem Test aber nicht: Manch einer lässt sich nur wenig aus der Ruhe bringen, ein anderer reagiert hoch nervös. Mit dem Lügendetektor kann man also lediglich die Reaktionen einer Person auf verschiedene Fragen miteinander vergleichen. Die Kunst ist es daher, aus individuellen Reaktionsvergleichen des Befragten Rückschlüsse auf seine Schuld oder Unschuld zu ziehen.

FU-Pressedienst Wissenschaft

[Info]

Dr. Klaus-Peter Dahle,
Telefon: 030-8445-1417,
E-Mail: dahle@zedat.fu-berlin.de

Prof. Dr. Max Steller,
Telefon: 030-8445-1420,
E-Mail: msteller@zedat.fu-berlin.de

Institut für Forensische Psychiatrie
Limonenstr. 27
12203 Berlin

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