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Kommentar zum 6. Semester   WS 99 / 00

Speziell für das 6. Semester gedachte Veranstaltungen gibt es zwar (wie schon seit Studentengedenken) wieder einmal nicht, auf unseren Kommetar braucht Ihr aber trotzdem nicht zu verzichten. Denn laut § 12 IV der Studienordnung sind sowohl die "Grundzüge der Freiwilligen Gerichtsbarkeit" als auch die "Grundzüge des Insolvenzrechts" vorgesehen. Daher ist uns dieses Semester regelmäßig eine eigene Kommentierung wert. Wir halten uns eben an die Studienordnung!

Außerdem haben wir so die Gelegenheit, Euch ein paar allgemeine Hinweise zu geben. Wie zum Beispiel den, daß man sich - sofern man die großen Scheine schon erlegt hat - intensiv um die Wahlfachgruppe kümmern und dort vielleicht ein Seminar besuchen sollte. Daß man diese Phase des Studiums nutzen sollte, um nach der dumpfen Schein- und vor der dumpfen Examensplackerei etwas Atem zu schöpfen und den eigenen wissenschaftlichen Neigungen nachzugehen. Daß man sich aber auch frühzeitig über die Art der eigenen Examensvorbereitung (mit od er ohne Rep; gegebenenfalls mit welchem) Gedanken machen sollte.

Und wer auf das Insolvenzrecht absolut nicht verzichten möchte: An der HU kann man montags von 18 - 20 h eine entsprechende Vorlesung besuchen (UL 9, 208; bis 6. 12., da nur 1 SWS).





Für Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht garantiert werden. Die Daten geben regelmäßig den Stand vorm Beginn des Semesters wieder. Die Benutzung der Daten geschieht auf eigene Gefahr.



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