DEFO am FB Jura - Vorlesungskommentierung - WS 99/00 | ||||||||||||||
Und wieder tritt sie an, die Wunderwaffe des Fachbereichs im Kampf gegen das Imperium des kommerziellen Repetitorenunwesens. Diesmal in der Besetzung Armbrüster/Calliess/Ebel. Hierbei ist Dr. Armbrüster für den Allgemeinen Teil und das Allgemeine Schuldrecht, Dr. Calliess für das Besondere Schuldrecht und Prof. Ebel für das Sachenrecht zuständig. Da das ganze unter "Wiederholung und Vertiefung" firmiert, mutet es indes zunächst vielleicht merkwürdig an, dass man nach Auskunft von Dr. Calliess "materiellrechtliche Kenntnisse nur exemplarisch" vermitteln will. Aber das Konzept klingt erfolgversprechend: Anstelle im Modus der Grundkurse nochmals in Details zu versinken (ein Fehler, den der Kommentator seinerzeit in den von ihm besuchten Uni-Repetitorien feststellen konnte) sollen die übergreifenden Strukturen und Grundbegriffe des Bürgerlichen Gesetzbuches vermittelt werden. Dabei sollen sich problemkreisbezogene, abstrakte Darstellungen und Fallösungen abwechseln. Dies ist zu begrüßen, wenngleich ehrlicherweise von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern verlangt werden muss, sich die jeweils fehlenden materiellrechtlich Grundkenntnisse dann im Selbststudium anzueignen. Diese Leistung indes kaufen viele gerne bei kommerziellen Repetitorien ein (beispielhaft sei hier Alpmann und Schmidt genannt). Der unmittelbare Wettstreit mit den kommerziellen Repetitorien wird insoweit verlassen. Dies ist jedoch zu begrüßen. Denn universitäre Examensvorbereitung muss nicht bedeuten, dass der Kandidatin und dem Kandidaten die lästige Beschäftigung mit dem Stoff weitgehend abgenommen wird. Wenn das Konzept durchgehalten werden kann (woran gewisse Zweifel angesichts der Realitäten nicht unangebracht sind), können wir einen Quantensprung in der universitären Examensvorbereitung feststellen. Wohlan!
Ein Examinatorium ist die Simulation einer mündlichen Prüfung im Gespräch zwischen Professor und Student. Der Realität im ersten Examen entspricht es, dass hierbei Fälle durchgelöst werden und dabei die eine oder andere abstrakte Frage dazwischengeworfen wird. Der sparsamen Ankündigung des Dozenten lässt sich darüber hinaus noch entnehmen, dass die Fälle in ihrem Schwierigkeitsgrad denjenigen des ersten Staatsexamens entsprechen werden (sinnvoll!) und dass die Teilnehmer Bereitschaft zeigen müssen, sich an der Lösung der Fälle zu beteiligen (logisch!). Mehr als dies kann folglich auch diese Kommentierung nicht bieten außer dem nachdrücklichen Hinweis, dass die Angst vor der Blamage ein schlechter Ratgeber bei der Examensvorbereitung ist. Wer meint, sein Gesicht bis zum Tag X wahren zu müssen, wird dort zumeist ein um so deutlicheres Waterloo erleben. Also kann an dieser Stelle nur empfohlen werden, dieses Ausbildungsangebot auch dann schon anzunehmen, wenn man von der eigenen Examensfestigkeit noch nicht restlos überzeugt ist (unter uns: das ist man sowieso nie...).
Als Richter am bisherigen Berliner Senat des Bundesgerichtshof (jetzt Leipziger Senat) verfügt Prof. Horstkotte über intime Kenntnisse der Rechtsprechung des höchsten ordentlichen Gerichtes in Strafsachen. Der Dozent wird daher nicht nur veröffentlichte, sondern auch unveröffentlichte Entscheidungen besprechen und mit den Teilnehmern diskutieren. Bei der Auswahl der Themen wird einer der Schwerpunkte auf den Zusammenhängen zwischen materiellen Vorschriften und dem Strafprozeßrecht liegen.
Frisch habilitiert springt Privatdozent Dr. habil. Müller den Studierenden in ihrer strafrechtlichen Examensvorbereitung bei. Wahrlich ein Hoffnungsschimmer am schmalen (aber sich ausdehnenden) Firmament des universitären Beitrags zur Examensvorbereitung. Wer Dr. Müller bis zum 5. Semester nicht erlebt hat, hat sich einige interessante Vertiefungsveranstaltungen im Pflichtfach Strafrecht entgehen lassen. Hier bekommt man aber noch einmal die Chance im Rahmen einer Wiederholung des Strafrecht AT (sowie Teile des BT) die Probleme verständlich erklärt zu bekommen, die bisher nur teletubbyartige Geräusche auslösten (»oh, ooh«). Aus seinen Arbeitsgemeinschaften und Colloquien bringt Dr. Müller jedenfalls den Ruf mit, auch an Komplexität kaum zu übertreffende Kernprobleme der AT-Dogmatik klar darstellen zu können. Es wird auch diesmal wieder damit zu rechnen sein, daß der Dozent die Teilnehmer der Veranstaltung aktiv in deren Gestaltung einbezieht.
Grundrechte...was war das doch gleich? Ja, die stehen irgendwie vorne im Grundgesetz, erinnert Ihr Euch sicher noch aus der Vorlesung des zweiten Semesters. Für das Examen muß man aber doch etwas genauer Bescheid wissen. Daher bietet diese Veranstaltung eine gute Gelegenheit, seine diesbezüglichen Kenntnisse aufzufrischen und zu vertiefen. Prof. Kunig, selbst Mitherausgeber eines bekannten Grundgesetzkommentares, ist dafür sicher der richtige Mann. Neben aktuellen Fällen wird Prof. Kunig sicher auch die Dogmatik der Grundrechte sowie ihre prozessuale Geltendmachung wiederholen. Zur vertieften Vorbereitung auf das Examen empfehlenswert.
Prof. Krebs bietet in diesem Semester gemeinsam mit Prof. Kunig eine Vertiefungsveranstaltung im Öffentlichen Recht für Studierende der höheren Semester an. Die Veranstaltung von Prof. Krebs wird sich dabei hauptsächlich mit Fällen aus dem Staatsorganisationsrecht befassen. Staatsorga- was? Ja, liebe Kinder, es handelt sich um jene wundervollen Fälle, die in Eurem ersten Semester (evtl. wie bei mir zu sehr früher Morgenstunde?) besprochen wurden... Wird wohl höchste Zeit, mal wieder etwas dafür zu tun, oder? Mit Prof. Krebs habt Ihr genau den richtigen Mann für diesen Fall erwischt. Auch wenn die Veranstaltung am späten Tag (18-20 h) stattfindet, solltet Ihr in jedem Fall hingehen, denn der Dozent wird wie gewohnt locker und mit etwas Ironie die Fälle präsentieren und besprechen. Allen Examensstreßgeplagten sei dieses "Abendschmankerl" empfohlen, um den Kopf auf angenehme Weise mit nützlichen Informationen zu "füttern", denn diese zugegebenermaßen manchmal etwas trockene Materie läßt sich in einer lebendigen Vorlesung allemal besser wiederholen als aus einem Buch...
Das Examinatorium von Dr. Bültmann ist schon seit vielen Jahren ein Klassiker. Dr. Bültmann ist aufgrund verschiedener Tätigkeiten, so unter anderem als hauptamtlicher JPA-Prüfer und derzeit als Präsident des Berliner Finanzgerichts, ausgesprochen erfahren im Öffentlichen Recht. Im Gegensatz zu anderen Dozenten versteht es Dr. Bültmann auch, diese Kenntnisse verständlich zu vermitteln. Diese Veranstaltung ist sowohl für den Pflichtfachstudenten als auch für den Wahlfachstudenten besonders geeignet, da es neben dem Bereich des Allgemeinen Verwaltungsrechts und des Verwaltungsprozeßrechts, welche die Schwerpunkte der Veranstaltung darstellen, auch um Grundrechte und ausgewählte Bereiche des Besonderen Verwaltungsrechts geht, die auch in die Wahlfachgruppe hineinreichen. Aufgrund der ruhigen und bedachten Art des Dozenten kann man sich ruhig trauen, auch aktiv mitzuarbeiten, da einem einerseits nicht gleich der Kopf abgerissen wird und Dr. Bültmann andererseits sowieso jeden mal drannimmt. Neben der Fallbesprechung bietet der Dozent regelmäßig auch mehrere Prüfungssimulationen an. Insgesamt also ein Highlight und absolutes Muß vor dem Examen!
ine der wenigen Veranstaltungen an unserem Fachbereich, die tatsächlich zur Examensvorbereitung geeignet sein könnte. Achtung, hier ist aufpassen angesagt, Prof. Sedatis legt Wert auf Mitarbeit und vielleicht ist es die letzte Chance, sich ein paar Einzelheiten zum Kapitalgesellschaftsrecht einzuprägen. Allen, die sich bisher nicht damit beschäftigt haben und die nun das Gefühl plagt, das Personengesellschaftsrecht wäre unter den Tisch gefallen, obwohl es doch eigentlich Lieblingsspielwiese des Dozenten ist, sei gesagt, daß ein ebensolches Repetitorium jeweils im Wechsel stattfindet, folglich ist das Personengesellschaftsrecht wieder im Sommersemester an der Reihe. Man besuche die Veranstaltung zahlreich.
Repetere - wiederholen, wiederholen, wiederholen. An dieser Stelle soll das Repetitorium (und eben nicht Repititorium) von Herrn Prof. Dr. Germelmann beschrieben werden. Es ist daher angebracht, beispielhaft eine Kommentierung aus dem letzten Wintersemester zu repetieren: Sein Repetitorium ist die falsche Wahl für den Ahnungslosen, der erstmals lernen will. Es ist jedoch die beste Wahl für den Examenskandidaten, der das früher Gelernte wiederbeleben will. Und ergänzen. Und aktualisieren. Und für die mündliche Prüfung lernen. So viel auf einmal? Ja, nach folgendem Prinzip: Ein Fall aus aktuellen Zeitschriften oder der Richtertätigkeit von Prof. Germelmann wird geschildert. Wer Lust hat, kann sich dazu äußern. Ohne unterbrochen zu werden. Danach Meinung und Lösung anderer Teilnehmer. Mit freundlicher Schlußbemerkung durch den erfahrenen Richter, Dozenten und Prüfer. Oft Querverbindungen zu oder Vergleiche mit verwandten Bereichen des Arbeitsrechtes. Und immer Offenheit für eigene Fragen. Wer da nicht hingeht, ist selber schuld. (DEFO-Info WS 98/99) Prof. Dr. Germelmann hat für jeden Studi ein offenes Ohr, immer auch über den arbeitsrechtlichen Tellerrand hinaus - lange Gespräche u.a. vor unserem Raum 1118 sind keine Seltenheit.
Mal wieder ein Highlight für Studierende des Wahlfaches IX. Prof. Wilke, hauptberuflich tätig als Vorsitzender Richter eines Senates am OVG und Präsident des OVG, hält ein Repetitorium ab über das Bauordnungs- und Planungsrecht. Intime Kenntnisse der Berliner Rechtsprechung und der Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes sind also zu erwarten. Dabei will Prof. Wilke nicht nur das Bauplanungsrecht repetieren bzw. repetieren lassen, wie manch einer wohl bei flüchtigem Lesen der Veranstaltungsüberschrift gedacht hatte, sondern will sich auch dem sonstigen Planungsrecht widmen. Interessant scheinen Prof. Wilke zum einen das Bundesfernstraßengesetz und das Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz (wer das schon ohne zu stolpern lesen kann, scheint für die Wahlfachgruppe tauglich!), aber auch die im Verwaltungsverfahrensgesetz versteckten §§ 72 ff.. Eine gute Einarbeitung in die Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses, die von vielen Studierenden für mysteriös gehalten wird, ist somit gesichert. Dabei zeigt bereits ein Vergleich mit der Prüfung eines Bebauungsplanes, daß gar nicht viele Unterschiede im Aufbau bestehen. Überhaupt ist zu hoffen, daß diese Veranstaltung vielen Studierenden darüber Aufschluß geben kann, daß das Verwaltungsrecht mitnichten unsystematisch, unlogisch und daher ungeliebt ist (hier schreibt ein Fan). Hier kann man sich also hervorragend für die Klausuren, die mündliche Prüfung und darüber hinaus für diesen Teil der Wahlfachgruppe fit machen.
Was ein Examinatorium ist, muß man ja niemandem erklären. Und daß ein Examinatorium in der Wahlfachgruppe etwas ganz besonderes ist, auch nicht. Also kriegt der Veranstalter dieses Examinatoriums von uns den Bundesverdienstkeks und Ihr die unbedingte Empfehlung hinzugehen. Für Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht garantiert werden. Die Daten geben regelmäßig den Stand vorm Beginn des Semesters wieder. Die Benutzung der Daten geschieht auf eigene Gefahr. |
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