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5. Semester - Öffentliches Recht   WS 99 / 00


Lecheler - Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene   (09 055 Ü)

Der (vielleicht letzte??) große Schein winkt! Er will erschlagen werden! Schwierig, schwierig. Ihr hattet ja bestimmt schon viel "Spaß" mit der Ferienhausarbeit. Wer dachte, ein Factory-Outlet-cite hätte etwas mit "shoppen" oder Spaß zu tun, wurde eines besseren belehrt...

Auf alle, die sich mit der Frage, ob eine Nachbargemeinde gegen einen Bebauungsplan antragsbefugt ist, herum geplagt haben, warten jetzt die Klausuren. Ein abgeschlepptes Auto, eine zurückgezogene Gewerbeerlaubnis oder gar zwei Beamte, die sich im Kampf um eine Beförderung "bekriegen", all das dürfte wohl in der Übung auf Euch warten.

Bei Prof. Lecheler ist in jedem Fall genaues Hinhören und Mitdenken erforderlich, neigt der gute Mann doch leider manchmal etwas zur Vergeßlichkeit und zitiert Normen von "anno dazumal" oder wundert sich, daß einige Seiten im Sartorius "fehlen"... Wenn man das aber nicht so eng sieht, kann man mit der netten, ruhigen Art des Dozenten durchaus klarkommen, auch wenn dieser manchmal etwas "zerstreut" wirkt. Nichtsdestotrotz müßt Ihr die Zähne zusammenbeißen und Euch ausgiebig mit dem besonderen Verwaltungsrecht beschäftigen! Viel Erfolg!



Heintzen - Staatshaftung   (09 054 V)

Das Staatshaftungsrecht ist kompliziert sowie examensrelevant. Dies und die Tatsache, dass Staatshaftungsrecht nur selten gelesen wird, sollte man bei der Stundenplanerstellung bedenken. Für die sinnvolle Teilnahme sind die Grundkurse I-III und insbesondere Art. 14 GG unverzichtbar. Ohne diese Kenntnisse wird es schwer, den Ausführungen zur Amtshaftung, zur Haftung aus enteignungsgleichem und enteignendem Eingriff, zum Folgenbeseitungsanspruch und vielem mehr folgen zu können. Auch soll auf die europarechtlichen Bezüge des Staatshaftungsrechts (Francovich-Rechtsprechung des EuGH) eingegangen werden.

Mit Prof. Heintzen erwartet Euch ein sehr motivierter und frischer Dozent. Hier werden keine Monologe gehalten, sondern Wert auf Mitdenken gelegt. Mit Fragen des Dozenten darf und muss daher gerechnet werden. Jeder sollte sich nun überlegen, ob man erst auf den Repetitor warten möchte, um sich diesen wichtigen Stoff anzueignen. Als Literatur ist Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, zu empfehlen. Wer tiefer einsteigen möchte, sei auf den Klassiker schlechthin, Ossenbühl Staatshaftungsrecht, verwiesen.





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