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5. Semester - Strafrecht   WS 99 / 00


Montenbruck - Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene   (09 050 Ü)

Ein Mann, ein OH-Projektor. Dies ist die Kurzfassung zur Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene.

Ein Mann, ein OH-Projektor, 3 Klausuren, 2 Hausarbeiten, Strafrecht besonderer Teil, mittlerer Schwierigkeitsgrad. Der Rest ist Geschichte:

Positiv hervorzuheben ist, daß Prof. Montenbruck bereits bei den Übungsfällen komplexe und unterschiedlichste Fälle behandelt, die allerdings in keiner unmittelbaren Beziehung zu den gestellten Klausuren standen. Ob die Erklärungen des Dozenten stets zum erwünschten Durchblick gereichen, wird wohl jeder am eigenen Verstand nachprüfen müssen; mehrere Meinungen sind vertretbar. (Info SS 1996).

Monty Pythons Flying Circus: 'And now for something completely different:...' Die Ängste im Hinblick auf die Endabrechnung der Grundkurse im Strafrecht werden euch dadurch vielleicht etwas genommen, daß ihr dabei von Monti fit gemacht werdet. In ihm habt ihr einen engagierten Dozenten erwischt, der mit seinem Theorienfaible zwar anspruchsvolle Klausuren erwarten läßt, aber auch in der Korrektur faire Beurteilungen zustande bringt... (Info SS 1992)

Der lässig-lockere, souveräne und leicht unterkühlte Vortragsstil läßt im übrigen die Vorlesung selten langweilig werden. (Info WS 1987/88)

Auch heute noch eine Veranstaltung, die man besuchen sollte.



Kretschmer - Arbeitsgemeinschaft im Strafverfahrensrecht   (09 052 AG)

Die bisherigen Veranstaltungen von Dr. Kretschmer gehörten definitiv zu den Fortgeschrittenenveranstaltungen mit dem besten Ruf. Die Vertiefungsarbeitsgemeinschaften im materiellen Strafrecht waren für AGs stets mehr als hervorragend besucht. Um so begrüßenswerter ist es, daß uns Dr. Kretschmer auch nach Abschluß seiner Promotion erhalten bleibt und nunmehr wohl die Weihen eines Hochschullehrergrades anstrebt.

In der vorliegenden Arbeitsgemeinschaft will Dr. Kretschmer ausgewählte strafprozessuale Probleme behandeln, insbesondere aus dem Bereich der Zwangsmaßnahmen und der Beweisverwertungsverbote. Die Teilnehmer sollten möglichst bereits über Grundkenntnisse im Strafverfahrensrecht verfügen. Beiden Themenbereichen, die der Dozent in den Mittelpunkt seiner Veranstaltung stellen will, entstammten in der jüngsten Vergangenheit die gefürchteten strafprozessualen Zusatzfragen im schriftlichen Examen.

Zusammenfassend kann man die Empfehlung zu dieser Veranstaltung auf die Kurzformel bringen: Vernachlässigtes Rechtsgebiet + Kleingruppenveranstaltung bei Dr. Kretschmer -> UNBEDINGT EMPFEHLENSWERT!





Für Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht garantiert werden. Die Daten geben regelmäßig den Stand vorm Beginn des Semesters wieder. Die Benutzung der Daten geschieht auf eigene Gefahr.



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