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5. Semester - Zivilrecht   WS 99 / 00


Sedatis - Grundzüge des Gesellschaftsrechts (Gesellschaftsrecht I)   (09 057 V)

Wäre Kriemhild ein bißchen nachgiebiger gewesen, wäre sie vielleicht nicht Witwe geworden. Hätte sie eben Brunhild zuerst in die Kirche gelassen. Allerdings handelt es sich bei dem Streit der beiden hohen Damen um den Vortritt in die Kirche nicht wirklich um Gesellschaftsrecht. Denn schließlich ist das Gesellschaftsrecht nicht das gesellschaftliche Recht des Vortritts in die Kirche. Außer vielleicht, Kriemhild und Brunhild hätten bei dieser Gelegenheit eine GmbH zum Bau von Kirchentüren gegründet. Jedenfalls wäre das vernünftig gewesen. Selbst ist die Frau. Na - egal. Jedenfalls wird Euch Prof. Sedatis in diesem Semester die Personengesellschaften vorstellen, also BGB-Gesellschaft, OHG und KG. Dabei habt Ihr wirklich Glück mit der Person des Professors. Sedatis ist nicht nur im Stande, den Stoff didaktisch aufzubereiten, sondern auch, Interesse zu wecken. Im übrigen kann auch in einer Klausur mal eine Gesellschaft vorkommen. Also hin!



Schmitt - Recht der Arbeitsverhältnisse und Grundzüge des kollektiven Arbeitsrechts   (09 058 V)

Student: Wie, Arbeitsrecht? Ist das nicht Wahlfach? Was soll das und insbesondere ich damit?

DEFO: Zu dieser Anfrage ist wie folgt Stellung zu nehmen:

Zu 1) Im Prinzip ja, aber nicht vollständig (Radio Eriwan lässt grüßen...). Ähnlich wie im Baurecht wurde hier ein Rechtsgebiet sicherheitshalber und zwecks Verwirrung aller Beteiligten auf den Pflichtfach- und Wahlfachbereich verteilt. Und zwar folgendermaßen: Das Individualarbeitsrecht ist Pflichtfachstoff, ebenso wie die Grundzüge des kollektiven Arbeitsrechts. Details und Feinheiten des letzteren werden nur den Anhängern der WfG VI abverlangt.

Zu 2): Prof. Schmitt wird mit Euch zunächst das Individualarbeitsrecht, also das Recht der Arbeitsverhältnisse behandeln. Hier geht es um die Begründung des Arbeitsverhältnisses (sprich: den Abschluss des Arbeitsvertrages), dessen Inhalt und die Folgen bei Leistungsstörungen, die Haftung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer und das (meist dicke) Ende des Arbeitsverhältnisses. Hier gibt es viel zu entdecken. Zum einen, dass die fundierte Kenntnis des allgemeinen Schuldrechts die halbe Miete im Individualarbeitsrecht ist. Dann nette Kürzel wie AN, AG, ArbG und LAG. Und schließlich, daß das Arbeitsrecht - neben dem Deliktsrecht - eine der größten Bastionen des Richterrechts darstellt. Für Euch heißt das, dass Ihr nur mit dem Gesetz herzlich wenig anfangen könnt...

Im kollektiven Arbeitsrecht befaßt Prof. Schmitt sich und Euch mit den - auch politisch immer wieder hochbrisanten - Themen Tarifvertragsrecht, Arbeitskampfrecht sowie Betriebsverfassung und Mitbestimmung. Wer hier Interesse verspürt, kann diese Neigungen später in der WfG VI vertiefen. Wer nicht, der hat wenigstens etwas für die juristische Allgemeinbildung getan.





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