DEFO am FB Jura - Vorlesungskommentierung - WS 04/05 | ||||||||||||||
Minderjährigkeit, Vertretung und der berühmte, nun nicht mehr so neue "§ 280 I BGB" werden im Zentrum dieses Repetitoriums liegen. Diese Bereiche des BGB sind zwar Gegenstand der ersten Semester im Studium, verlieren deshalb aber nicht an Examensrelevanz. Die Probleme des Allgemeinen Teils lassen sich sehr gut mit anderen Fragen aus dem BT des BGB kombinieren. Entsprechend legt Prof. Armbrüster auch sein besonderes Augenmerk auf Aufbaufragen und dem Denken in Strukturen und Zusammenhängen. Wegen der späten Uhrzeit, könnte man Bedenken bezüglich der eigenen Aufnahmefähigkeit haben, welche jedoch mit Blick auf den lebhaften und jungen Dozenten getrost verworfen werden können.
Mal wieder seinem Lieblingsgebiet zugewendet hat sich Professor Schirmer. Was könnte es auch Schöneres geben als das Sachenrecht.? Zweck dieser Veranstaltung ist es, das Wissen im Bereich des Mobiliar- und Immobiliarsachenrechts anhand klassischer und aktueller Fälle zu wiederholen und zu vertiefen. Dazu kann man eigentlich nur sagen: Wer nicht hingeht, wenn die Uni schon mal Repetitorien anbietet, ist selbst Schuld. Schließlich werdet ihr im Examen auch seltener von Repetitoren geprüft (die ja auch mal Rechtsanwälte sein können) als von Euren Professoren, die Klausuren stellen und Euch unter Umständen in der mündlichen Prüfung begegnen. Und Schirmers Lieblingsgebiet ist nun mal das Sachenrecht.
Lange Reiter (das sind die Veranstaltungsinformationen links vom Text) zwingen zu langen Kommentierungen, damit nicht wenige Zeilen Text neben einem 20zeiligen Reiter stehen. Das ist layouttechnisch unschön. Hilfsweise lässt sich natürlich ein lustiger Comic einschmuggeln, der mittels komplizierter Technik, die keine Sau versteht (aber wer kann auch erklären, wie ein Handy oder auch nur ein altmodisches Telefon wirklich funktioniert), im Text platziert wird, so dass dieser mächtig aufgebläht ist. Denn den Inhalt des Examinatoriums muss ich nicht kommentieren, der ergibt sich aus dem hübschen Titel, und für die Examensrelevanz steht die Veranstaltungsform; außerdem schwöre ich, dass Ihr das braucht.
Obwohl als Pflichtfachveranstaltung betitelt, richtet sich dieses Repetitorium genauso an Studierende der Wahlfachgruppe Arbeitsrecht. Es werden Fälle auf Examensniveau besprochen, die Euch die nötigen Kenntnisse sowohl für arbeitsrechtliche Klausuren als auch für "normale" Zivilrechtsklausuren mit arbeitsrechtlichen Problemen vermitteln. Natürlich seid Ihr dann auch auf den arbeitsrechtlichen Teil der mündlichen Prüfung im gemischten Recht bestens vorbereitet. Dozent ist Dr. Schleusener, Richter am Arbeitsgericht, zurzeit abgeordnet an das BAG. Den Frauen unter Euch muss ich die Veranstaltung nicht erst empfehlen, denn die weibliche Hörerschaft pilgert ohnehin in Scharen zu den Veranstaltungen des "Robert Redford des Fachbereichs". Allen Anderen muss der juristische Inhalt reichen, aber der lohnt sich auch.
Zu Prof. Geppert und Prof. Marxen muss man sicher nichts mehr schreiben, weil sie allen Examenskandidaten bekannt sein werden. Die beiden Dozenten sind mit Sicherheit Garanten für eine hervorragende Veranstaltung. Die erste Hälfte der Vorlesung werden von Prof. Geppert in der FU angeboten, während ab dem 17. Dezember Prof. Marxen in der HU unterrichten wird. Bei Prof. Geppert werden Eigentums- und Vermögensdelikte im Vordergrund stehen (wobei er sicherlich auch Verkehrsdelikte ansprechen wird), während Prof. Marxen sich mit Körperverletzung und anderen Straftaten gegen die Person beschäftigen wird. Sicherlich wird der Stoff nicht vollständig besprochen werden können. Trotzdem kann man nur in den Worten von Prof. Geppert nur beipflichten: "Erhofft wird die Bereitschaft der Studierenden beider Fakultäten sich jeweils auch auf das Risiko und die Chance eines "Auswärtsspiels" einzulassen: Auch dort kann man punkten!"
Wir schreiben das Jahr 2100. Dies sind die Abenteuer des Raumschiffes "Vertiefungsvorlesung zum Strafrecht: Allgemeiner Teil" , das mit seiner 400 Mann starken Besatzung ein Semester durch die Universität reist, um anhand möglichst aktueller Entscheidungen ausgewählte Probleme aus dem allgemeinen Teil des Strafrechts entdecken, unbekannte Welten aus der Unterlassungslehre und aus der Fahrlässigkeit. Viele Wochen lang wird die "Vertiefungsvorlesung zum Strafrecht: Allgemeiner Teil" Euer Wissen beflügeln wie noch keine Vertiefung im Strafrecht: Allgemeiner Teil zuvor. Achtung! Es handelt sich um ein Remake. Alle Rollen konnten von Dr. Joachim Kretschmer übernommen werden. Dies hatte für die Produktionsgesellschaft vor allem einen Vorteil: Es war wesentlich günstiger, als jede Rolle einzeln zu verteilen. Leider wird es dadurch schwieriger, die einzelnen Charaktere auseinander zu halten. Um Euch das Erkennen der Einzelnen Charaktere zu erleichtern, wird Kretschmer der Einfachheit halber unterschiedliche Kleidung tragen. Sollte es Euch trotz der Darstellungskunst von Kretschmer nicht gelingen, den Vulkanier von dem Kapitän zu unterscheiden, bittet ihn einfach, spitze Plastikohren zu tragen.
Vorlesung geschafft - ab zum Rep? Das scheint zwar das Rezept der meisten Studenten zu sein, aber Masse ist hier kein Zeichen für Qualität. Viele Studenten unterliegen dem Irrtum, Examen erfordere viel Lernen und Pauken. Weit gefehlt - sehr viel effektiver ist es, sich ein Verständnis für Strukturen anzueignen. Das entlastet nicht nur das Gedächtnis, sondern hilft auch in den vielen, vielen Examenssituationen weiter, in denen man vor unbekannten Problemen steht. Und genau darum geht es in Vertiefungsveranstaltungen wie diesen: Aufbauend auf den in der Vorlesung erlernten Grundlagen knöpft man sich kompliziertere Fälle vor, schafft Verbindungen zwischen einzelnen Bereichen und übt allgemein die Fallbearbeitung. Letzteres ist übrigens ebenfalls ein Bereich, von dem die meisten Studenten nur irrtümlich annehmen, sie würden ihn beherrschen. Also ein weiterer Grund, hinzugehen. Der Dozent ist zwar nicht unbedingt ein Grund, die Veranstaltung zu besuchen, schreckt aber auch nicht vom Besuch ab.
In dieser Vorlesung wird der ambitionierte Examenskandidat mit den Problemen des Besonderen Verwaltungsrecht vertraut gemacht. Der Dozent wird sicherlich auch einige "Fälle" durchsprechen und besonderen Wert auf potentielle Examensschwerpunkte setzen. Mit Prof. Krebs wird diese Veranstaltung von einem passionierten Jogger geführt, der mit seinem trockenen Humor sicherlich keine Langeweile aufkommen lässt. Trotzdem ist ein wenig Vorsicht geboten, da Prof. Krebs des öfteren nicht mit der h. M. schwimmt und mit seiner eigenen Meinung nicht hinter dem Berg hält.
Anhand ausgewählter Themen werden materielle und verfassungsprozessuale Probleme des organisatorischen Teils des Grundgesetzes behandelt. Wie examensrelevant dieses Thema ist, muss eigentlich nicht mehr erwähnt werden, also kann für alle, die damit noch Probleme haben, seit dem ersten Semester wieder alles vergessen haben und/oder eventuell auch nicht zum Repetitor gehen (ja, so was gibt's) ein Besuch durchaus empfohlen werden. Für alle, die unter Herzrhythmusstörungen leiden gilt: Eine Gefahr ist nicht zu befürchten bei Besuch dieser Veranstaltung.
Also eines muss man hier mal sagen: Bültmann zu kommentieren ist extrem langweilig. Seit Jahren schon bietet der Mann eine hervorragende Veranstaltung an, die jedem Examenskandidaten nur empfohlen werden kann und das auch noch in gleich bleibender inhaltlicher und didaktischer Qualität. Als geradezu kriminell muss man wohl bezeichnen, dass der Mann dabei auch noch nett und hilfsbereit ist. Dabei bietet er einen Sturmritt quer durch das gesamte examensrelevante Öffentliche Recht, wobei er keine Lösungen präsentiert, sondern diese von den Studierenden entwickeln lässt und dabei auch nachhilft. In der zweiten Hälfte seiner Veranstaltung bietet er dann simulierte mündliche Prüfungen an, die nur empfohlen werden können. Bültmann kann Euch nämlich als Prüfer in der mündlichen Prüfung im ersten Staatsexamen und sogar im zweiten Staatsexamen begegnen. Dabei nimmt er den Leuten nicht nur ein wenig Angst vor dem Unbekannten, sondern man bekommt auch einen Rücklauf über mögliche Vortragsfehler und sonstige Tips für eine erfolgreiche mündliche Prüfung. Dabei ist er stets an der Examenspraxis orientiert und - da er selbst bis zu seinem Ruhestand Praktiker war - dürfte er an der Universität einer der wenigen Nichtwissenschaftler sein, was eine hilfreiche Abwechslung ist. Genau genommen kann man hier nur eines bedauern: Das er keine Frau ist.
Wie immer eine Vorraussetzung für Prof. Pestalozza's Veranstaltungen: "Sie sollten zur aktiven Mitarbeit, gelegentlich auch zur Vorbereitung auf künftige Veranstaltungen, bereit sein." Es werden vor allem Eure Kenntnisse des Verfassungs- und Verwaltungsprozessrechts an Hand von aktuellen Ereignissen und Entscheidungen punktuell vertieft; werden diese Themen im Examen von den Studierenden doch oft sträflich unterschätzt. Die Anforderungen des ersten Staatsexamens solltet Ihr stets im Blick haben, allerdings ist diese Veranstaltung natürlich auch für andere interessierte offen. Pestalozza wird schon versuchen, ein wenig Examensflair in die Veranstaltung zu bringen, zB in Form von simulierten mündlichen Abfragungen; allerdings steht oder fällt dieser Versuch natürlich mit dem Engagement des partizipierenden Studenten. hen, aber der lohnt sich auch. Für Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht garantiert werden. Die Daten geben regelmäßig den Stand vorm Beginn des Semesters wieder. Die Benutzung der Daten geschieht auf eigene Gefahr. |
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