DEFO am FB Jura - Vorlesungskommentierung - WS 03/04 | |||||
Abschlußklausur: Fr, 20.02.04 Der Grundkurs Öffentliches Recht III behandelt das allgemeine Verwaltungsrecht mit Ausnahme des Staatshaftungsrechts. Die Themen sind: Begriff und Erscheinungsformen der öffentlichen Verwaltung, die Verwaltungsorganisation, die Rechtsquellen- und die Handlungsformenlehre der Verwaltung, das Verwaltungsverfahren, das Vollstreckungsverfahren und das Recht der öffentlichen Sachen, schließlich die Einwirkung des Europarechts auf das allgemeine Verwaltungsrecht. Vorkenntnisse aus den Grundkursen Öffentliches Recht I und II sind hilfreich, aber für diesen Grundkurs nicht zwingend erforderlich. Die propädeutische Hausarbeit zu diesem Semester im öffentlichen Recht wurde bereits ausgeteilt. Zur Nacharbeitung der Vorlesung empfiehlt Prof. Heintzen die aktuelle Auflage von Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht und Erichsen, Allgemeines Verwaltungsrecht. Außerdem wird Prof. Heintzen wahrscheinlich wieder einige Materialien zur Vorlesung ins Internet stellen. Der Lernstoff ist sehr trocken. Man sollte daher diese Gelegenheit nutzen, sich das Wissen von einer kompetenten Lehrkraft vermitteln zu lassen.
In dieser Veranstaltung dreht sich alles um das Bundesverfassungsgericht, also die Damen und Herren in den hübschen roten Roben. Wenn Ihr auf dem letzten Fachbereichstag den Festvortrag gehört habt, kennt Ihr den Präsidenten des BVerfG, Prof. Papier, ja auch schon persönlich. Ihr werdet etwas über die Aufgaben und Funktionen des Gerichts in der Staatsordnung der Bundesrepublik sowie über dessen Aufbau und Besetzung erfahren. Im Mittelpunkt der Vorlesung steht aber die eingehende Besprechung der wichtigsten Verfahrensarten vor dem BVerfG anhand von exemplarischen Entscheidungen. Ihr werdet also lernen, was Papier und Co. beachten müssen, wenn die N-Partei verboten werden soll oder der Freistaat B mal wieder nicht mit den Gesetzen der anderen Bundesländer zufrieden ist. Vielleicht werdet Ihr dann auch erfahren, warum das Gericht manchmal bis zu 300 Seiten braucht, um auf den Punkt zu kommen, aber dafür auch so manches Mal Justizgeschichte geschrieben hat. Prof. Finkelnburg ist als Dozent bestens geeignet, schließlich war er Präsident des Verfassungsgerichtshofs Berlin. Für Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht garantiert werden. Die Daten geben regelmäßig den Stand vorm Beginn des Semesters wieder. Die Benutzung der Daten geschieht auf eigene Gefahr. |
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