DEFO am FB Jura - Vorlesungskommentierung - WS 03/04 | |||||
Eines der Hauptgebiete der Rechtswissenschaft ist das Zivilrecht. Es regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen. Wird z.B. ein Vertrag geschlossen oder geht dabei etwas schief, richten sich die rechtlichen Folgen nach dem Zivilrecht. Die Aufgabe, Euch dieses Gebiet näherzubringen, obliegt Prof. Ebel. Zuerst bekommt Ihr eine Einführung in das Recht und die Rechtswissenschaft. Dann wird der Allgemeine Teil des BGB, also die §§ 1 - 240, besprochen. So, nun wollt Ihr sicherlich wissen, wie Prof. Ebel ist. Ihr könnt mir glauben, ich würde jetzt von Herzen gerne schreiben, dass seine Vorlesungen interessant sind und Ihr bei ihm in guten Händen seid, aber dann müsste ich lügen und das macht man als Jurist natürlich nicht. Auch nach Jahren der Tätigkeit am Fachbereich jagt Prof. Ebel immer noch vergeblich einem guten Vorlesungsstil hinterher. Daher wird der Spaß-Faktor der Veranstaltung in etwa so groß sein, wie wenn Ihr alle Folgen vom "Musikantenstadl" hintereinander sehen müsstet. Trotzdem rate ich Euch aber: Tut Euch die Veranstaltung an, haltet durch! Wenn Ihr diese Vorlesung überstanden habt, werdet Ihr danach alles überstehen, was Euch im Studium widerfahren wird. Außerdem kommen in den Abschlussklausuren von Prof. Ebel häufig Dinge vor, die er in der Vorlesung besonders besprochen hat. Den Stoff des BGB AT solltet Ihr dann aber doch hauptsächlich aus einem Lehrbuch, z.B. dem von Brox, lernen. Abschlußklausur: Do, 19.02.04
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