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1. Semester - Sonstiges   WS 03 / 04


Möller - Grundzüge der Rechts- und Verfassungsgeschichte   (09 001 V) - Mi, Do 10-12 h - Hs. I

Die Vorlesung soll aus der Perspektive der Rechtsgeschichte in die Grundlagen der Rechtswissenschaft einführen. Der Schwerpunkt liegt auf dem römischen Recht, das nicht nur unsere, sondern alle europäischen Rechtsordnungen geprägt hat. Außerdem steht die mittelalterliche, deutsche Rechtsentwicklung, die Geschichte der Aufnahme des römischen Rechts in Deutschland, die Wissenschafts-, Kodifikations- und Verfassungsgeschichte, insbesondere seit der Paulskirchenverfassung, im Vordergrund. Dabei werden philosophische Grundlagen sowie wirtschaftliche, soziale und politische Aspekte einbezogen. Europäische Bezüge werden, wo es sich anbietet, hergestellt. Am Ende der Veranstaltung soll ein historisch fundierter Blick auf die jüngste Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts möglich sein. Die Dozentin ist seit dem letzten Semester an der FU und hält diese Vorlesung zum ersten Mal am Fachbereich. Sie beschäftigt sich mit Vorliebe mit der Rechtsgeschichte, was sie auch in anderen Vorlesungen nicht verbirgt. Man sollte sich die Vorlesung also anhören. Wer mehr über Prof. Dr. Möller erfahren will, kann sich ihr Interview in diesem Heft durchlesen.

Abschlußklausur: Di, 17.02.04





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