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3. Semester - Öffentliches Recht   WS 02 / 03


Pestalozza - Grundkurs Öffentliches Recht III   (09 024 V) - Mo, Do 14-16 Uhr - Hs. II

Verwaltungsrecht wird im allgemeinen von Studenten nicht so sehr geliebt. Es ist schwer, trocken und kompliziert. Man muss auf viele kleine Details achten, sonst hat man schon am Anfang einer Prüfung den falschen Weg eingeschlagen und somit die ganze Klausur verhauen. Zudem wird hier nicht mehr nur ein Rechtsgebiet angewandt, sondern es werden Teile aus mehreren Rechtsgebieten herangezogen - und das Verwaltungsrecht erstreckt sich auf alle Ebenen. Entweder geht es um das Erbauen eines Hauses oder die Sozialhilfe wird gekürzt oder die Behörde genehmigt einen bestimmten Antrag nicht, dessen Genehmigung man aber natürlich dringend braucht. Zwar wird in den Klausurfällen darauf geachtet, dass in großem Maße nur auf das Allgemeine Verwaltungsrecht zurückgegriffen werden braucht, aber leider bildet es nur die Struktur und die Form. Die Lösung eines Falls erfordert vielfach Abwägungen zwischen den Rechten und Pflichten der Beteiligten. Hinzu kommt, dass diese Abwägungen sowohl die Tatbestandsseite einer Norm, als auch - im Falle einer Ermessensentscheidung - die Rechtsfolgeseite betreffen können. Apropos Ermessensentscheidungen: Die Prüfung auf Ermessensfehler, insbesondere die Ermessensreduzierung, gehört zu den schwierigsten Feldern des Öffentlichen Rechts. Dann kommt noch dazu, dass die Ermessensspielräume und Abwägungen der Verwaltung durch eine Reihe von Vorschriften präzisiert sind. Vorteilhaft ist es, wenn man in einem Bundesland wie Berlin lebt, da es das Verwaltungsverfahrensgesetz und weitere wichtige Verwaltungsgesetze vom Bund quasi übernommen hat. Als Dozenten bekommt Ihr Professor Pestalozza - eine gute Zuteilung. Zwar ist seine Lehrmethode gewöhnungsbedürftig, allerdings ist man im dritten Semester schon so weit, dass man genügend Einblicke in die Rechtsthematik bekommen hat, um in seiner Vorlesung erfolgreich mitarbeiten zu können. Er fordert zwar ein hohes Niveau ab, ist aber auch fair und lässt sich genügend auf die Studenten ein.



Randelzhofer - Übung im Öffentlichen Recht für Anfänger   (09 025 Ü) - Mo 16-18 Uhr - Hs. I

In der Übung im Öffentlichen Recht für Anfänger werden Fälle zur Thematik der Grundkurse I und II des öffentlichen Rechts sowie Fälle zum Verfassungsprozessrecht besprochen. Das Besprochene wird dann in zwei Hausarbeiten und drei Klausuren im Verlauf des Semesters bzw. in den Semesterferien abgefragt und eingeübt. Für den "kleinen" Schein muss sowohl eine Klausur als auch eine Hausarbeit bestanden werden. Zu erwähnen sei noch, dass dies eine Übung ist, die noch von einem Professor in Person geleitet wird. Na dann viel Spaß und fröhliches Subsumieren.



Randelzhofer - Verfassungsprozeßrecht   (09 026 V) - Mi 16-18 Uhr - Hs. 1122

Mit Prof. Randelzhofer habt Ihr einen etwas betagteren Kollegen (er wird in näherer Zukunft emeritiert) des Professoriums für diese Veranstaltung zugeteilt bekommen, das mindert aber nicht die Qualität und Effizienz dieser Veranstaltung. Prof. Randelzhofer ist langjähriges Mitglied des Berliner Verfassungsgerichtshofs und ein fundierter Kenner des Verfassungsprozessrechts. Dadurch wird die Vorlesung oft durch interessante Erfahrungsberichte angereichert, was natürlich das etwas komplizierte und auch trockene Prozessrecht ein bisschen auflockert. Die Vorlesung ist sehr gut strukturiert, am besten mit einer gut strukturierten Hausarbeit zu vergleichen. Man findet also immer wieder in die Vorlesung hinein, auch wenn man einmal gefehlt oder mit dem Stoff nicht ganz mitgehalten hat. Allerdings hält sich Prof. Randelzhofer oft an manchen Punkten sehr lange auf (meistens hervorgerufen durch Fragen seitens der Studenten) und gerät dadurch ab und zu mal aus der Bahn. Aber da seine Veranstaltungen in der Regel immer gut besucht sind, erinnern ihn ein paar aufmerksame Studenten daran. Seine Vorlesungen sind leicht verständlich und didaktisch auf hervorragendem Niveau. Randelzhofer ist fair, geht auf Fragen der Studenten intensiv ein. Aber: Fragen, die man mit Leichtigkeit in einem unterem Semester beantworten kann, werden dezent, aber bestimmt zurückgewiesen. Beigebracht wird Euch unter anderem, wieso vor dem Bundesverfassungsgericht so ein strikter Formalismus herrschen muss, wenn man eine Klage einreichen will. Auch die verschiedenen Klagearten, wie z.B. Normenkontrolle oder Organstreitigkeiten, insbesondere aber die Verfassungsbeschwerde, werden natürlich intensiv behandelt. Der Aufbau einer Begründetheit einer Klage oder Beschwerde wird besprochen. Diskutiert werden auch die Auswirkungen einer Klage, ob z.B. die Entscheidungen Rechtskraft besitzen, da das Bundesverfassungsgericht keine Vollstreckungsorgane wie eine Polizei oder ähnliches ihr eigen nennen kann.





Für Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht garantiert werden. Die Daten geben regelmäßig den Stand vorm Beginn des Semesters wieder. Die Benutzung der Daten geschieht auf eigene Gefahr.



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