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1. Semester - Zivilrecht   WS 02 / 03


Bittner - Grundkurs Bürgerliches Recht I   (09 002 V) - Do 12-14 Uhr, Fr 10-12 Uhr - HFB-A

Wer ist diese Frau, die sich vertretungsweise an diesen Fachbereich gewagt hat? Sie ist Privatdozentin bei Herrn Prof. Dr. Dr. h. c. Manfred Löwisch aus Freiburg. Und das ist kein Geringer. Klingt also gar nicht schlecht. Inhaltlich wird Euch der Allgemeine Teil des BGB erwarten, also sozusagen der Teil vor der Klammer des sonstigen Bürgerlichen Rechts. Das heisst zunächst einmal die Grundbegriffe: Was ist eine juristische Person, wann darf man jemanden wie vertreten, was ist eine Willenserklärung und wann geht einem eine solche zu. Klingt jetzt erst ein einmal möglicherweise kryptisch, aber Frau Bittner wird Euch sicher dabei kompetent zur Seite stehen, diese Begriffe zu verstehen. Bleibt anzumerken, dass einige dieser Grundbegriffe durchaus für das spätere Verständnis anderer Probleme wichtig sind. Schließlich kann man noch anmerken, dass Juraklausuren die Angewohnheit haben, nicht im Verlaufe des Studiums schwerer zu werden, sondern nur anders und vor allem umfangreicher.



N.N. - Arbeitsgemeinschaft zum Grundkurs Bürgerliches Recht I für Anfänger   (09 003 AG) - siehe Aushang - siehe Aushang

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