DEFO am FB Jura - Vorlesungskommentierung - WS 02/03 | ||||
Wenn man sich alte DEFO-Infos zur Hand nimmt, stellt man fest, dass es wohl kaum einen Dozenten gibt, der so schlecht weggekommen ist wie Prof. Ebel. Da muss man sich schon fragen, ob das tatsächlich angebracht ist. Ja gut, er hat als Person Ecken und Kanten, an denen man sich stoßen könnte, aber macht ihn das zu einem schlechten Dozenten? Mitunter wurde auch sein Sprachstil bemängelt. Ja gut, man kann halt nicht durchschlafen in seinen Veranstaltungen, aber dafür sind sie ja auch nicht gedacht. Und ich muss dann doch sagen, dass ich einiges aus seinen Veranstaltungen mitgenommen habe und die Tatsache, dass seine Veranstaltungen zum Semesterende hin leerer werden, betrifft nun auch nicht nur Prof. Ebel. Also macht Euch einfach Euer eigenes Bild. Der Dozent empfiehlt - wie sollte es anders sein - sein eigenes Lehrbuch zur Lektüre. Das macht Sinn und könnte helfen, einen Grundlagenschein, den man sowohl für den Abschluss des Grundstudiums wie für die Examensanmeldung benötigt, zu erwerben. Sein Buch gibt es natürlich in der Lehrbuchsammlung. Wer es lieber käuflich erwerben möchte, sollte sich bei Prof. Ebel oder in seinem Sekretariat nach einem Hörerschein erkundigen, mit dem man das Buch im Handel preisreduziert bekommt. Was erwartet Euch inhaltlich in dieser Veranstaltung? Kurz gesagt: Die Rechtsgeschichte von der Antike bis zur Gegenwart. So weit so gut. Was zeichnet die Rechtsgeschichte im Vergleich zu den anderen Grundlagenfächern - üblicherweise sollten Euch zumindest noch Methodenlehre, Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, und Methodenlehre begegnen - aus? Ja, das ist eine berechtigte Frage, die ich nur damit beantworten kann, dass Eure entsprechende Auswahl unter den Angeboten eine Frage des Geschmacks ist. Unter "Geschichte" und "Philosophie" kann sich vermutlich jeder etwas vorstellen. Was Euch in der Vorlesung von Prof. Rottleuthner erwartet, könnt Ihr einfach im Kommentar im zweiten Semester nachlesen. Und was Methodenlehre betrifft, werdet Ihr damit noch oft in Kontakt kommen. Sie bildet die Grundlage des juristischen Argumentierens. Die Veranstaltung wird jedoch in diesem Semester nicht angeboten. Für's Examen (von dem Ihr ja - seid froh drüber - noch ein klein wenig entfernt seid) sind alle Grundlagenfächer etwa gleich (ir)relevant (in Abhängigkeit von den jeweiligen Prüfern). Schließlich bleibt zu sagen, dass man natürlich auch zwei oder mehr Grundlagenscheine machen und bis zu zwei für den Abschluss des Grundstudiums anrechnen lassen kann. Für Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht garantiert werden. Die Daten geben regelmäßig den Stand vorm Beginn des Semesters wieder. Die Benutzung der Daten geschieht auf eigene Gefahr. |
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