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1. Semester - Strafrecht   WS 02 / 03


Geppert - Grundkurs Strafrecht I   (09 004 V) - Mo, Di 12-14 Uhr - Hs. I

Erst einmal möchte ich Euch beglückwünschen: Euch erwartet gleich zu Beginn Eures hoffentlich erfolgreichen Jurastudiums der ideale Einstieg in die - wenn auch nicht hinsichtlich der Anzahl der Paragraphen, so doch im Hinblick auf die Fülle an Theorien und dogmatischer Feinheiten - umfangreiche Materie des Strafrechts. Gerade der Allgemeine Teil des StGB zeichnet sich dadurch aus, dass sich hinter jeder noch so kurzen Norm Berge von Literatur verstecken. Hier wird quasi der Grundstock für spätere Semester und weiterführende Studien gelegt. Daher soll auch der Dozent schon auf die Frage, welche Veranstaltungen er in diesem Semester machen werde, geäußert haben: "Grundkurs I, davor graut mir schon, da kann man noch so viel falsch machen." Aber da könnt Ihr beruhigt sein: Die Wahrscheinlichkeit, dass er tatsächlich "so viel falsch macht", ist verschwindend gering. Immerhin habt Ihr in Prof. Geppert einen Garanten für eine "pädagogisch wertvolle" Lehrveranstaltung vor Euch. Wundert Euch also nicht, wenn unter den regelmäßig die Vorlesung besuchenden Studenten auch der eine oder andere aus höheren Semestern zu erblicken ist. Hingehen kann man sich so manche Stunde Lesen und Lernen in der Bibliothek ersparen und die Veranstaltung für das Verständnis immer wiederkehrender, komplizierter aber examensrelevanter Fallkonstellationen sehr hilfreich sein. Bei diesen enormen Vorteilen blickt man auch gerne über die zahlreichen Hinweise auf eine gewisse Ausbildungszeitschrift, die Prof. Geppert zufällig mit herausgibt hinweg. (Gerüchten zur Folge soll es auch Veröffentlichungen von Prof. Geppert in anderen Werken geben.) Man kann die empfohlenen Aufsätze schließlich auch ohne Abonnent zu sein in der Bibliothek nachlesen. Zum Schluss sei noch darauf hingewiesen, dass den eher schüchternen Kommilitonen angeraten wird, sich die Plätze in den hinteren Reihen in der Mitte zu sichern, da man so den häufigen Fragen entgehen kann. Auch sollte man es tunlichst vermeiden, seinen Namen preiszugeben. Wer diesen Fehler einmal begangen hat, wird immer dann unerwartet aufgerufen und gefragt, wenn sich kein anderer freiwillig äußern will. (Was zumeist einen Grund hat!) Wenn Ihr diese Spielregeln beachtet, werdet Ihr aber bestimmt viel Freude an dieser Veranstaltung haben und von den Vorteilen eines regelmäßigen Besuchs, der im Studium ja bekanntlich freiwillig erfolgt, später profitieren. In diesem Sinne wünsche ich Euch viel Spaß mit Straf- und Schuldtheorien, Irrtümern, Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründen und was Euch sonst noch so erwartet!






Für Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht garantiert werden. Die Daten geben regelmäßig den Stand vorm Beginn des Semesters wieder. Die Benutzung der Daten geschieht auf eigene Gefahr.



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