DEFO am FB Jura - Vorlesungskommentierung - WS 01/02 | ||||||||||||||||
Leider möchte die Dozentin vorerst keine näheren Angaben zu ihrer Veranstaltung machen, nur soviel: es handelt sich um eine Vertiefungs-Arbeitsgemeinschaft zum Vertragsrecht. Soweit so gut. Ob man sich nun mit den Unternehmenskaufverträgen von RA Dr. Hoffmann-Theinert, mit Miet-, Kauf- oder Leasingverträgen beschäftigen wird, das wird wohl ein Geheimnis bleiben, es sei denn, Ihr tragt Euch in die in der Bibliothek für Deutsche Rechtsgeschichte ausliegenden Teilnehmerliste ein oder habt dies bereits getan. Für diesen Fall jedenfalls viel Erfolg!
Was lange währt, wird endlich gut. Die Fortsetzung zur AG Computerrecht I, die ja leider im Sommersemester 2001 nicht stattfinden konnte, wird nun im Winter nachgeholt. Während in der letzten Veranstaltung das Strafrecht tonangebend war, wird sich das Gespann Clauß / Krone diesmal das Zivilrecht vornehmen. Das Computerrecht als Querschnittsgebiet streift dabei so spannende Fragen wie die neue Textform (digitale Unterschrift!) oder das FernAbsG im E-Commerce, die zivilrechtliche Haftung von Providern (TDG / MDStV - na, klingelt es wieder?) oder das Namens- und Markenrecht im Zusammenspiel mit Domainnamen, Meta-Tags und Hyperlinks. Die beiden Dozenten werden wohl wie schon im letzten Jahr mit vielen Folien und einer interessanten Vortragsweise versuchen, mit uns Antworten auf diese Fragen zu finden. Aber Achtung! So wie in letzter Zeit wiederholt etliche Richter meinten, sie bräuchten keine Sachverständigen in Internetfragen zu hören ("weil sie ja selber einen Rechner zuhause stehen haben"), so ist allen an der AG Interessierten zu raten, ein gewisses technisches Vorverständnis mitzubringen, damit man auch weiß, wovon man redet!
Wo die Klausur zumeist endet - nämlich bei der Schuld -, dort beginnt überhaupt erst diese Vorlesung. Strafzumessung und sogar das Recht der Maßregeln werden den Dozenten und Euch beschäftigten, bringt also bitte die längst ausgehefteten und als unnötigen Ballast betrachteten §§ 61 - 72 des Strafgesetzbuchs doch jeden Freitag mit an den Fachbereich. Prof. Horstkotte war Richter am BGH, hat aber auch in diesen Höhen nicht die Folgen von strafrechtlicher Verurteilungen aus den Augen gelassen. Strafrahmenmilderungen, Strafaussetzungen zur Bewährung und die Anordnung und Begrenzung von Maßregeln werden mit kriminologischem Input unterfüttert, aber auch im Lichte des Grundgesetzes und sogar der Europäischen Menschenrechtskonvention auf Ihre Probleme hin abgeklopft. Also: Hingehen, zuhören, mitdenken und sich in ein zumeist vernachlässigtes strafrechtliches Gebiet entführen lassen!
Die Welt der Hochfinanz erwartet Euch in dieser Veranstaltung. Die Praxisrelevanz des Themas ist in Zeiten immer zahlreicherer Fusionen in der globalen Welt inzwischen wohl vielen gegenwärtig, auch wenn man die Auswirkungen selten unmittelbar wahrnimmt. Aber was ist nun ein "Merger", was eine "Acquisition"? Ihr werdet es erfahren und ich kann Euch garantieren, daß es nicht die einzigen "neudeutschen" Begriffe bleiben werden, die Euch in der Veranstaltung begegnen. Gerade bei Unternehmenskäufen gibt es zahllose rechtliche Fragen und Probleme die im Zusammenhang mit der Abwicklung auftauchen können. Und da es dabei um eine Menge Geld geht, ist guter Rat teuer - wären wir doch alle schon praktizierende Rechtsanwälte... Die Veranstaltung ist vorgesehen für Studierende ab dem 5. Fachsemester. Im übrigen plant der Dozent als Abschluß ein eintägiges Blockseminar, in dem eine Unternehmenskaufverhandlung simuliert werden soll.
An eine derartige Lehrveranstaltung mit derartigem Abstand zu den Pflicht- oder Wahlfächern kann ich mich nicht erinnern. Dies muß aber nicht unbedingt negativ sein. Es zeigt erst einmal, daß eine ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiterin ihren Fachbereich nicht vergessen hat. Dies zeigt zweitens das Engagement einer Anwältin, die ihr Wissen weitergeben will. Drittens könnte es aber auch sein, daß die Anwaltskanzlei Eggers intelligentes Recruiting betreibt. Sofern aber erstens und zweitens überwiegen, die Studierenden eine interessante Veranstaltung erleben und ein interessantes Rechtsgebiet kennenlernen - ja, warum denn nicht? Die Dozentin wird Immobilienwirtschaftsrecht in den Phasen Erwerb, Planung, Bebauung und Nutzung darstellen. Da irgendwann einmal jedes Haus nicht mehr den Anforderungen genügt oder anderweitig endet, kommen auch Veräußerung bzw. Abriß und Neubau zur Sprache - es dreht sich also alles im Kreis. Frau Dr. Vierlich-Jürcke setzt es sich selbst zum Ziel, neben der Vermittlung von Rechtskenntnissen auch anwaltliche Arbeit vorzustellen. Wer Lust bekommen haben sollte, der kann sich im Schreiben von Verträgen, Mandatsschreiben und Schriftsätzen üben. Na, dann: Überwindet Eure Immobilität und wandert Freitag für Freitag bereits um 8.30 Uhr (unchristlich) in Raum 3306 der Boltzmannstraße 3.
Handelt es sich hier um eine ABM (= Arbeitsbefreiungsmaßnahme)? Mit wieviel Teilnehmern kann eine Arbeitsgemeinschaft zum Berliner Kommunalrecht denn rechnen? Insbesondere wenn im selben Semester auch noch die Veranstaltung "Verfassung und Verwaltung von Berlin" angeboten wird? Wahrscheinlich nur mit wenigen. Die genaue Kenntnis um den Aufbau der Berliner Verwaltung und die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen Haupt- und Bezirksverwaltung z.B. scheint von den meisten Studierenden für unwichtig gehalten zu werden. Dabei müsste dies doch zum juristischen Allgemeinwissen eines jeden Berliner Studierenden gehören, zudem können Fragen aus diesem Themenkreis auch mal in der Examensklausur eine Rolle spielen. Jedenfalls in der mündlichen Prüfung kommen Fragen zum Berliner Verwaltungsaufbau nach meinem Eindruck ganz gerne mal. Da in der Arbeitsgemeinschaft Fälle besprochen werden sollen, denen Entscheidungen der Berliner Verwaltungs- und Verfassungsgerichtsbarkeit zugrunde liegen, ergibt sich zudem die Möglichkeit, die Kenntnisse im Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht zu vertiefen. Insgesamt also eine auf den zweiten Blick durchaus lohnende Veranstaltung. Daher liegt es jetzt an Euch, diese Arbeitsgemeinschaft mit Leben zu erfüllen und sie nicht zu einer Leerveranstaltung verkommen zu lassen. Mit Dr. Andreas Musil habt Ihr dabei einen Dozenten, der in seinen Veranstaltungen sympathisch, nett und offen ist.
In der Veranstaltung werden bereits vorhandene Kenntnisse, die die Zuhörer im Verfassungs- und Verwaltungsrecht haben sollten, hinsichtlich der Berliner Verfassung und Verwaltung vertieft. Dr. Zivier, der über umfangreiche Berufserfahrung in der Berliner Verwaltung verfügt, wird nach einem historischen Überblick alle Abschnitte der Berliner Verfassung erläutern und sich dann Rechtsgrundlagen, Aufbau und Arbeitsweise (vielleicht auch hinsichtlich des Umgangs mit Geld?) der Berliner Verwaltung (sowohl Haupt- als auch Bezirksverwaltung) zuwenden. Dabei soll auch die Erörterung aktueller Vorgänge (Wahlen, Senatsbildung, Verwaltungsreform etc.) nicht zu kurz kommen. Die Veranstaltung ist nicht nur für eingefleischte Fans der Wahlfachgruppe IX zu empfehlen, sondern für alle die, die sich etwas näher mit der Berliner Verwaltung beschäftigen wollen, auch wenn gleichwohl zu konstatieren ist, dass diese Veranstaltung nicht die wichtigste ist für die Examensvorbereitung.
Diese nicht alltägliche Vorlesung wendet sich an interessierte Studenten ab dem 5. Semester. Jetzt werdet Ihr Euch wahrscheinlich fragen, warum Ihr etwas über Stiftungsrecht wissen solltet. Dr. Mecking bemerkt dazu, daß die gemeinnützige Stiftung angesichts leerer öffentlicher Kassen immer mehr an Bedeutung gewinnt. Ein neues, für die berufliche Zukunft vielleicht ganz interessantes Spezialgebiet? Jedenfalls weiß der Dozent, wovon er redet, denn er ist Geschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen. Die Vorlesung wird als Blockveranstaltung abgehalten und findet voraussichtlich an den nebenan angegebenen Terminen statt. Bei regelmäßiger Mitarbeit, die Dr. Mecking von Euch erwartet, könnt Ihr sogar einen Leistungsnachweis in Form eines "Lustscheins" erwerben. Außerdem plant der Dozent, die Veranstaltung durch Besuche bei Stiftungen zu ergänzen. Also, Mutige vor.
Offensichtlich handelt es sich um eine Veranstaltung speziell zur Vorbereitung auf die Klausuren im Zivilrecht. Aktuelle höchstrichterliche Entscheidungen sollen unter Beteiligung der Studenten gelöst werden. Besonderer Augenmerk soll darauf gerichtet sein, die Argumentation des Gerichts an der klausurtechnisch "richtigen" Stelle nachzuvollziehen. Damit reagiert Prof. Prölss auf die Unfähigkeit mancher Studenten, den gelernten und auch verstandenen Stoff in der Klausur zutreffend anzuwenden. Viele verfallen angesichts eines er- und bekannten Problems in alte Schemata zurück und versuchen, den Stoff lehrbuchartig abzuladen, um ja keinen wertvollen Zehntelpunkt in der Korrektur zu verschenken. Damit erreichen sie dann leider meist nur das Gegenteil. Insofern scheint die Veranstaltung eine sinnvolle Ergänzung in der Examensvorbereitung zu sein.
Hier haben wir eine Veranstaltung, die ich Euch als sehr empfehlenswert anpreisen kann. Dr. Kretschmer kann Probleme verständlich erklären (eine Gabe, die man leider nicht bei allen Dozenten findet) und hat immer erschreckend gute Laune. Wenn Ihr diese Veranstaltung besuchen wollt, solltet Ihr bereits alle Grundkurse im Strafrecht gehört haben. (Nein, liebe übereifrige Zweitsemester, diese Veranstaltung ist nicht für Euch gedacht.) Der Dozent wird mit Euch, darauf legt er Wert, gemeinsam Fälle besprechen. Mitarbeit ist also ausdrücklich erwünscht. Dr. Kretschmer erscheint mir immer ziemlich energiegeladen und wird den Hörsaal daher schon auf Trab halten.
Die Vertiefungsveranstaltung zu den Grundrechten wird sich mit den neuesten, aber auch vielen klassischen Entscheidungen zu den Grundrechten sowohl der Verfassungsgerichtsbarkeit als auch der Fachgerichte beschäftigen. Die Veranstaltung soll der Examensvorbereitung dienen, sowohl hinsichtlich der Klausuren als auch der mündlichen Prüfung. "Im Kern geht es um Strategien bei der grundrechtsbezogenen Argumentation im prozessrechtlichen und materiellrechtlichen Kontext." Prof. Kunig wird dabei als Grundrechtsexperte sicher auch auf aktuelle Themen eingehen und alle Fragen, die Ihr ihm natürlich stellen könnt, in seiner gewohnt freundlichen und umfangreichen Art und Weise beantworten. Eine rundum zu empfehlende Veranstaltung!
In dieser Veranstaltung des Grafen, die wie seine anderen Veranstaltungen inzwischen auch am späten Nachmittag stattfinden - ich kann mich noch an die Zeiten erinnern, in denen er bereits um 7:30 Uhr von seiner Tageszeitungslektüre berichtete, wie sich die Zeiten doch ändern ( -, sollen Eure Kenntnisse im allgemeinenVerwaltungsrecht aufgefrischt und ergänzt werden. Vor allem aktuelle Fälle aus der Rechtsprechung und Normsetzung sollen behandelt werden. Auch verfassunsrechtliche und prozeßrechtliche Aspekte werden dabei berücksichtigt. Pestalozza legt dabei auch besonderen Wert auf aktive Mitarbeit der Teilnehmer. Aber mit ein bißchen Engagement kann man bei Pestalozza eine Menge lernen und sollte sich nicht die Gelegenheit entgehen lassen, seine Lücken im Verwaltungsrecht zu schließen.
In der Veranstaltung sollen Einzelfragen des Verfassungsprozeßrechts und des Verwaltungsprozeßrechts vor allem anhand aktueller Fälle und Ereignisse vertieft werden. Die Veranstaltung soll ganz auf die Anforderungen des ersten Staatsexamens ausgerichtet sein und auch die Verbindungslinien zwischen Verwaltungsprozeß und Verfassungsprozeß behandeln und das Berliner Prozeßrecht berücksichtigen. Zum Dozenten bleibt nicht viel zu sagen. Pestalozza ist ausgewiesener Kenner der Materie (man denke an sein Lehrbuch zum Verfassungsprozeßrecht) und ein freundlicher Dozent, bei dem man mit ein wenig Engagement eine Menge lernen kann. Für Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht garantiert werden. Die Daten geben regelmäßig den Stand vorm Beginn des Semesters wieder. Die Benutzung der Daten geschieht auf eigene Gefahr. |
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