DEFO am FB Jura - Vorlesungskommentierung - WS 01/02 | |||||||||||||||||
Der im KVV des Fachbereichs angegebene Veranstaltungstitel "Seminar zur Rechtsgeschichte" beschreibt die Form der Veranstaltung nicht korrekt, denn Prof. Ebel veranstaltet eine Seminaristische Übung. Neben der vom Seminar bekannten Form (Abhalten eines zuvor schriftlich ausgefertigten Referats) besteht auch die Möglichkeit des Scheinerwerbs durch das Bestehen einer Hausarbeit und einer Klausur. Für jeden Arbeitsstil ist also etwas drin. Thema der Seminaristischen Übung ist die Constitutio Criminalis Carolina - eine strafrechtliche Kodifikation mit Auswirkungen auf weite Teil des mittelalterlichen Europas. Ähnlich des Aufbaus einer Exegese werden die Teilnehmer/innen Referat für Referat Hintergrund, Entstehungsgeschichte, wesentliche Rechtsgedanken und das Verhältnis des CCC zu ihrer Zeit erarbeiten und diskutieren. Auch die Auswirkungen der CCC auf die weitere Strafrechtsgeschichte werden Gegenstand der Debatten sein. Interessiert? Aber ausgerechnet bei Prof. Ebel? Keine Angst! Im Gegensatz zu seinen zivilrechtlichen Großveranstaltungen lebt der Rechtsgeschichtler in ihm auf - und wie. Motto: Hier bin ich Rechtsgeschichtler - hier darf ich sein!
In diesem Seminar werden Schwerpunkte der zu erwartenden Änderungen des BGB behandelt werden. Hinsichtlich des erwartungsgemäß zum 1. Januar 2002 in Kraft tretenden Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes ist es jedenfalls eine gute Möglichkeit, sich mit der Neuerungen zu befassen und vertraut zu machen. Inwieweit die bisher bei Studierenden unbeliebten Probleme besonders im Leistungsstörungs- und Gewährleistungsrecht nun besser gelöst sind, mag dahingestellt bleiben. Teilweise scheint der Gesetzgeber eher Klarheiten beseitigt und dadurch die Schwierigkeiten verlagert zu haben. Nicht ohne Grund werden daher auch von vielen Hochschullehrern Bedenken hinsichtlich dieses Entwurfes geäußert. Dennoch bleibt uns die Auseinandersetzung mit dem zukünftigen Gesetzestext nicht erspart, so dass sich die Teilnahme an diesem Seminar als lohnenswerte Zeitinvestition herausstellen könnte, bei der man zugleich einen ohnehin benötigten Schein erwerben kann.
Das Thema das Seminars beweist wieder einmal eindrucksvoll, daß für Prof. Montenbruck der Spaß im Strafrecht erst nach Klärung der Schuldfrage anfängt. Motto "Wieviel geben wir dem Angeklagten?" Das Seminar wird sich mit neuesten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und von Oberlandesgerichten beschäftigen. Eine Vorbesprechung der Themen und eine Vergabe dieser fand bereits statt. Ob es noch weitere Referate zu ergattern gibt, ist mir nicht bekannt, aber ein Anruf im Sekretariat kann im Zweifel nie schaden. Themen sind u.a. die "Bemessung des Tagessatzes", die "Anforderungen an die Begründung der Strafzumessung", die "Bemessung der Jugendstrafe" und der "Rechtsgrund der U-Haft". Voraussetzung für eine hoffentlich erfolgreiche Teilnahme sind der Große strafrechtliche Schein und ein Abhalten eines Referates nach einer schriftlichen Erarbeitung im Umfang einer Seminararbeit. Anmerkung zum Schluß: Das Seminar wird vom Dozenten als 14-tägig stattfindende Veranstaltung beschrieben - warum dann aber die Veranstaltungstermine 25.10., 1., 8., 15., 22. und 29. 11 lauten, wird sein Geheimnis bleiben. Oder gehen die Uhren bei den Strafrechtlern wirklich anders?
Diejenigen unter Euch, die noch auf der Jagd nach einem Seminarschein sind, muß ich leider enttäuschen: Alle Seminar-themen sind bereits vergeben und auch eine Warteliste existiert schon. Selbst ich mußte, als ich auf meinem Weg durch die Wandelhalle vor den Seminarankündigungen stoppte, zugeben, daß die Themen interessant klingen. Es werden in erster Linie neuere, aber auch klassische Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts behandelt. Den Dozenten, Prof. Kunig, kenne ich nur aus Vorlesungen, aber ich kann mich noch daran erinnern, daß ich während der Verwaltungsrechtsvorlesung gelegentlich vom Schlaf übermannt eindöste. Das lag wahrscheinlich an dem sehr beruhigend wirkenden Vorlesungsstil des Dozenten und an meinem kaum zu bremsenden Interesse an den Einzelheiten des Baurechts. Aber oftmals wirkt ein Dozent im Seminar ja ganz anders als in der Vorlesung.
Seminare bei Prof. Lecheler können richtig nett sein. Er versteht es jedenfalls, eine angenehme Arbeits-, Gesprächs- und Diskussionsatmosphäre zu schaffen. Der inhaltliche Gestaltung obliegt den Teilnehmern, Prof. Lecheler kann sich also ohne Schwierigkeiten auf eine Art Moderation beschränken. Die Themen dürften wohl inzwischen vergeben sein, sie lassen ein durchaus interessantes Seminar erwarten, auch wenn das eine oder andere etwas aus dem Rahmen zu fallen scheint. Vielleicht gelingt es ja für ein wenig mehr Gemütlichkeit, das Clubhaus der FU für die Blocktermine zu reservieren, auch wenn man vermutlich im Januar/Februar 2002 das Seminar nicht auf der Terrasse abhalten kann.
Zunächst springt dem interessierten Studenten auf der Jagd nach einem Seminarschein der merkwürdige Veranstaltungsort ins Auge: Clubhaus der Freien Universität in der Goethestraße 49 oder im "Blauen Salon" des Henry-Ford-Baus. Blauer Salon? Clubhaus? Da seid Ihr noch nie gewesen? Macht nichts, der Verfasser kennt sie auch nicht. Inhaltlich beschäftigt sich dieses Seminar mit aktuellen Problemen und Entscheidungen des Arbeits- und Gesellschaftsrechts und ist für Studenten ab dem 5. Semester gedacht. Die Themen reichen von der Personengesellschaft über die Aktiengesellschaft bis hin zum Betriebsrat und Arbeitskampf. Da der Dozent in seinen Vorlesungen sehr viel von aktiver studentischer Mitarbeit hält und jedem Studenten auch gegen dessen Willen das Mikro in die Hand drückt, dürfte auch sein Seminar eine schwungvolle Veranstaltung werden.
Es gibt wieder ein Seminar zum kollektiven Arbeitsrecht und die Möglichkeit diese Wahlfachgruppe auch außerhalb von Crashkursen bei Repetitoren zu lernen. In Aktion treten gleich zwei Schwergewichte des Arbeitsrecht. Wir haben auf der rechten Ringseite Prof. Dres. Säcker, weitere Erläuterungen sind an dieser Stelle überflüssig, und zur Unterstützung auf der selben Ringseite Prof. Dr. Germelmann, den Vizepräsidenten des LAG Berlin. Im Publikum finden wir zahlreiche Praktiker aus Großunternehmen. Ich wünschen allen Freiwilligen viel Erfolg bei der Suche nach Ihrem zukünftigen Arbeitgeber und beim Seminar.
Inhaltlich wird es in diesem Seminar, wie es der Name gemäß Veranstaltungsliste nicht sofort aussagt, um aktuelle Fragestellungen aus Gesetzgebung und Rechtsprechung gehen. Eine Liste mit den Themen hängt bereits seit Ende August am schwarzen Brett aus. Der Dozent empfiehlt zur Vorbereitung die Durchsicht einer arbeitsrechtlichen Zeitschrift aus 2000 oder 2001, wie z.B. der NZA. Der vorherige Besuch der Vorlesung Arbeitsrecht wird vorausgesetzt, natürlich gibt es auch einen Seminarschein. Prof. Adomeit ist nach langjähriger Tätigkeit an unserem Fachbereich bereits seit einigen Semestern emeritiert, trotzdem bietet er regelmäßig Veranstaltungen an, auch weil es ihm persönlich viel Freude macht. Wer ein Thema in diesem Seminar ergattert, kann sich glücklich schätzen. Zum einen, weil es sicherlich eine kurzweilige und natürlich besonders für die Wahlfächler interessante Veranstaltung wird, zum anderen, weil Prof. Adomeit in der Regel sehr wohlwollende Noten vergibt. Allerdings legt er Wert auf einen ordentlichen Vortrag, der auch nicht zu langatmig sein sollte. Also vor dem Spiegel mit der Uhr üben!
Hartnäckig geistert das Gerücht durch den Fachbereich, Prof. Säcker würde für einen ansehnlichen Seminarschein gewisse Anforderungen an die Seminarteilnehmer stellen. Man hört da was von 80-Seiten-Arbeiten und Kommilitonen, die schon mal eine fertige Arbeit verwerfen, aus Sorge, sie könnte den Anforderungen des Dozenten nicht gerecht werden... (Na ja, im nächsten Semester gibt es ja vielleicht auch wieder ein Seminar.) Vorsichtshalber sind auch im Seminaraushang keine Angaben zum Umfang der einzureichenden Arbeiten gemacht. Sofern es Euch gelingen sollte, in die Festung vorzudringen, könnt Ihr ja einen seiner Assistenten befragen. Wenn Ihr es geschafft habt, Euch zum Seminar anzumelden, werdet Ihr alle anderen Hürden auch schon nehmen.
"The question ist not whether you want to have an electronic business or not - soon it is either an electronic business or no business at all." Aha, damit ist also klar, worum es in diesem Seminar geht. Jeder spricht vom E-Commerce und immerhin mancher hat auch eine Vorstellung von dem, was sich hinter diesem Begriff verbirgt. Aber juristisch ist noch längst nicht alles geklärt in diesem Zusammenhang. Es verspricht also durchaus ein interessantes Seminar zu werden. Da die Themen inzwischen wohl schon vergeben sein dürften, allen Teilnehmer/innen viel Spaß!
Nein keine Angst, Ihr werdet nicht eingesperrt in dieser Projektgruppe. Die Note hängt auch nicht ab von der Dauer der Freiheitsstrafe. Es geht um Strafvollzug mal wieder nur aus rein theoretischer Sicht. Dabei sollen "möglichst viele Aspekte dieses komplexen Lebensraumes" betrachtet werden. Zur Erforschung sollen mündliche Referate mit schriftlicher Ausarbeitung gehalten werden. Auch der Besuch einer Justizvollzugsanstalt ist geplant, was nicht schwierig zu organisieren sein sollte, ist doch Lange-Lehngut Leiter der JVA Tegel. Klingt jedenfalls interessant. Ob noch Plätze frei sind, ist leider nicht bekannt.
Topaktuell und für alle die noch nicht in diesem Wintersemester ins Examen gehen 100% examensrelevant: die Reformierung von Schuld- und Sachenrecht. Sollte die 1 ½ Leitz-Ordner umfassende Gesetzesvorlage der Bundesregierung noch rechtzeitig verabschiedet werden, erwartet uns zum 1. Januar 2002 eine Reihe von kleineren Änderungen nicht nur des BGB. Zwar wird das Schuldrecht nicht neu erfunden, aber manches wird man wohl umlernen müssen. Wen noch nicht allzu schnell das Examen ereilt, der kann natürlich in Ruhe abwarten, alle anderen sollten vielleicht eine Teilnahme an der Projektgruppe einplanen.
Diese Veranstaltung wendet sich an Studenten, die bereits den großen Strafrechtsschein erschlagen haben und auch Kenntnisse der StPO vorweisen können. Der Dozent, Dr. Wulff, ist Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft in Berlin und wird mit Euch durch das strafprozessuale Ermittlungsverfahren pflügen. Es stehen Referatsthemen wie Zeugenvernehmung, Telefon- und sonstige "Überwachung" und Untersuchungshaft auf dem Plan. Dr. Wulff teilte mit, er werde die Referate nach Überarbeitung gegebenenfalls selbst vortragen - eine interessante Variante, die mir so noch nicht begegnet ist. Jedenfalls gibt es für ein brauchbares Referat und regelmäßige Teilnahme an der Veranstaltung einen Wahlfachschein.
In dieser Veranstaltung sollen Studenten aus mehreren Staaten die UNO nachspielen. Jede Hochschule vertritt dabei einen UN-Mitgliedsstaat, den es in verschiedenen Komitees und Internationalen Organisationen zu repräsentieren gilt. Im Vorfeld der Konferenz findet eine UN-Study-Tour mit interessanten Briefings von hochrangigen UN-Diplomaten im Hauptquartier der Vereinten Nationen statt. In dieser Projektgruppe sollen die Teilnehmer darauf vorbereitet werden. Voraussetzung ist nicht unbedingt ein Jurastudium. Man sollte aber über sehr gute Englischkenntnisse verfügen, da auf englisch verhandelt werden wird. Kenntnisse über die Vereinten Nationen sowie die Bereitschaft zu sehr viel Engagement sind Voraussetzung. Da dies in New York im Grand Hyatt stattfinden soll, fallen auch Kosten in Höhe von 1.000 DM an. Dies findet übrigens erst im April statt, so daß also die Probleme mit dem Flug nach New York bis dahin wohl behoben sein sollten. Wer daran interessiert ist, sollte sich bis zum 30. September 2001 an Peggy Wittke wenden. Die Bewerbung sollte persönliche Angaben sowie Studienfach und Semesterzahl enthalten sowie eine kurze Darstellung über den Grund der Bewerbung (nicht mehr als 1.000 Wörter) und einen kurzen Aufsatz zum Thema "The UN in the New Millenium - Quo Vadis?" (natürlich auf englisch, ca. 300 Wörter). Peggy Wittke könnt Ihr in der Arbeitsstelle internationale Wettbewerbe in der Boltzmannstraße 3 unter der Telefonnummer 838-54705 finden. Für diejenigen, die bereit sind, das Geld auszugeben, könnte es ein sehr interessanter Auflug werden, der sich wohl auch nicht gerade negativ im Lebenslauf lesen wird. Für Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht garantiert werden. Die Daten geben regelmäßig den Stand vorm Beginn des Semesters wieder. Die Benutzung der Daten geschieht auf eigene Gefahr. |
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